Anfrage wegen Fahrtkosten für Schwerbehinderte in der Steuererklärung, hier: Geltendmachung für Fahrtkosten zur Arbeit sowie Ansatz einer Pauschale von 3000 km im Bereich außergewöhnlicher Belastungen
Ich bin seit 2011 zu einem Grad von 80 als schwerbehindert eingestuft.
Zur Arbeit bilde ich seit einigen Monaten eine Fahrgemeinschaft, wo ich an ca. 70 Tagen eine Mitfahrgelegenheit nutze. An den anderen ca. 130 Tagen fahre ich allein.
Nach meiner Kenntnis kann ich an den Tagen, wo ich allein fahre, aufgrund meiner Behinderung Hin- und Rückfahrt mit je 0,30 € je gefahrenem km steuerlich als Werbungskosten deklarieren, während für die anderen 70 Tagen je 0,30 € einmal je Entfernungskilometer abgesetzt werden können.
Ist so eine Unterteilung im Rahmen der Einkommensteuererklärung steuerlich möglich?
Daneben habe ich aufgrund einer größeren Familie erhebliche aussergewöhnliche Belastungen für Arztkosten etc., die ich deklariere. Dabei ist es erforderlich, dass ich die entstandenen Fahrtkosten (ca. 16000 km für Fahrten zu Ärzten, Therapieeinrichtungen) für meine Familienangehörigen(minderjährige Kinder, Kennzeichen H) entsprechend durch Einzelnachweise dokumentiere. Dies ist sehr aufwendig, funktioniert aber.
Jetzt ist es so, dass ich aufgrund der für meine Person festgestellten Behinderung eine Pauschale von 3000 km hier im Bereich der außergewöhnlichen Belastungen geltend machen kann, wobei ich nachweisen kann, dass ich je Jahr deutlich mehr als 30000 km fahre. Für meine Person selbst ist es zielführend, diese Pauschale geltend zu machen, da ich selber für Fahrten zum Arzt etc. sehr wenig km fahre.
Konkret stelllt sich für mich jetzt die Frage, inwieweit es möglich ist, dass im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung teilweise bei Familienmitgliedern im Bereich der außergewöhnlichen Belastungen Einzelnachweise (teilweise 16000 Einzelnachweise für absetzbare Fahrten) erfolgen und bei einem anderen Schwerbehinderten eine Pauschale von 3000 km geltend gemacht wird, da hier sehr wenig Fahrten für mich als Betroffener erfolgen.
Es wäre schön, wenn ich eine qualifizierte Antwort erhielte.
Danke!
michael01
Ich bin seit 2011 zu einem Grad von 80 als schwerbehindert eingestuft.
Zur Arbeit bilde ich seit einigen Monaten eine Fahrgemeinschaft, wo ich an ca. 70 Tagen eine Mitfahrgelegenheit nutze. An den anderen ca. 130 Tagen fahre ich allein.
Nach meiner Kenntnis kann ich an den Tagen, wo ich allein fahre, aufgrund meiner Behinderung Hin- und Rückfahrt mit je 0,30 € je gefahrenem km steuerlich als Werbungskosten deklarieren, während für die anderen 70 Tagen je 0,30 € einmal je Entfernungskilometer abgesetzt werden können.
Ist so eine Unterteilung im Rahmen der Einkommensteuererklärung steuerlich möglich?
Daneben habe ich aufgrund einer größeren Familie erhebliche aussergewöhnliche Belastungen für Arztkosten etc., die ich deklariere. Dabei ist es erforderlich, dass ich die entstandenen Fahrtkosten (ca. 16000 km für Fahrten zu Ärzten, Therapieeinrichtungen) für meine Familienangehörigen(minderjährige Kinder, Kennzeichen H) entsprechend durch Einzelnachweise dokumentiere. Dies ist sehr aufwendig, funktioniert aber.
Jetzt ist es so, dass ich aufgrund der für meine Person festgestellten Behinderung eine Pauschale von 3000 km hier im Bereich der außergewöhnlichen Belastungen geltend machen kann, wobei ich nachweisen kann, dass ich je Jahr deutlich mehr als 30000 km fahre. Für meine Person selbst ist es zielführend, diese Pauschale geltend zu machen, da ich selber für Fahrten zum Arzt etc. sehr wenig km fahre.
Konkret stelllt sich für mich jetzt die Frage, inwieweit es möglich ist, dass im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung teilweise bei Familienmitgliedern im Bereich der außergewöhnlichen Belastungen Einzelnachweise (teilweise 16000 Einzelnachweise für absetzbare Fahrten) erfolgen und bei einem anderen Schwerbehinderten eine Pauschale von 3000 km geltend gemacht wird, da hier sehr wenig Fahrten für mich als Betroffener erfolgen.
Es wäre schön, wenn ich eine qualifizierte Antwort erhielte.
Danke!
michael01
