Archiv des früheren intakt-Forums (schreibgeschützt, Beiträge bis 2020) · Zum aktuellen Forum: community.intakt.info · www.intakt.info

Finanzgericht Klage eingericht

egonb 08.06.2013, 15:44#1
Guten tag,

Bein Finanzgericht wurde Klage gegen die Agentur für Arbeit eingereicht
Nun bekamen wir gleich 2 Wochen später eine Rechnung von 220 euro Verfahrensgehühr.:kopfkratz:

Meine Frage ist kann man diese Gebühren umgehen oder sogar Prozesskostenhilfe beantragen oder sonstiges...
wiel die Person dieses es betrifft nur 440 Rente bekommt.

m.f.g
Clemens 09.06.2013, 22:21#2
AW: Finanzgericht Klage eingericht
Zitat von egonb
Guten tag,

Bein Finanzgericht wurde Klage gegen die Agentur für Arbeit eingereicht
Nun bekamen wir gleich 2 Wochen später eine Rechnung von 220 euro Verfahrensgehühr.:kopfkratz:

Meine Frage ist kann man diese Gebühren umgehen oder sogar Prozesskostenhilfe beantragen oder sonstiges...
wiel die Person dieses es betrifft nur 440 Rente bekommt.

m.f.g


Hallo Egon,

Prozeßkostenhilfe muß VORHER beantragt werden. Ob es Härtefallregelungen gibt, um sie jetzt noch beantragen zu können, weiß ich allerdings nicht. (--> beim Gericht fragen)

Warum eigentlich Klage beim Finanzgericht? Sofern es um Leistungen geht (z.B. ALG 2), sind normal die Sozialgerichte zuständig, und die sind kostenlos. Hier empfiehlt sich ggf. nur ein Beratungsschein für einen Anwalt.

Nur 440,00 Euro Rente? Oder gibt es noch mehr Einkommen im Haushalt oder staatliche Beihilfen?

Viele Grüße

Clemens
egonb 10.06.2013, 00:56#3
AW: Finanzgericht Klage eingericht

Hallo
ja es geht um das Kindergeld für erwachsene ja rente nur 440 euro plus 330 euro miete mehr nicht!!
Ja sollte ich das Sozialgereicht besser einschalten ,das das Finanzgericht die sache abgibt oder so
was meinen sie!!
haben sie eine gute idee vorgehensweise!? Danke vorab

m.f.g
zippe 10.06.2013, 07:13#4
AW: Finanzgericht Klage eingericht

Hallo Clemens,

die Gesetzgebung zum Kindergeld fällt in den Bereich der Einkommenssteuer. Dafür sind leider die Finanzgerichte und nicht die Sozialgerichte zuständig.
egonb 10.06.2013, 10:03#5
AW: Finanzgericht Klage eingericht

moin ,

Sind sie sich da ganz sicher,kann man da trotzdem Prozesskostenhilfe/Beratungshilfe zu beantragen oder sonstiges um die 220 euro wieder zu bekommen !?
m.f.g ---und danke vorab
zippe 10.06.2013, 18:59#6
AW: Finanzgericht Klage eingericht

Hallo zusammen,

hier steht, dass Kindergeld Einkommensteuergesetz (EStG) gehört siehe unter X.
[...] Prozesskostenhilfe kommt in Verfahren vor den Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichten in Betracht, wenn eine Verfahrenspartei nicht in der Lage ist, die Anwalts- und Gerichtskosten für den Prozess aufzubringen. [...]
Von Finanzgericht steht nichts dabei, aber weitere Infos gibt es hier: Prozesskostenhilfe
egonb 10.06.2013, 23:03#7
AW: Finanzgericht Klage eingericht

guten tag

wäre es nicht sinnvoll beim Finanzgericht einfach einen Antrag zu stellen auf prozesskostenhilfe
oder hat dies eher gar keinen aussicht auf erfolg.....!!:unsicher:

m.f.g
zippe 11.06.2013, 07:07#8
AW: Finanzgericht Klage eingericht

Hallo egon,

ob der Antrag auf Prozesskostenhilfe Erfolg hat, kann Dir hier niemand sagen, das entscheidet das Gericht. Also geh zum Gericht, nimm alle bisherigen Unterlagen (inkl. Lohnnachweis) mit und frag nach.
egonb 11.06.2013, 10:18#9
AW: Finanzgericht Klage eingericht

ok danke, du meinst direkt zum Finanzgericht persöhnlich gehen ist wohl am besten oder!!

m.f.g