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Frührente mit 43 Jahre + Grundsicherung

egonb 01.06.2013, 19:26#1
Guten tag ,

Bekomme rente 450 euro sowie grundsicherung 240 euro
Jetz habe ich in einem Jahr ca. 2999 gespart jetz will mir das Grundsicherungsamt 700 euro weg nehmen.!
Da ich meine Kontoauszüge vorlegen muste !!

Jetz soll ich 2 Monte keine Grundsicherung bekommen ist dies richtig habe das Geld hart gespart um mir ein kleines Auto
sowie eine Reise zu verwirklichen aber egal.....

Darf mir das Geld abgezogen werden habe nichts gespartes oder sonstiges vermögen wenn jemand mir helfen kann wenn es da ein § gibt last es mich wisen

Das Geld wurde 1 Jahr angespart monatlich waren es 250 euro

m.f.g egon
zippe 01.06.2013, 21:10#2
AW: Frührente mit 43 Jahre + Grundsicherung

Hallo Egon,

Menschen, die Sozialleistungen beziehen, haben ein Schonvermögen von 2600 Euro. Was darüber ist, muss für den Lebensunterhalt verwendet werden. Gestern wurde ein Beitrag eingestellt, dass zu diesem Thema eine Petition läuft: Recht auf Sparen und gleiches Einkommen
Ob Du eine Chance hast, den Betrag über die Vermögensgrenze zu behalten, weiß ich nicht.
egonb 01.06.2013, 21:29#3
AW: Frührente mit 43 Jahre + Grundsicherung

Das heist muß ich was darüber liegt schnell ausgeben wollte mir ja was kaufen ein kleines auto sowie eine reise . Wie verhalte ich mich da !!! oder freiwillig gleich abgeben was düber liegt :wand:
Ich dachte man darf 150 euro pro Lebensjahr behalten !!

Aber mein Fallmanager sagte mir das auch mit den 2600 euro ......
[B]Wer kann mir da weiter helfen tipps geben mach mir große sorgen !!!

*** ist das schonvermögen 2600 euro denn auch bei Schwerbehinderten menschen mit 50%
was ja bei mir zutrifft*** ---- denke mal eher nicht:hop:
gero 02.06.2013, 10:27#4
AW: Frührente mit 43 Jahre + Grundsicherung

Hallo egon,

wenn man davon ausgeht, dass es sich um Grundsicherung nach dem SGB II handelt, hast Du allein einen Grundfreibetrag von 3.100 Euro, so dass kein Abzug gerechtfertigt wäre: SGB II

Bei Grundsicherung nach dem SGB XII findest Du die Vermögensanrechnung hier: SGB XII
egonb 02.06.2013, 11:24#5
AW: Frührente mit 43 Jahre + Grundsicherung

danke gero :winke: wie gesagt bekomme ja grundsicherung + rente was ist nun richtig
wie verhalte ich mich da was ist für mich zutreffend die 2600 oder die 3100 euro
wer wir da helfen bitte ich um nachricht vielen dank m..f.g :-D

.....Bekomme rente 450 euro sowie grundsicherung 240 euro -----
gero 02.06.2013, 13:00#6
AW: Frührente mit 43 Jahre + Grundsicherung

Hallo egon,

Du musst schon selbst auf Deinen Bescheid schauen, ob Du Grundsicherung nach dem SGB II oder dem SGB XII bekommst ;-)
egonb 02.06.2013, 14:33#7
AW: Frührente mit 43 Jahre + Grundsicherung
Zitat von gero
Hallo egon,

Du musst schon selbst auf Deinen Bescheid schauen, ob Du Grundsicherung nach dem SGB II oder dem SGB XII bekommst ;-)



Bescheid
über die Gewährung von Leistungen nach zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) viertes Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ) ---- das steht dort bei meinem Bescheid was heist das denn nun Bitte ?
egonb 02.06.2013, 16:45#8
AW: Frührente mit 43 Jahre + Grundsicherung

Unterhaltspflicht der Kinder von Pflegebedürftigen.

Heutzutage müssen Eltern nicht nur für den Unterhalt ihrer Kinder aufkommen, sondern auch für die Pflegekosten der eigenen Eltern. Werden ältere Menschen zu Pflegefällen, kann es für deren Kinder teuer werden. Denn die wenigsten Pflegebedürftigen bekommen so viel Rente, dass sie die Kosten für eine Pflege selbst tragen können. Die Leistungen der Pflegeversicherung reichen in den meisten fällen nicht aus. Zwar springt das Sozialamt erstmal ein, es wird jedoch dann ermitteln, ob die erwachsenen Kinder - zwecks Kostenrückerstattung herangezogen werden können.

Im August 2006 wurde vom Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt (BGH AZ: XII ZR 98/04), wonach Kinder nicht mit ihrem gesamten Vermögen die Pflegekosten ihrer Eltern mitfinanzieren müssen, vorausgesetzt das Geld wird für die angemessene eigene Lebensführung und Altersvorsorge benötigt. Zu diesem „Schonvermögen“ zählen selbst genutzte

Kann ich irgendwie die Pflegeversicherung da gegen rechnen meine mutter ist 72 Jahre
alt ich kümmer mich um sie geht das irgendwie das ich die 524 euro nicht erstatten muss !!!?
gero 02.06.2013, 20:49#9
AW: Frührente mit 43 Jahre + Grundsicherung

Hallo egonb,

Du bringst hier grad ziemlich Verwirrung rein, denn die 150 Euro pro Lebensjahr, von denen Du schreibst, existieren nur im SGB II. Also trifft das nicht auf Dich zu, weil Du Grundsicherung nach dem SGB -XII bekommst! Zu dem § 90 SGB XII gibt es auch eine Verordnung. Darin sind Einzelheiten zum Schonvermögen aufgeführt. Das über dem Freibetrag liegende Vermögen darfst Du übrigens nicht "schnell ausgeben", da Du damit Deine Bedürftigkeit selbst herbeiführen würdest. Das widerum ist rechtswidrig.
Zitat von egonb
Kann ich irgendwie die Pflegeversicherung da gegen rechnen meine mutter ist 72 Jahre
alt ich kümmer mich um sie . . .

inwiefern kümmerst Du Dich um Deine Mutter? Und wie meinst Du das mit dem Gegenrechnen der Pflegeversicherung?
egonb 02.06.2013, 21:34#10
AW: Frührente mit 43 Jahre + Grundsicherung

ja ich muß wohl die 524 euro selber tragen 2 Monate keine Grundsicherung :-(
Mir geht es darum wenn ich ein auto was ich nicht habe oder led fernsehen was ich nicht habe dafür das Geld einsetzen darf ......ob es dafür eine möglichkeit gibt?

Oder wenn ich sage ich Spare das geld für meine bestattungskosten versuche doch nur einen weg zu finden verstehen sie ?
gero 03.06.2013, 07:26#11
AW: Frührente mit 43 Jahre + Grundsicherung

Hallo egonb,

Deine ganzen Ausführungen erscheinen mir ziemlich seltsam. Wie schaffst Du es eigentlich, von 690 Euro (Grundsicherung und Rente) jeden Monat 250 Euro zu sparen?
Und, das hatte ich schon mal gefragt, inwiefern kümmerst Du Dich um Deine Mutter? Und wie meinst Du das mit dem Gegenrechnen der Pflegeversicherung?

Ansonsten habe ich Dir die rechtlichen Grundlagen genannt und werde Dir mit Sicherheit keine rechtswidrigen Tipps geben, wie Du diese umgehen kannst. Du kannst Deine hier aufgeführten Argumente mal beim Amt vorbringen, vielleicht hast Du ja Glück.
egonb 03.06.2013, 16:07#12
AW: Frührente mit 43 Jahre + Grundsicherung

wie schaffe ich das keine versicherung haben auser privathaftpficht nicht rauchen nicht trinken

essen bei der tafel holen
auf einem feld salat kartoffeln anbauen
wc mit waaser spülen mit regenwasser strom abends mit kerze
klamotten von rote kreuz
rechne dir doch aus was du brauchst
glaubst du ich sitzhe nur zuhause und warte bis mir eine gebratene taube in mund fliegt !

waschen mit kernseife
Anke 04.06.2013, 13:24#13
AW: Frührente mit 43 Jahre + Grundsicherung

Hallo Egon,

leider merkst Du nun, dass es sich nicht lohnt, Geld zu sparen. Unterm Kopfkissen wäre es wohl besser aufgehoben. Ich kann Dir nur empfehlen, die Petition mit zu zeichnen, damit sich da etwas ändert. Das habe ich auch getan, weil ich es furchtbar finde. Natürlich soll Sozialleistungen nur erhalten, wer bedürftig ist. Und dann gibt es Grenzen, wieviel Vermögen vorhanden sein darf. Das ist bei Grundsicherung über das Sozialamt anders, nämlich geringer, als im Hartz IV Bezug. Und es wird nochmal unterschieden, zwischen Einkommen und vorhandenes Vermögen bei Antragstellung.

ABER .... wenn jemand während des Leistungsbezuges anspart, ist es für mich auch fraglich, ob man dann tatsächlich das angesparte plötzlich als Vermögen ansieht, welches man auf die Leistungen anrechnet. Natürlich ist es fraglich, ob jemand der Hilfe bedarf, wenn man dann 250€ monatlich sparen kann. Die Politik könnte dann auf die Idee kommen, jeder Leistungbezieher kann dass doch so machen wie der Herr Egon und schon gibt es weniger Grundsicherung - FÜR ALLE! Also da wäre ich mal ganz vorsichtig!

Aber dazu habe ich nun aber auch eine Frage ..... und zwar, wie ist das als Bsp. von meinem Fall. Meine Tochter wird von mir gepflegt, sie erhält GruSi - ich Hartz IV. Ich bekomme von ihr das Pflegegeld aus der Pflegeversicherung, welche nicht auf Leistungen angerechnet werden darf. Darf ich dieses dann auch nicht sparen? Bin ich verpflichtet, dieses Geld sozusagen "auf den Kopf zu klopfen" - nur damit es alle wird? Es wäre schön, wenn sich da jemand etwas tiefgründiger auskennt und die Frage beantworten könnte. Vielen Dank schon mal im voraus :-)
elfriede 04.06.2013, 20:17#14
AW: Frührente mit 43 Jahre + Grundsicherung

liebe Anke.
ich kenne jemand der verbraucht sein blinden geld nicht. das geld wird in der wohnung aufbewahrt.wegen den behörden. sozialamt.
oder wer noch ein kind hat oder jemand in der familie, wo du vertrauen kannst.dann halt eben da das geld deponieren,wo du dann auch eine vollmacht hast.
geht aber auch nur mit absoluten vertrauen.ansonsten überlegen wie das geld noch gesichert werden kann.
susemichel 05.06.2013, 07:55#15
AW: Frührente mit 43 Jahre + Grundsicherung

Hallo Anke,

das Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung und dient nicht der Sicherung Deines Lebensunterhaltes wie Deine Grundsicherung nach SGB ll ( Hartz 4)- demzufolge dürfte das "Vermögen", welches (nachweislich) aus dem Pflegegeld angespart wird, nicht auf Deine Grundsicherung angerechnet werden.
Vorsichtshalber würde ich aber nicht über den Freibetrag ( 150.- Euro pro Lebensjahr ) ansparen, alles darüber ausgeben oder " im Garten verbuddeln" oder eine zugriffsgeschützte Altersvorsorge abschließen.

Lg
susemichel
Anke 05.06.2013, 15:40#16
AW: Frührente mit 43 Jahre + Grundsicherung

Hallo :-)

Mir geht es rein um das Rechtliche. Bei Pflegestufe 2 oder 3 ist ja der Freibetrag schnell erreicht.

Liebe Grüße
Anke
susemichel 05.06.2013, 19:19#17
AW: Frührente mit 43 Jahre + Grundsicherung

Hallo Anke,

die ALG-ll-Verordnung gibt zu diesem Fall nichts Konkretes her.
Aber Du erhältst das Pflegegeld für eine bestimmte Leistung, wer kann Dich zwingen, diese zu verbrauchen? Und würde man es Dir (im Falle der Ansparung) von Hartz 4 abziehen, hättest Du diese Leistung ja umsonst erbracht.
Was allerdings definitiv so sein wird ist, dass man Dir die aus dem angesparten Pflegegeld erzielten Zinsen als zugeflossenes Einkommen anrechnen kann. Bei den momentanen Zinsen zu vernachlässigen.
Aber eine interessante Frage von Dir- bin gespannt, ob jemand Rechtsgrundlagen findet.


LG
susemichel