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Problem bei Beantragung Integrationshelfer Teil 2!

finniboy 09.05.2013, 21:20#1
Vor einiger Zeit, habe ich über meine Erlebnisse, mit dem Jugendamt meiner Stadt, bei der Beantragung eines Integrationshelfers für meinen Sohn berichtet und möchte mich bei Allen, die mir etwas dazu geschrieben haben Bedanken!!!

Nach Reiflicher Überlegung, was ich tun sollte, bin ich zu dem Schluss gekommen, dass ich Erstmal mitmache und denen die geforderten Daten gebe- schon alleine deshalb, weil die Zeit rennt und ein Gerichtsprozess dauert!!!

Nun sind wir endlich soweit, dass man mit mir den Hauptantrag besprochen und angenommen hat.

Erstmal ein Grund zum Feiern- ABER, im Anschluss daran sagte die Bearbeiterin zu mir: Ja, Frau Finniboy, dann machen wir jetzt mal einen Termin, damit ich Ihren Sohn kennenlernen kann (SIE ist Jugendamtsmitarbeiterin, KEIN ARZT!!!!!!!), dann komm ich zu Ihnen nach Hause!!!!

Ich bin da fast vom Stuhl gefallen- Nach Hause??? Zu mir???

NEIN!!!

Also hab ich gefragt- Wie Bitte???? Sie wollen einen Hausbesuch machen???
Sagt die Dame- Ja, dass machen wir Immer so!!! Sie würde sich halt gerne ein Bild machen, was natürlich für die Antragsbewilligung von Vorteil wäre!

Dies grenzt für mich Ehrlich gesagt an Erpressung bzw Nötigung!!

Daraufhin habe ich Ihr Ruhig gesagt, dass dies jetzt der Punkt sei, an dem ich NICHT mehr mitgehe- Ich habe Ihr gesagt,
dass ich das als arg "Übergriffig" empfinde und es KEINEN Hausbesuch bei mir geben wird!!!

Daraufhin meinte Sie, dass Sie sich halt gern ein Bild von meinem Sohn machen würde am besten im Familiären Umfeld!!

Meine Antwort darauf war nur- Praktisch, dann kann man ja gleich mal nach dem Rechten schauen???

Ich habe das Gespräch dann abgebrochen, sonst wäre ich schier Explodiert!!! Kann es den sein, dass ich sämtliche Rechte abgeben muss, weil ich mich wage für mein "behindertes" Kind etwas zu beantragen???

Ich bin sowas von entsetzt- und es steht ausser Frage- In meine Wohnung kommen die nicht- NIEMALS!!!!
mamavon3f 10.05.2013, 18:42#2
AW: Problem bei Beantragung Integrationshelfer Tei

Also, bei uns waren die auch. Aber wo ist das Problem?
Die schauen weder nach "artgerechter" Haltung (so nenne ich das immer:-) )
noch, ob bei dir alles sauber ist.
Viel wichtiger ist aber ein Gespräch in der Schule. Sollten sie das ablehnen, versuche, zu dem Gespräch die Lerhkraft deines Kindes dazuzubitten.....
Also ich verstehe dich, beim ersten mal Besuch vom Jugendamt war ich auch total fertig und haben Tagelang geputzt. - ALLES QUATSCH!-
Das "Gespräch" war in 10 Minuten vorbei- die Mitarbeiterin hatte auch keine Lust drauf!
Gruß
Mamavon3f
finniboy 10.05.2013, 21:56#3
AW: Problem bei Beantragung Integrationshelfer Tei

Also ich glaube da gibt es ein Missverständniss-

Die Schule KANN da NIX zu sagen, mein Sohn wird erst zum 05. September eingeschult- Ärzte und Integrative Kita, sowie das Schulamt, sprechen sich für den I-Helfer AB Beginn aus, also NICHT erst Einschulen und die Sache geht den Bach runter und dann Hilfe holen!!!

Und Entschuldige, wenn ich jetzt mal Frage, wen der Besuch eh nur 10 Minuten dauert- wieso dann in deiner Wohnung?????

Ich erkenne absolut nicht wo da der Sinn ist, auf welcher Rechtlichen Grundlage-

Die Bewilligung einer Integrationshilfe erfolgt laut Gesetzestext aufgrund Ärztlicher Bescheinigungen und eines Gutachtens. Punkt.

Ich lasse nicht Jeden in meine Wohnung- ausser du hast nen Durchsuchungsbefehl ODER Gefahr ist im Vollzug- für BEIDES gibt es keinerlei Gründe- also geht es wohl eher darum, dass man mal nach dem Rechten schaut, für mich eine klare Überschreitung des Gesetzes, frei nach dem Motto- Wo kein Kläger da kein Richter- es tut mir leid, aber da erwacht mein Unrechtsgefühl, weder stehen meine Mütterlichen Qualitäten zur Debatte NOCH die Diagnose der Ärzte oder gar die Schulmedizinischen Standarts, nach denen Diagnostiziert wird!!!

Trotzdem danke ich dir für deinen Antwort- ich werde dies nächste Woche über einen Anwalt laufen lassen!!

Lg finniboy
Mizzi 16.02.2014, 12:27#4
AW: Problem bei Beantragung Integrationshelfer Tei

Du machst es Dir aber wirklich unnötig schwer. Nimm die Dinge doch bitte nicht immer gleich so persönlich. Ich habe, bevor ich in Rente ging, auch im Jugendamt gearbeitet - nicht als Sozialarbeiterin, aber in der wirtschaftlichen Jugendhilfe, also dort wo die Kosten z.B. für eine Legasthenie-Therapie oder den Kindergarten übernommen wurden. Ich kann dir deshalb nicht sagen, nach welchem Gesetz und aus welchem Grund genau eine Sozialarbeiterin zu Dir nach Hause muss, aber glaub mir, die Sozialarbeiter sind derart überlastet - zumindest in der Behörde, in der ich gearbeitet habe - dass sie keinen Hausbesuch machen würden, wenn sie nicht müssten und es nicht Vorschrift wäre. Die Behörden sparen wo sie können, am schlimmsten mit der personellen Ausstattung der Sozialbehörden. Die Erhöhung des Personalschlüssels setzt langwierige Prüfungen voraus, was die Behörden sehr unflexibel macht. Bis dann endlich der Personalschlüssel erhöht wird, bewegen sich die Mitarbeiter dort mehr oder weniger alle am Rande des Burnout. Also, mache es der Mitarbeiterin durch Deine Weigerung nicht noch unnötig schwer, denn ein Widerspruch und ein Prozess kostet auch die Mitarbeiterin viel Zeit, nützt meistens nichts, bringt dir nur unnötige Kosten und den Unmut der Mitarbeiterin ein. Der einzige, der davon profitiert ist der Anwalt. Die Sozialarbeiterin handelt entweder aufgrund eines Gesetzes oder auf Weisung ihrer Leitung. Ich kann nur bestätigen, dass solche Besuche auch in unserem Amt üblich waren. Wenn alles in Ordnung ist, wird sie das in ihrem Bericht erwähnen und kann die Sache abhaken - und weiter gehts.
Es gibt nun einmal bei einer Behinderung viele Dinge, die unterstützend oder hinderlich wirken können, und dazu gehört eben nun einmal nicht zuletzt auch das Elternhaus, wie ich aus eigenem Erleben auch als Behinderte bestätigen kann. Deshalb ist es auch sinnvoll, sich das Heim des Kindes anzuschauen, ob das nun im Einzelfall nötig gewesen wäre oder nicht. Aber natürlich kannst Du es allen Beteiligten auch unnötig schwer machen.
Es gibt durchaus auch bei der Jugendhilfe Fälle, wo es sich lohnt zu kämpfen und in denen auch ich raten würde, einen Anwalt einzuschalten, aber diese Sache gehört mit Sicherheit nicht dazu.