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Probleme bei Beantragung Integrationshelfer

finniboy 12.04.2013, 22:27#1
Guten Abend,

Ich bin heute Abend auf der Suche nach Qualifizierter Hilfe auf dieses Forum gestossen und Bitte um eure Erfahrungen und Meinungen zu meinen Problem.

Ich bin Mutter eines inzwischen 6 Jahre alten Sohnes- er wird zum 5. September eingeschult.
Im Moment besucht mein Sohn eine Integrative Kita (seit 2010).

Einmal im Jahr muss ich ins Sozialpädriatrische Zentrum, dort wird mein Sohn Durchgecheckt, Aktuell läuft so ein Check, deswegen gebe ich die Diagnosen des letzten Berichtes mal an:

1. Kombinierte Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen
2. Ausschluss von Intelligenz im Bereich der Grenzbegabung
3. Ausschluss einer Intelligenzstrukturdiskrepanz
4. Expressive Sprachentwicklungsverzögerung
5. Entwicklungsstörung der Fein- und Graphomotorik/ Wahrnehmungsstörung
6. Mikrozepahlie

Mein Sohn bekommt in der Kita Logo- sowir Motopädie, 1x die Woche gehe ich noch ausserhalb zur Ergotherapie.

Ich möchte mal Festhalten, dass ich wirklich Kämpfen musste in den letzten Jahren, damit mein Sohn Alles das bekommt, was er brauchte. Mein Erster Kinderarzt hat mir damals, als ich ihn Mehrfach auf die Verhaltensauffälligkeiten meines Sohnes hinwies, als Überbesorgte Mutti hingestellt- ich musste also wirklich von Pontius nach Pilatus rennen um Dahin zu Kommen wo wir heute sind!

Mein Sohn fing erst mit knapp 4!!!! Jahren an zu sprechen, mittlerweile ist er fast auf Altersniveau- auch in der Ergo hat er Grosse Fortschritte gemacht- ich tue ALLES damit mein Kind Weiter und vorwärts kommt.

Aufgrund seines schon eher Seltsamen Sozialverhaltens, seiner Speziellen Themangebiete, läuft jetzt über das SBZ eine Diagnostik zum Thema Asperger Syndrom- ich möchte anmerken, schon im Alter von knapp 2 Jahren, hat eine andere Klinik ebenfalls diesen Verdacht geäussert.

Nun soll mein Sohn eingeschult werden, ich habe Ihn in einer Regelschule angemeldet, dort wurde er angenommen.
Jetzt braucht er einen Integrationshelfer, dieser läuft über den §35, d.h.dass Jugendamt ist zuständig.

Dort war ich auch, habe ALLE medizinischen Unterlagen abgegeben, die Schweigepflicht auch der Kita gegenüber aufgehoben und jetzt wird es seltsam...Das Jugendamt will, für mich absolut Unlogische Daten von mir haben.

Ich verstehe, dass man die Medizinischen Daten braucht, DASS ist Logisch aber was bitte sollen SOLCHE Fragen:

1.Persönliche Stärken/Fähigkeiten der einzelnen Familienmitglieder
2.siehe Frage1- Aus sicht des Sozialarbeiters
3.Familiärer Zusammenhalt
4. - Aus Sicht des Sozialarbeiters
5. Finanzielle Situation
6. Welche Angebote im Stadtteil werden benutzt?

So, DASS geht mir eindeutig zu weit- Was hat meine Finanzielle Situation mit der Erkrankung meines Kindes zu tun???
Was haben meine Persönlichen Stärken mit der Erkrankung und Bewilligung meines Sohnes zu tun???

Also habe ich der Sachbearbeitung Freundlich erklärt, Ich werde dies NICHT Preisgeben, ebensowenig wie ich meinen Freundes- Familienkreis in ein Diagramm eintragen werde (Überprüfung förderlicher, Tragfähiger Beziehungen), damit Die Wissen, wie mein Leben so aussieht.

IST das Zulässig?????Für mich ist das Unerlaubte Datenerhebung!

Ich habe doch den Verdacht, man will mal Überprüfen ob ICH den vielleicht Schuld bin an der Erkrankung meines Sohnes!!

Ich habe mir NIEMALS was Zuschulden kommen lassen, Kümmere mich IMMER um mein Kind- Zuerst Er, dann ICH!!!

Das Problem ist nun, dass man mir durch die Blume mitgeteilt hat, man BRAUCH diese Angaben um über eine Eingliederungshilfe entscheiden zu können und dies sei Schliesslich die Familienhilfe- Ich müsse dies angeben!!

Bitte, an Alle die dieses vielleicht auch Durchhaben- WAS habt Ihr getan??? Findet Ihr sowas Okay????
Kann mir einer Erklären, wass das Alles mit der Erkrankung un Bewilligung meines Sohnes zu tun hat??

Lg Finniboyline
Kirsten 13.04.2013, 00:20#2
AW: Probleme bei Beantragung Integrationshelfer

Hallo Finniboyline,

zuerst einmal herzlich Willkommen im Forum und ich wünsche dir einen guten Austausch.

Aus den ersten Moment heraus erinnert mich das an die im Rheinland übliche
Individuelle Hilfeplanung LVR

Vielleicht hilft dir der Link schon weiter. Sicher werden hier aber noch andere Antworten kommen.
mamavon3f 13.04.2013, 10:24#3
AW: Probleme bei Beantragung Integrationshelfer

Ich bin sprachlos!
Also zuerst mal muss ich dir sagen, dass deine Geschichte und die deines Sohnes unserer fast exakt gleicht... (komisch, manchmal glaubt man, jemand erzählt seine eigene Geschichte...)
Also wir haben auch gekämpft mit dem Jugendamt, die versuchen alles um nicht oder erst möglichst spät zahlen zu müssen.
Ich kann dir nur raten, such dir ziehmlich schnell einen guten Anwalt und Hilfe. Damit die merken, dass mit dir nicht zu spassen ist.
Das hat die Sache bei uns sehr beschleunigt.
Hast du schon mal Kontakt zu einem Autismus-Kompestenzzenter aufgenommen? Auch wenn die Diagnose bei euch noch nicht feststeht- mit Integrationshelfern und den damit verbundenen Problemen kennen die sich aus. Die können dir auch Träger nennen, über die du einen Integratiionshelfer bekommst. Diese Träger helfen manchmal auch weiter, wenn es um die Anträge geht.
Leider kenne ich diese Stellen in deinem Wohngebiet nicht. Aber versuche es mal mit google.
Ich wünsche dir viel Kraft (du wirst sie brauchen!)
gero 13.04.2013, 10:35#4
AW: Probleme bei Beantragung Integrationshelfer

Hallo Finniboyline,
Zitat von finniboy
Das Jugendamt will, für mich absolut Unlogische Daten von mir haben. [...]
So, DASS geht mir eindeutig zu weit- Was hat meine Finanzielle Situation mit der Erkrankung meines Kindes zu tun???
Was haben meine Persönlichen Stärken mit der Erkrankung und Bewilligung meines Sohnes zu tun???
aus dem Sicht des Amtes sind die Fragen keinesfalls unlogisch und haben sicher nichts damit zu tun, dass man Dir die Schuld geben will.
Ich gehe eher davon aus, dass bei einer sozial kompetenten und finanziell unabhängigen Familie wesentlich weniger (finanzielle) Unterstützung von Seiten des Amtes für nötig erachtet wird.
Meine Befürchtung: Je stärker Ihr Euch als Familie darstellt, desto mehr zusätzliche Aufgaben zur Integration wird das Amt an Euch abgeben wollen.
amai 13.04.2013, 10:41#5
AW: Probleme bei Beantragung Integrationshelfer

Hallo Finniboyline,

auch von mir ein Herzliches Willkommen bei INTAKT.

Was mir aufgefallen ist: Du sprichst von einem Schulbegleiter nach § 35 SGB VIII, dies wäre aber folgendes:
http://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/35.html
"§ 35
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen."

Diese Maßnahme fällt unter "Hilfe zur Erziehung (§§ 27 - 35) ", d. h. es werden dabei im allgemeinen Defizite oder Überforderungen der Erziehungsberechtigten angenommen, die durch diese Hilfen beseitigt werden sollen.

Die Beantragung eines Integrationshelfers müsste aber nach § 35 a SGB VIII erfolgen
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__35a.html
"§ 35a
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

(1) Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn
1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und
2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Von einer seelischen Behinderung bedroht im Sinne dieses Buches sind Kinder oder Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. § 27 Abs. 4 gilt entsprechend.

(1a) Hinsichtlich der Abweichung der seelischen Gesundheit nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Stellungnahme
1. eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie,
2. eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder
3. eines Arztes oder eines psychologischen Psychotherapeuten, der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt,

einzuholen. Die Stellungnahme ist auf der Grundlage der Internationalen Klassifikation der Krankheiten in der vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information herausgegebenen deutschen Fassung zu erstellen. Dabei ist auch darzulegen, ob die Abweichung Krankheitswert hat oder auf einer Krankheit beruht. Die Hilfe soll nicht von der Person oder dem Dienst oder der Einrichtung, der die Person angehört, die die Stellungnahme abgibt, erbracht werden.

(2) Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall
1. in ambulanter Form,
2. in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen,
3. durch geeignete Pflegepersonen und
4. in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen geleistet.

(3) Aufgabe und Ziel der Hilfe, die Bestimmung des Personenkreises sowie die Art der Leistungen richten sich nach § 53 Abs. 3 und 4 Satz 1, den §§ 54, 56 und 57 des Zwölften Buches, soweit diese Bestimmungen auch auf seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Personen Anwendung finden.

(4) Ist gleichzeitig Hilfe zur Erziehung zu leisten, so sollen Einrichtungen, Dienste und Personen in Anspruch genommen werden, die geeignet sind, sowohl die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen als auch den erzieherischen Bedarf zu decken. Sind heilpädagogische Maßnahmen für Kinder, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind, in Tageseinrichtungen für Kinder zu gewähren und lässt der Hilfebedarf es zu, so sollen Einrichtungen in Anspruch genommen werden, in denen behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam betreut werden."

Ich weiss nicht, ob die Verfahrensweise des Jugendamtes damit wirklich dann verschieden ist, könnte es mir aber durchaus vorstellen. Die Probleme bzw. Zielsetzung sind dabei doch erheblich anders.

Du solltest deinen Antrag korrigieren bzw. darauf drängen, dass dies beim Amt gemacht wird. Ich habe auch schon von Fällen gelesen, wo das Jugendamt dies bewusst unter " Hilfen zur Erziehung " laufen lassen wollte, aus Budgetgründen weil in diesem Topf mehr Geld war. Ich persönlich würde einer solchen Umdeklarierung nicht zustimmen, weil ich mich dadurch diskriminiert und in einem falschen Licht dargestellt fühlen würde. Autismus entsteht nicht durch Erziehung, es ist eine angeborene Behinderung.

Vielleicht war das Ganze auch nur ein Mißverständnis, weil der kleine Buchstabe "a" vergessen wurde bei Antragstellung.

Es wäre schön, wenn du berichten mögen würdest, wie sich die Angelegenheit weiter entwickelt.

LG, amai