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ALG II bei Behinderung

fragende 07.04.2013, 10:52#1
Ich habe mal eine Frage, fallen behinderte Bürger automatisch in ALG II, wenn sie kein Einkommen haben. Es geht um eine 18 jährige, 80 % gestig behindert, auf dem Ausweis bescheinigt hilflos und nur mit Begleitung. Z.Z noch in der Werkenstufe, Pflegestufe 1 abgelehnt. Wohnt beim Vater, kein Unterhalt, nur KG. Vater will nun für sie Rente beantragen. meine recherche hat ergeben, dass es keine Rente gibt. Nun die Frage, greift die Grundsicherung über das Sozialamt oder H4.
Kirsten 07.04.2013, 14:17#2
AW: ALG II bei Behinderung

Hallo Fragende,

da sich heute die hier in dieser Rubrik eingestellten Beiträge die sogenannte "Klinke" in die Hand geben, ziehe ich mal deine Anfrage wieder nach oben.

Gerne möchte ich dich aber auch herzlich im Forum Willkommen heißen. Deine Frage ist interessant und ich denke, dass du hier auch wichtige Antworten auf deine Frage finden wirst. Momentan laufen Thread's bei uns im Forum zum Thema Grundsicherung, sowie Kindergeldabzweigung.
Ein wichtiger und guter Tipp am Rande, über unsere Suchfunktion und der Eingabe des Wortes Grundsicherung, findest du in unserem gut gespeckten Infoteil bereits alle wichtigen Infos zu deiner Anfrage.
Gerne helfen wir dir mit unserem Angebot weiter.

Wenn du magst und es dir hier gefällt, in der obigen Vorstellungsrunde wird man als "neuer User" am schnellsten gefunden und dann mit passenden Infos versorgt.
Yvonne 07.04.2013, 15:05#3
AW: ALG II bei Behinderung

Hallo Fragende,

herzlich Willkommen hier im Intakt Forum.
Wenn der Behinderte Mensch nicht in der Lage ist aufgrund seiner Behinderung auf dem 1. Arbeitsmarkt zu arbeiten, kann man Grundsicherung beantragen. Ansonsten gibt es ALG 2.

Liebe Grüße

Yvonne
zippe 07.04.2013, 17:11#4
AW: ALG II bei Behinderung

Hallo fragende,

wenn die behinderte Frau 18 Jahre alt ist, soll der Vater schnellstens einen Antrag auf Grundsicherung stellen, da die Zahlung ab dem Tag der Antragstellung erfolgt.
Vermutlich wird dann die "Feststellung der Erwerbsminderung" nach §45 SBG XII verlangt.

Wenn der Vater die Grundsicherung beantragt, wird sicher nachgefragt, wie das Kindergeld verwendet wird. Wenn das Kindergeld auf das Konto der behinderten Frau fließt, bzw. der Vater das Geld direkt an die Tochter weitergibt, gilt es als Einkommen der Frau, wodurch die Grundsicherung niedriger ausfallen würde.