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Alter Prozentsatz bei Klage?

Turbo 13.02.2013, 13:43#1
Hallo!

Es liegt eine Behinderung von 50% vor die bis 03-2012 gültig war (ADS und kognitive Beeiträchtigung). Wir haben dann vor Ablauf ein Schreiben bekommen in dem der aktuelle Zustand und die Ärzte abgefragt wurden. Im Anschluss kam ein Schreiben, das auf Grund der gesundheitlichen Verbesserung die Behinderung auf 30% geändert wird.
Wir haben sofort Einspruch eingelegt (es hat sich am Gesundheitszustand ja nichts geändert) und das ganze läuft immer noch (die Gerichte sind sehr langsam im Münster ;-) ).
Jetzt habe ich von einer Person der Schwerbehindertenvertretung erfahren das bei Einspruch der vorherige GDB erhalten bleibt bis es gerichtlich entschieden wurde.... obwohl ein neuer Bescheid mit der Reduzierung auf 30% vor liegt.

Ist das richtig?
susemichel 16.02.2013, 10:44#2
AW: Alter Prozentsatz bei Klage?

Hallo Turbo,

der Bescheid ist erst dann rechtskräftig, wenn darüber durch Klage entschieden wurde. Rechtsgrundlagen zu finden unter VwGO ab § 68.
Alle Nachteilsausgleiche bleiben bis Eintritt der Rechtskraft erhalten.
Umgekehrt verhält es sich ja auch so, wenn Du einen Verschlimmerungsantrag stellst, dem nicht abgeholfen wurde. Bis zur (evtl. gerichtlichen Klärung) bleibt es beim alten (niedrigeren) Grad der Behinderung
Falls noch Stempelfelder auf dem Ausweis frei sind, würde ich verlängern lassen. Macht das Sozialamt oder sogar ein Bürgerbüro. Haben wir selbst schon zweimal so durchgeführt.

LG
Susemichel
Turbo 16.02.2013, 14:32#3
AW: Alter Prozentsatz bei Klage?

Danke! Also hab ich den Ausweis zum Bürgerbüro gebracht. Die können das aber angeblich nicht selber machen, also schicken die das weg und ich bekomme den per Post wieder. Hab mom. also nur ne beglaubigte Fotokopie. Aber es soll ja angeblich nicht so lange dauern (1 Woche), wurde mir gesagt. Was ich nur merkwürdig finde, ist das niemand etwas sagt. Wenn ich das nicht auf der Arbeit erfahren hätte, wüsste ich das bis jetzt noch nicht. So etwas gehört doch als Information in den Änderungsbescheid mit rein.... :-(
susemichel 17.02.2013, 09:30#4
AW: Alter Prozentsatz bei Klage?

Hallo Turbo,

bei den Landschaftsverbänden ( bei uns Landschaftverband Westfalen- Lippe) kann man ein Buch kostenlos bestellen:" Behinderung und Ausweis". Sehr interessant und hilfreich. Hat mir schon ein paar Mal schnell geholfen.

LG
Susemichel
Turbo 17.02.2013, 11:59#5
AW: Alter Prozentsatz bei Klage?

Beim LWL war ich bis ende letzten Jahres angestellt... ;-)
Ok, dann werd ich das gleich mal ordern! Danke!