Hallo 
Bin neu hier und hab einige Fragen zum Thema Grundsicherung. Ich habe im Mai letzten Jahres Grundsicherung für meinen Sohn beantragt. Der wurde letztes Jahr im Dezember 18 Jahre alt. Er wohnt bei mir und meinem Mann mit im Haus. Nun lässt die Grundsicherung immer noch auf sich warten und die Kindergeldstelle hat inzwischen trotz erneutem Antrag im November einfach die Zahlung eingestellt. Nun bleibt meinem Sohn gerade mal das Geld, was er für die "Ausbildung" in der Werkstatt für behinderte Menschen erhält. Das sind im ersten Jahr 63,- Euro. Mein Mann war dann letzte Woche mal beim Amt und hat sich erkundigt. Ihnen ist aufgefallen, dass sie noch Fragen haben. Soweit ja okay. Aber nun kommt der Punkt.
Mein Mann ist nicht der leibliche Vater meines Sohnes. Der Bearbeiter wollte ihm als erstes erzählen, dass zu prüfen wäre, ob er für meinen Sohn aufkommen müsse bzw. wenn das Haus zu groß wäre für uns, dann würden sie sich als Amt ins Grundbuch eintragen, weil Grundsicherung nur als Darlehen gewährt werden würde. Mit welcher Berechtigung? Das Haus hat mein Mann lange vor unserer Hochzeit gekauft. Es gehört ihm alleine. Ich stehe nicht im Grundbuch. Er ist nicht verwandt mit meinem Sohn. Er ist doch also demnach auch nicht verpflichtet für ihn aufzukommen, oder?! Wir haben ein weiteres Kind - einen Sohn. Der ist jetzt vier Jahre alt. Mein Mann nutzt das Haus außerdem für seine Selbständigkeit. Er hat im Haus seinen Firmensitz und sein Lager. Inwieweit spielt das für die Berechnung des uns zustehenden Wohnraumes eine Rolle?
Mein Sohn bewohnt sein Zimmer, nutzt die Küche das Wohnzimmer und Bad mit. Inwieweit kann man uns vorschreiben wieviel Haus uns dreien zum Leben zusteht? Das ist doch unsere Sache. Mal abgesehen davon, dass unser anderer Sohn ein Zimmer hat und wir unser Schlafzimmer. Außerdem haben wir noch einen weiteren kleinen Raum. Der Rest des Hauses wird für die Firma genutzt. Und meine Eltern haben eine Wohnung mit im Haus.
Dann schmückte der Bearbeiter gleich noch aus, dass man das Kindergeld einbehalten werde. Den Antrag habe ich gestellt mit Angabe der Zahlung des Geldes auf mein Konto. Ich weiß, dass das ein umstrittenes Thema ist und schwierig einzufordern. Aber kampflos will ich denen nicht das Kindergeld überlassen. Mal abgesehen davon, dass das Kindergeld sowieso im Moment ausbleibt. Eine Anwältin hab ich zur Not zur Hand.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Lieben Gruß Kringel

Bin neu hier und hab einige Fragen zum Thema Grundsicherung. Ich habe im Mai letzten Jahres Grundsicherung für meinen Sohn beantragt. Der wurde letztes Jahr im Dezember 18 Jahre alt. Er wohnt bei mir und meinem Mann mit im Haus. Nun lässt die Grundsicherung immer noch auf sich warten und die Kindergeldstelle hat inzwischen trotz erneutem Antrag im November einfach die Zahlung eingestellt. Nun bleibt meinem Sohn gerade mal das Geld, was er für die "Ausbildung" in der Werkstatt für behinderte Menschen erhält. Das sind im ersten Jahr 63,- Euro. Mein Mann war dann letzte Woche mal beim Amt und hat sich erkundigt. Ihnen ist aufgefallen, dass sie noch Fragen haben. Soweit ja okay. Aber nun kommt der Punkt.
Mein Mann ist nicht der leibliche Vater meines Sohnes. Der Bearbeiter wollte ihm als erstes erzählen, dass zu prüfen wäre, ob er für meinen Sohn aufkommen müsse bzw. wenn das Haus zu groß wäre für uns, dann würden sie sich als Amt ins Grundbuch eintragen, weil Grundsicherung nur als Darlehen gewährt werden würde. Mit welcher Berechtigung? Das Haus hat mein Mann lange vor unserer Hochzeit gekauft. Es gehört ihm alleine. Ich stehe nicht im Grundbuch. Er ist nicht verwandt mit meinem Sohn. Er ist doch also demnach auch nicht verpflichtet für ihn aufzukommen, oder?! Wir haben ein weiteres Kind - einen Sohn. Der ist jetzt vier Jahre alt. Mein Mann nutzt das Haus außerdem für seine Selbständigkeit. Er hat im Haus seinen Firmensitz und sein Lager. Inwieweit spielt das für die Berechnung des uns zustehenden Wohnraumes eine Rolle?
Mein Sohn bewohnt sein Zimmer, nutzt die Küche das Wohnzimmer und Bad mit. Inwieweit kann man uns vorschreiben wieviel Haus uns dreien zum Leben zusteht? Das ist doch unsere Sache. Mal abgesehen davon, dass unser anderer Sohn ein Zimmer hat und wir unser Schlafzimmer. Außerdem haben wir noch einen weiteren kleinen Raum. Der Rest des Hauses wird für die Firma genutzt. Und meine Eltern haben eine Wohnung mit im Haus.
Dann schmückte der Bearbeiter gleich noch aus, dass man das Kindergeld einbehalten werde. Den Antrag habe ich gestellt mit Angabe der Zahlung des Geldes auf mein Konto. Ich weiß, dass das ein umstrittenes Thema ist und schwierig einzufordern. Aber kampflos will ich denen nicht das Kindergeld überlassen. Mal abgesehen davon, dass das Kindergeld sowieso im Moment ausbleibt. Eine Anwältin hab ich zur Not zur Hand.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Lieben Gruß Kringel

mit falscher Beratung und m. E. auch noch Rechtsbeugung.