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Viele Fragen - Grundsicherung

Kringel 09.02.2013, 17:20#1
Hallo :winke:

Bin neu hier und hab einige Fragen zum Thema Grundsicherung. Ich habe im Mai letzten Jahres Grundsicherung für meinen Sohn beantragt. Der wurde letztes Jahr im Dezember 18 Jahre alt. Er wohnt bei mir und meinem Mann mit im Haus. Nun lässt die Grundsicherung immer noch auf sich warten und die Kindergeldstelle hat inzwischen trotz erneutem Antrag im November einfach die Zahlung eingestellt. Nun bleibt meinem Sohn gerade mal das Geld, was er für die "Ausbildung" in der Werkstatt für behinderte Menschen erhält. Das sind im ersten Jahr 63,- Euro. Mein Mann war dann letzte Woche mal beim Amt und hat sich erkundigt. Ihnen ist aufgefallen, dass sie noch Fragen haben. Soweit ja okay. Aber nun kommt der Punkt.

Mein Mann ist nicht der leibliche Vater meines Sohnes. Der Bearbeiter wollte ihm als erstes erzählen, dass zu prüfen wäre, ob er für meinen Sohn aufkommen müsse bzw. wenn das Haus zu groß wäre für uns, dann würden sie sich als Amt ins Grundbuch eintragen, weil Grundsicherung nur als Darlehen gewährt werden würde. Mit welcher Berechtigung? Das Haus hat mein Mann lange vor unserer Hochzeit gekauft. Es gehört ihm alleine. Ich stehe nicht im Grundbuch. Er ist nicht verwandt mit meinem Sohn. Er ist doch also demnach auch nicht verpflichtet für ihn aufzukommen, oder?! Wir haben ein weiteres Kind - einen Sohn. Der ist jetzt vier Jahre alt. Mein Mann nutzt das Haus außerdem für seine Selbständigkeit. Er hat im Haus seinen Firmensitz und sein Lager. Inwieweit spielt das für die Berechnung des uns zustehenden Wohnraumes eine Rolle?

Mein Sohn bewohnt sein Zimmer, nutzt die Küche das Wohnzimmer und Bad mit. Inwieweit kann man uns vorschreiben wieviel Haus uns dreien zum Leben zusteht? Das ist doch unsere Sache. Mal abgesehen davon, dass unser anderer Sohn ein Zimmer hat und wir unser Schlafzimmer. Außerdem haben wir noch einen weiteren kleinen Raum. Der Rest des Hauses wird für die Firma genutzt. Und meine Eltern haben eine Wohnung mit im Haus.

Dann schmückte der Bearbeiter gleich noch aus, dass man das Kindergeld einbehalten werde. Den Antrag habe ich gestellt mit Angabe der Zahlung des Geldes auf mein Konto. Ich weiß, dass das ein umstrittenes Thema ist und schwierig einzufordern. Aber kampflos will ich denen nicht das Kindergeld überlassen. Mal abgesehen davon, dass das Kindergeld sowieso im Moment ausbleibt. Eine Anwältin hab ich zur Not zur Hand.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Lieben Gruß Kringel
Inge 09.02.2013, 19:21#2
AW: Viele Fragen - Grundsicherung

Hallo Kringel,

herzlich willkommen bei Intakt :winke:
Im Info-Bereich findest Du grundsätzliche Infos zum Erwachsenenalter. Wichtig ist auch die Regelung der gesetzlichen Betreuung, damit Ihr den Sohn vertreten könnt (z.B. bei rechtlichen Angelegenheiten).
Die Größe des Hauses wäre nur dann von Belang, wenn der Sohn (Mit-)Eigentümer wäre. Der Hinweis des Sachbearbeiters auf einen Eintrag ins Grundbuch ist mehr als grenzwertig, denn in diesem Fall würde der Anteil als Vermögen angerechnet werden.
gero 09.02.2013, 19:38#3
AW: Viele Fragen - Grundsicherung

Hallo Kringel,

das ist kein Sachbearbeiter, sondern eine Fehlbesetzung :grantel: mit falscher Beratung und m. E. auch noch Rechtsbeugung.
Lege dem Mann beim nächsten Schreiben die Norderstedter Erklärung in den Brief dazu.
Anke 09.02.2013, 22:16#4
AW: Viele Fragen - Grundsicherung

Hallo Kringel,

ich gehe mal davon aus, dass Ihr die Betreuung für Euren Sohn habt? Das Grundsicherungsamt muss an Deinen Sohn den Regelsatz zahlen + anteilige Miete, also 1/4 Miete. Es kann sein, dass das Sozialamt versucht, die anteilige Miete nicht zu zahlen. Dann würde das bedeuten, dass Ihr einen Ergänzungsbetreuer auf dem Betreuungsgericht hinzuziehen müsst. Nur mit diesem Ergänzungsbetreuer könntet Ihr einen Mietvertrag mit dem Sohn abschliessen, welches dann das Sozialamt anerkennen muss und dementsprechent die Leistung erbringen muss. Die Kindergeldabzweigung durch das Sozialamt ... ja, davon liest man gern. Jedoch bist Du die Kindergeldberechtigte, nicht Dein Sohn! Das Kindergeld darf ihm nicht als Einkommen angerechnet werden. Und ich rate Dir eines ... niemals nicht irgend etwas mündlich mit dem Amt besprechen. Immer schriftliche Anträge stellen. Nur auf diese muss ein Bescheid erfolgen, auf den Ihr wiederum in Widerspruch gehen könnt. Gesprochenes ist keinen Pfifferling wert.

Liebe Grüße
Anke
Kringel 10.02.2013, 08:59#5
AW: Viele Fragen - Grundsicherung

Hallo,

vielen Dank erstmal für die Antworten.

@Inge die gesetzliche Betreuung für meinen Sohn habe ich. Wenn ich das richtig sehe auch für alle Bereiche des alltäglichen Lebens. Ich dachte mir schon, dass das Amt sich nicht einfach ins Grundbuch eintragen lassen kann, denn weder meinem Sohn noch mir gehört etwas vom Haus.

@Anke Danke für den Hinweis mit dem Mietvertrag.

Wir sollen ja nun erstmal noch einige Unterlagen nachreichen. Ich hatte ja im Antrag auf Grundsicherung eine ortsübliche Miete für die Größe seines Zimmers (35qm) angesetzt plus Heizkosten. Der Bearbeiter meinte, dass wir ja aber die Kosten von Grundsteuer, Versicherungen, Zinsen für das Darlehen usw. ansetzen können durch vier Personen geteilt. Wir haben das mal so im Kopf überschlagen. Das wird auf jeden Fall teurer für das Amt. Da kam er dann ja auch meinem Mann mit dem Hinweis, wenn das Haus eine gewisse Größe überschreite (mehr als 200qm Wohnfläche und 800 qm Grundstück) würde man uns nichts zugestehen bzw. verlangen sich ins Grundbuch einzutragen. Das finde ich wirklich äußerst fragwürdig.
Anke 10.02.2013, 09:42#6
AW: Viele Fragen - Grundsicherung

man möchte Euch wohl einschüchtern und davon abhalten, einen Antrag auf GruSi für den Sohn zu stellen. Die Kassen sollen geschohnt werden.

Und viele knicken ein. Dabei ist es ein Recht für jeden. Unsere Politiker nehmen sich doch auch genügend Rechte und deren Gehälter sind ganz gewiss nicht knapp bemessen ( für den Murks den man "da oben" oft anstellt)

Kämpfen!
Inge 10.02.2013, 09:43#7
AW: Viele Fragen - Grundsicherung

Hallo Kringel,

selbst wenn das Haus alleine Dir gehören würde, kann das Amt die Grundbuchänderung nicht verlangen. Das würde im Endeffekt eine Enteignung des Hausanteiles, das dann Deinem Sohn (bzw. dem Amt) gehören würde, bedeuten.
Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang auch immer ein Behindertentestament!
Inge 10.02.2013, 09:43#8
AW: Viele Fragen - Grundsicherung

Hallo Kringel,

selbst wenn das Haus alleine Dir gehören würde, kann das Amt die Grundbuchänderung nicht verlangen. Das würde im Endeffekt eine Enteignung des Hausanteiles, das dann Deinem Sohn (bzw. dem Amt) gehören würde, bedeuten.
Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang auch immer ein Behindertentestament!