Liebe Forums-Teilnehmer,
hat jemand von Euch Erfahrung bzgl. des Fahrdienstes (Eingliederungshilfe) für Menschen mit Behinderungen im Bezirk Unterfranken?
Ich wurde gestern von Eltern mit Kindern/jungen Erwachsenen mit Trisomie 21 gefragt.
Insbesondere zielt die Frage darauf, was die Voraussetzungen für Menschen ohne Merkzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehindert) sind, die ein ärztliches Attest benötigen, dass sie "wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis zu benutzen."
Hier die Infos des Bezirks:
a) Allgemeine Information des Bezirks Unterfranken
http://www.bezirk-unterfranken.de/hilfen/eingliederungshilfe/10412.Behindertenfahrdienst.html
b) die Richtlinien im Original
http://www.bezirk-unterfranken.de/m_2838
c) Anschriften-Verzeichnis anerkannter Beförderungs-Dienste
http://www.bezirk-unterfranken.de/m_11662
Herzliche Grüße,
Wolfgang
AW: Fahrdienst zur Teilhabe
Hallo Wolfgang,
das ist wirklich sehr vage formuliert. Eventuell könnten Verhaltensschwierigkeiten (Aggressionen, lautes Schreien oder extreme Unruhe, . . .) des behinderten Menschen ein Kriterium sein - oder Angst-/Panikattacken bei Menschen mit Autismus.
AW: Fahrdienst zur Teilhabe
Hallo Inge,
ja, die Formulierungen sind sehr vage und ich kann mir da Ähnliches wie Du vorstellen.
Mich interessieren gerade deshalb praktische Erfahrungen von Betroffenen.
Liebe Grüße,
Wolfgang
AW: Fahrdienst zur Teilhabe
Hallo Wolfgang,
in den Richtlinien stehen als Voraussetzungen u. A. auch die Merkzeichen *B* und *H* im Schwerbehindertenausweis. Diese haben Menschen mit Trisomie 21 oder allgemein Menschen mit geistiger Behinderung ja meist.
Mir fallen als Argumente ein, dass Menschen mit Trisomie 21 oder Menschen mit geistiger Behinderung auch oft:
-Schwierigkeiten mit der Verkehrssicherheit haben,
-Gefahren und Geschwindigkeiten nicht oder schlecht einschätzen können.
- nicht alle so gut flüssig oder eventuell auch gar nicht lesen(auch Zahlen) und sich damit nicht selber orientieren können im ÖVNP und in einer nicht bekannten, eingeübten Umgebung
-sich häufig nicht selber aktiv um Hilfe Anderer(Fremde) bemühen können( Scheu oder Angst, oder strenge Einhaltung von Regeln *geh nicht mit Fremden mit* z.B.), oder wenn doch sie eventuell nicht verstanden werden (z.B.eingeschränkte Möglichkeit, verbal zu kommunizieren, undeutliche Aussprache)
-oder im Gegenteil völlig distanzlos und anhänglich sein können, was sie in missverständliche und gefährliche Situationen bringen kann
-können sich in gefährlichen Situationen häufig nicht wehren (siehe z.B. der schlimme Vorfall des jungen Mannes *(Hertha-Fan), der von einer Gruppe misshandelt und fast stranguliert mit seinem Schal, der so fest gezogen war, dass sich der Junge Mann sich nicht selber befreien konnte, er wurde nur zufällig von Polizeibeamten bemerkt, obwohl er sich auf einem belebten Bahnhof befand, war er nicht mehr imstande , auf sich aufmerksam zu machen bzw.niemand half).
Dies ist was mir auf die Schnelle spontan dazu einfällt.
LG, amai
AW: Fahrdienst zur Teilhabe
Hallo Amai,
ja, auch Deine Einschätzungen kann ich gut nachvollziehen.
Es scheint niemanden hier im Forum mit praktischen unterfränkischen Erfahrungen zu geben.
Und zu Deinen und auch Inges Gedanken (die ja vor allem auf klare Gefährdungs-Situationen hinweisen, den notwendigen Schutz von Menschen mit Beeinträchtigung ansprachen) kommt bei mir zusätzlich die so schwer zu beantwortende Frage, wo die sinnvolle - und sicher individuell sehr unterschiedliche - Grenze zwischen unbedingt notwendigem Schutz und zu starker Vorsicht/Überbehütung verläuft.
Nicht erst unter Inklusions-Gedanken frage ich mich, wie viel "normales" Risiko muss ich (z.B. als Vater eines Jugendlichen mit Trisomie 21) auch einem Menschen mit Beeinträchtigung "lassen" bzw. wie viel "normales" Risiko gehört auch zum Leben eines Menschen mit Beeinträchtigung, damit das Leben nicht überbehütend und zu einem "Käfig" wird. Bitte mich nicht falsch verstehen: Ich will damit keinesfalls den Sinn und die Notwendigkeit des Teilhabe-Fahrdienstes in Frage stellen. Nur die Frage nach dem besonderen ärztlichen Attest für Menschen ohne klare Mobilitätsbeeinträchtigungen, ohne klare andere (Selbst-/Fremd-)Gefährdung löst bei mir diese Frage aus, wo und wie wir eine "gute" Grenze zwischen Schutz und Überbehütung finden.
Liebe Grüße,
Wolfgang
AW: Fahrdienst zur Teilhabe
Hallo Wolfgang,
ja diese Fragen stellen sich natürlich auch bei mir.
Oft kann man mit entsprechender Begleitung und Übung (aus eigener Erfahrung kann ich sagen das dauert durchaus auch mal einige Jahre) auch erreichen, das zumindest wichtige Strecken begleitet erarbeitet werden können. Pauschal kann man dazu aber nichts sagen, das muss für jeden Menschen individuell versucht und ausprobiert werden und dabei berücksichtigt welche Fähigkeiten vorhanden sind und wie man die gewünschten Ziele planen und dann erreichen kann.
Wir haben dafür u.a. unseren Einzelfallhelfer (den wir über Eingliederungshilfe finanziert bekommen) eingesetzt. Schliesslich ist es ja auch Ziel der Eingliederungshilfe, Menschen möglichst unabhängig zu machen und zu integrieren.
Meiner Meinung nach sollten die Merkzeichen *B*= Begleitung ,*H*= hilflos grundsätzlich ausreichen für die Bewilligung. Erst wenn entsprechende Merkzeichen fehlen finde ich sollte ein Gutachten klären, ob die Voraussetzungen trotzdem gegeben sind.
Ich hoffe, es melden sich noch weitere User mit ihren konkreten Erfahrungen in Unterfranken.
LG, amai