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Kostenbeitrag Eingliederungshilfe

Steffe 10.12.2012, 14:04#1
Hallo zusammen,
da ich hier noch neu bin, bitte ich kleinere organisatorische schwächen zu übersehen und hoffe ich bin hier richtig bin.

Mein 10jähriger sohn lebt in einer einrichtung und bis dato habe ich die normalen sätze (kostenbeiträge) zur eingliederungshilfe an das jugendamt abgeführt, die sich bis jetzt an der düsseldorfer tabelle orientiert haben.

nun git es im jugendamt eine neue mitarbeiterin, mit einem programm, welches nach eingabe von verschiedenen daten meiner lebenssituation einen monatlichen kostensatz auswirft der ca. 45% meines einkommens ausmacht.

Erwähnt werden sollte noch das sich die berechnung aufgrund meiner selbstständigkeit noch etwas schwierig darstellt.

nun zu meiner frage: nach welchen tabellen , richtlinien etc wird die leistungsfähigkeit eines elternteils eingeordnet?

vielen dank
Inge 10.12.2012, 14:29#2
AW: Kostenbeitrag Eingliederungshilfe

Hallo Steffe,

ein herzliches Willkommen bei Intakt :winke:
Im Infobereich von Intakt findest Du die Angaben für die Beteiligung der Eltern an den Kosten im Kinder- und Jugendalter.
Weitere Infos gibt es im § 92 SGB XII (liest sich aber ziemlich kompliziert...).
Steffe 10.12.2012, 14:47#3
AW: Kostenbeitrag Eingliederungshilfe

Hallo und Danke für die Infos!

ich habe nur den passus:
§ 92a SGB XII Einkommenseinsatz bei Leistungen für Einrichtungen
(2) Darüber hinaus soll in angemessenem Umfang die Aufbringung der Mittel verlangt werden, wenn eine Person auf voraussichtlich längere Zeit Leistungen in einer stationären Einrichtung bedarf.

noch nicht ganz verstanden-
heisst für mich den Regelsatz Haushaltsangehörige 287,-€ + die auslegung §92 abs. 2 ?
Danke!