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Domain www.kindergeldabzweigung-stoppen.de

Anhalter 20.11.2012, 18:35#1
Guten Abend liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Forum,
mein Name ist Eberhard Schröder.
Ich habe mich am 04.11.2012 im Forum angemeldet, bisher jedoch nur gelesen.
Auf das Forum bin ich bei der Suche nach Informationen zur Kindergeldabzweigung gestoßen. Betroffene Eltern hatten mich darauf angesprochen und um Unterstützung gebeten. Ich bin seit 1990 Mitglied im Kreistag Harz und dort u.a. im Sozialausschuss. Da Kindergeldabzweigung vor allem ein kommunales Thema ist, habe ich seit Juni 2012 im Kreistag Anfragen gestellt und Anträge eingebracht. Leider noch ohne Erfolg.

Inzwischen habe ich die Domain

www.kindergeldabzweigung-stoppen.de

eingerichtet. Von der Domain wird auf die Homepage unserer Kreistagsfraktion umgeleitet (www.dielinke-fraktion-harz.de), die ich ebenfalls betreue.

Da ich vom Mitlesen im Forum weiß, dass Teilnehmer über umfangreiche Erfahrungen verfügen, würde ich mich über Hinweise, Ideen, Vorschläge und Kritiken freuen.
Ich möchte die Homepage dadurch gerne noch weiter qualifizieren.
Zur Information: Der Landkreis Harz hat 2011 flächendeckend Abzweigungsanträge gestellt.
Per 09/12 wird bei 100 Familien voll- und bei 50 Familien teilabgezweigt. 70 Anträge sind noch offen.

Gemeinsam mit den Eltern haben wir jetzt eine Unterschriftenaktion gestartet.
Wir orientieren uns hier an unserem Nachbarkreis Wolfenbüttel, wo eine Elterninitiative 2010 über 600 Unterschriften gesammelt hat und der Landrat die Courage hatte, die Abzweigung zu beenden (rückwirkend).

Über Antworten würde ich mich sehr freuen. Ausserdem bringen viele Aufrufe die Domain bei Google und Co. nach vorne.

Viele Grüße aus dem Harz von Eberhard Schröder
Hans-Christian 21.11.2012, 09:13#2
AW: Domain www.kindergeldabzweigung-stoppen.de

Du kennst das Urteil des FG Sachsen-Anhalt.

Wenn betroffene Eltern in diesem Bundesland gegen die KGA auf der Grundlage des § 130 AO Einspruch einlegen mit Hinweis auf dieses Urteil, dann wäre es höchst unwahrscheinlich, dass die Familienkasse nicht im Sinne dieses Urteiles bescheidet.

Sollte die Familienkasse trotzdem zu Ungunsten der Betroffenen entscheiden, wäre zu klagen. Ich glaube nicht, das das FG anders entscheiden würde, auch wenn bereits das FG-Urteil beim BFH anhängig ist.

Gleichzeitig sollte man das zuständige Sozialamt darüber informieren und die Presse einschalten.Das Sozialamt handelt gegen Empfehlungen der Bundesministerien. Das alles ist hier nachlesbar.

Nur durch die Öffentlichkeit kann das Sozialamt und die Familienkasse zum Umdenken gezwungen werden.

Die Klage ist kostenpflichtig. Wenn Betroffene aber Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins sind, werden diese Kosten vom Verein getragen.
Anhalter 21.11.2012, 10:06#3
AW: Domain www.kindergeldabzweigung-stoppen.de

Hallo Hans-Christian,
Seit ein paar Tagen hat die Presse das Thema endlich aufgegriffen. Damit kann die Verwaltung nicht mehr im Verbogenen arbeiten. Außerdem werden die Eltern die gesammelden Unterschriften am 05.12.2012 in öffentlicher Sitzung an den Landrat und den Kreistag übergeben. Als Kreistagsmitglied habe ich selber 3 Vorlagen zur Thematik eingebracht. Damit soll der Kreistag sich weiter mit der Kindergeldabzweigung im Interesse der betroffenen Familien beschäftigen. Bei Interesse könnte ich die Themen hier kurz umreißen.

Das Urteil des 5. Senats FG Sachsen-Anhalt kenne ich.
Es gibt aber auch das Urteil des 4. Senats vom 29.03.2012 AZ 4 K 916/11, das diesem direkt widerspricht.
"Auf den hiesigen Streitfall übertragen bedeutet dies, dass dem Grunde nach die Abzweigung möglich ist. Das Kind bezieht von der Klägerin nach §§ 41 ff. SGB XII laufende Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Höhe von 290,32 EUR bis 323,01 EUR monatlich. In diesen Leistungen sind der Regelsatz des Grundsicherungsbedarfs in Höhe von 287 EUR (2010) bzw. 291 EUR (ab Januar 2011) und die auf das Kind entfallenden anteiligen Kosten der Unterkunft enthalten und werden die eigenen Einkommen des Kindes gegen gerechnet. Das Existenzminimum des Kindes ist damit gedeckt. Damit braucht die Beigeladene an ihren Sohn grundsätzlich keinen Unterhalt mehr zu leisten, bleibt aber weiterhin zivilrechtlich unterhaltsverpflichtet.

c) Im Gegensatz hierzu ist der 5. Senat des Finanzgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt in seinen Urteilen vom 10. November 2011 ..... "


Genau darauf beruft sich die Verwaltung.

Viele Grüße von Eberhard
Hans-Christian 21.11.2012, 10:28#4
AW: Domain www.kindergeldabzweigung-stoppen.de
Zitat von Anhalter
Hallo Hans-Christian,
Seit ein paar Tagen hat die Presse das Thema endlich aufgegriffen. Damit kann die Verwaltung nicht mehr im Verbogenen arbeiten. Außerdem werden die Eltern die gesammelden Unterschriften am 05.12.2012 in öffentlicher Sitzung an den Landrat und den Kreistag übergeben. Als Kreistagsmitglied habe ich selber 3 Vorlagen zur Thematik eingebracht. Damit soll der Kreistag sich weiter mit der Kindergeldabzweigung im Interesse der betroffenen Familien beschäftigen. Bei Interesse könnte ich die Themen hier kurz umreißen.

Das Urteil des 5. Senats FG Sachsen-Anhalt kenne ich.
Es gibt aber auch das Urteil des 4. Senats vom 29.03.2012 AZ 4 K 916/11, das diesem direkt widerspricht.
"Auf den hiesigen Streitfall übertragen bedeutet dies, dass dem Grunde nach die Abzweigung möglich ist. Das Kind bezieht von der Klägerin nach §§ 41 ff. SGB XII laufende Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Höhe von 290,32 EUR bis 323,01 EUR monatlich. In diesen Leistungen sind der Regelsatz des Grundsicherungsbedarfs in Höhe von 287 EUR (2010) bzw. 291 EUR (ab Januar 2011) und die auf das Kind entfallenden anteiligen Kosten der Unterkunft enthalten und werden die eigenen Einkommen des Kindes gegen gerechnet. Das Existenzminimum des Kindes ist damit gedeckt. Damit braucht die Beigeladene an ihren Sohn grundsätzlich keinen Unterhalt mehr zu leisten, bleibt aber weiterhin zivilrechtlich unterhaltsverpflichtet.



c) Im Gegensatz hierzu ist der 5. Senat des Finanzgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt in seinen Urteilen vom 10. November 2011 ..... "


Genau darauf beruft sich die Verwaltung.

Viele Grüße von Eberhard

Ich kenne das Urteil nicht vollständig.
Vielleicht kannst du es mir per E-Mail schicken


Was ich nicht begreife, das der 4. Senat gegenteilig entscheidet. Aber Revision ist ja zugelassen worden. Ist dieses Urteil auch beim BFH anhängig?

RdV wäre aber schon wegen des Urteils des 5.Senates welches beim BFH hängt möglich und sollte genutzt werden.

Es gibt einen sehr interessanten Artikel eines Richters. Gut für eine Argumentation. Nur per E-Mail zustellbar.
Hans-Christian 21.11.2012, 13:13#5
AW: Domain www.kindergeldabzweigung-stoppen.de

Das ist eben sehr ertstaunlich, das in ein und dem selben FG die Senate unterschiedlich entscheiden.

Trotzdem gibt es noch Hoffnung, da Revision zugelssen:
5. Die Revision wird nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 FGO zugelassen. Derzeit befinden sich sowohl in
Verwaltungs – wie in Gerichtsverfahren eine Vielzahl von offenen Abzweigungsanträgen, bei denen die
grundsätzliche Entscheidung über eine Abzweigung und insbesondere nachfolgend die Höhe der
Abzweigung einer höchstrichterlichen Entscheidung bedarf. Die Stellung der Abzweigungsanträge führt
in der Regel auch dazu, dass die Zahlungen des Kindergeldes umgehend eingestellt werden und bis zum
Abschluss des Verfahrens keine Zahlungen mehr erfolgen. Die Berechnung bzw. Ermittlung des
Abzweigungsbetrages ist höchstrichterlich nicht abschließend geklärt und wird von den Finanzgerichten
unterschiedlich vorgenommen. Zudem weicht der Senat mit seiner Entscheidung von den Urteilen des 5.
Senats des Finanzgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt, des 3. Senats des Finanzgerichtes Thüringen
sowie des 12. Senats des Finanzgerichtes Münster ab, so dass zur Sicherung einer einheitlichen
Rechtsprechung eine Entscheidung des BFH erforderlich ist.
Hans-Christian 21.11.2012, 17:10#6
AW: Domain www.kindergeldabzweigung-stoppen.de

Hallo Eberhard,

ich hab das Urteil des 4. Senates mal schnell überflogen.

Die Fälle sind nicht vergleichbar!!!

Im Urteil des 4.Senates handelt es sich bei der Kindergeldberechtugten um eine nicht leistungsfähige Person, wie zum Beispiel ein HarzIV-Empfänger. Hier gibt es leider vom BFH das Urteil, das abgezweigt werden kann in diesem Fall.
Dazu nur folgende Textstellen:
Daher ist der Tatbestand des § 74 Abs. 1 Satz 3 EStG (keine
Unterhaltspflicht mangels Leistungsfähigkeit) erfüllt (so ausdrücklich der BFH im Urteil vom 17.
Dezember 2008 – III R 6/07, a.a.O.).
Die ebenfalls unter Betreuung stehende Mutter
Mit Schreiben vom 05. Oktober 2010 beantragte die Klägerin unter Bezugnahme auf das Urteil desBundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Dezember 2008, III R 6/07,
Dieses Urteil betrifft eben HarzIV - Empfänger
Die Betreuerin der Beigeladenen, Frau B, gab nachfolgend an, dass sie die finanziellen Angelegenheiten sowohl der Beigeladenen wie des Kindes
regele und Gelder auszahle. Beide könnten den Sinn der Sammlung von Belegen aufgrund ihres Minderintellektes nicht richtig begreifen, so dass die genannten Aufwendungen nur begrenzt belegt werden könnten.
Die Beigeladene erhalte eine Erwerbsunfähigkeitsrente und Wohngeld.

Man muß also das Urteil genau lesen!

Die Betroffenen sind also gut beraten, das Urteil des 5.Senates als Begründung zu verwenden!

Beide Urteile des FG betroffen nicht vergleichbare Fälle.

Ich habe immer darauf hingewiesen, dass leider Betroffene, die SGBII- Leistungen erhalten das KG abgezweigt bekommen können.
gero 22.11.2012, 19:29#7
AW: Domain www.kindergeldabzweigung-stoppen.de

Hallo Eberhard,

es freut mich, dass Du Dich da engagierst! Das große Problem dabei ist allerdings diese bescheuerte Parteipolitik, durch die auch wichtige Anträge abgelehnt werden, nur weil sie vom politischen Gegner kommen.
Gerade heute morgen habe ich im Radio gehört, dass im Hessischen Landtag ein Antrag zuerst abgelehnt wurde, dann von der Regierungspartei wortgleich eingebracht und verabschiedet wurde. Gehts noch übler?
Ich drücke Euch die Daumen, dass Ihr viel Unterstützung bekommt!
Anhalter 22.11.2012, 20:52#8
AW: Domain www.kindergeldabzweigung-stoppen.de

Hallo Gero,
danke dür das Daumendrücken. Das können wir sehr gut gebrauchen. Morgen und Übermorgen sammeln wir Unterschriften bei (etwas vorgezogenen) Adventsmärkten der Lebenshilfe in Wernigerode und Quedlinburg.
Ich selber habe in der letzten Woche mit Hilfe von Bekannten, Freunden und Verwandten (Listen verteilt) 212 Unterschriften gesammelt.
Gerade eben habe ich bei openpetition unsere Petition an den Landrat und die Kreistagsmitglieder (meine Kolleginnenund Kollegen) eingestellt.
Ich bitte alle Eltern im Forum, die das möchten, diese Onlinepetition zu unterzeichnen. Wer seine Anschrift nicht offen machen möchte kann an der entsprechenden Stelle einen Haken setzen. Hier die Web-Adresse, wo Ihr unsere Petition zeichnen könnt:

https://www.openpetition.de/petition/online/kindergeldabzweigung-durch-den-harzkreis-sofort-rueckwirkend-beenden

Wir hoffen auf einen regen Zuspruch. Vielleicht kann man ja in anderen Kreisen ähnliches machen.

Eberhard
Hans-Christian 22.11.2012, 21:26#9
AW: Domain www.kindergeldabzweigung-stoppen.de
Zitat von Anhalter
... Ich bitte alle Eltern im Forum, die das möchten, diese Onlinepetition zu unterzeichnen. ...

Dabei sind bestimmt nicht nur die betroffenen Kindergeldberechtigten gemeint, sondern alle diejenigen, die durch die schamlose Abzocke durch die Sozialämter "betroffen" sind, also bestürzt und schokiert.

Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.

Kämpfen wir gemeinsam.
Anhalter 23.11.2012, 04:51#10
AW: Domain www.kindergeldabzweigung-stoppen.de

Vielen Dank für den Hinweis, Hans-Christian. Und auch dafür, dass Du der Erstunterzeichner der Petition geworden bist.
Einen direkten Link zur Onlinepetition habe ich auch auf unserer Seite
www.kindergeldabzweigung-stoppen.de
eingestellt.
Anhalter 23.11.2012, 04:58#11
AW: Domain www.kindergeldabzweigung-stoppen.de

Um auch auf der Bundesebene etwas zu bewegen habe ich zwei Anträge für unsere Kreistagssitzung am 05.12.2012 eingebracht.
Einmal geht es darum, die Initiative der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen zu unterstützen und zweitens geht es darum, das Kindergeld nicht mehr als Einkommen zu bewerten, wenn die Eltern selber auf Hartz IV oder Grundsicherung angewiesen sind.
Anke 23.11.2012, 11:26#12
AW: Domain www.kindergeldabzweigung-stoppen.de

Hallo in die Runde :winke:

Hier in diesem Diskussionsstrang wird wieder argumentiert, dass bei Hartz IV empfangenden Eltern, das Kindergeld abgezweigt werden kann. Das ist für mich aber doch nicht hinnehmbar. Mit welcher Argumentation und mit welchem Recht denn. Haben Eltern mit behinderten erwachsenen Kindern im Haushalt keine Ausgaben für das Kind? Der Kindergeldbezug über dem 18. Lebensjahr für Behinderte wird ja auch begründet für die erhöhte Betreuungsleistung, die man aufbringt.
Wie wir alle wissen, wurde bisher in der Pflegeversicherung die Betreuung nicht mit in die Pflegezeit einberechnet.

In meinem eigenen Fall ist es also so, dass mein Kind aufgrund ihrer körperlichen und geistigen Behinderung eine 24 Stunden Betreuung und Pflege notwendig ist. Sie besitzt keine Alltagskompetenz, kann noch nicht mal auch nur ein halbes Stündchen allein gelassen werden. Keinen Weg kann sie selbstständig gehen, ich muss sie überall mit hinnehmen.

Habe ich keine zusätzlichen Aufwendungen?

Eltern, die nicht auf Hartz IV angewiesen sind, sollen für diese Aufwendungen also das Kindergeld nicht angerechnet bekommen, Eltern von H4 aber schon? Die Eltern, die Einkommen erzielen, haben andere Aufwendungen für ihre Kinder als nicht Einkommen erzielende Eltern? Aufwendungen sind auf jeden Fall notwendig. Und woher nimmt dies der H4 beziehende Elternteil? Richtig, er zweigt es letztendlich von seinem kargen Regelsatz ab!

Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum ich für mein Kind Kindergeld beantragen muss, damit ich meinen Lebensunterhalt damit bestreiten kann. Kindergeld, ist FÜR das Kind! Wie es der Name doch schon sagt!?

Ich kapiere es einfach nicht!

Vielen Dank Anhalter, für Ihre Initiative in dieser Angelegenheit, auch wenn ich nicht in Ihrem Ort lebe. Werde mir gleich noch Ihre PDF-Dateien durchlesen.

Liebe Grüße in die Runde
Anke
Anke 23.11.2012, 11:40#13
AW: Domain www.kindergeldabzweigung-stoppen.de

Noch mal ich :-)

Großartig! Besser kann man es gar nicht begründen! Es ist genau das gesagt, was mir auf der Seele brennt!

Ich würde meine Anliegen an meinem Wohnort (Leipzig) auch gern mal "nach oben" reichen. Aber ich habe da so gar keine Ahnung, wer da der richtige Ansprechpartner wäre. Wo wäre es sinnvoll anzufragen?!

Herzliche Grüße
Anke
Anhalter 23.11.2012, 12:13#14
AW: Domain www.kindergeldabzweigung-stoppen.de

Hallo zusammen,
das Schlimme bei von HartzIV betroffenen Eltern ist, dass selbst Gerichte, die Urteile im Sinne von Eltern mit Kindergeldabzweigung sprechen, in der Regel Hartz IV-Betroffene ausklammern wegen nicht vorhandener Leistungsfähigkeit (FG Magdeburg 5. Senat).
Allerdings ist aus meiner Sicht noch garnicht klar, dass Steuerrecht (Kindergeld) und Sozialrecht (Grundsicherung) miteinander vermengt werden können. Als Begründung zieht unser Sozialamt das SGB II §11 heran. Ausserdem ist noch zu unterscheiden zwischen einer Bedarfsgemeinschaft und nach einer Haushaltsgemeinschaft. Aber hier ist mir eine rechtliche Würdigung noch nicht bekannt. Kann jemand dazu mehr sagen.
Auf folgende Situation bin ich gestoßen: Ein Vater hat 2010 Kindergeldabzweigung wegen HartzIV bekommen. Kurze Zeit später wurde er Rentner. Doch die Abzweigung läuft seit fast 2 Jahren weiter, obwohl eine völlig neue Situation entstanden ist! Habe ihm empfohlen, sofort den Kindergeldantrag zu stellen und die vergangene Zeit prüfen zu lassen (Nachzahlung seit Rentenbeginn).
Viele Grüße von Eberhard
Anke 23.11.2012, 13:08#15
AW: Domain www.kindergeldabzweigung-stoppen.de

Hallo Eberhard,



vielen Dank für das Interesse am Thema.



Letztendlich ist es doch so, dass Eltern mit vorhandenem Einkommen besser gestellt werden, als Eltern, die Aufgrund der Pflege des behinderten erwachsenen Kindes, keiner Erwerbstätigkeit nachgehen oder nachgehen können. Es liegt mir fern, eine Neiddebatte zu führen, das möchte ich anmerken, bevor es zu Missverständnissen kommt.



Elten mit vorhandenem Einkommen können also das Kindergeld für Aufwendung für das Kind verwenden. Der Lebensunterhalt wird ja sichergestellt, durch die Grundsicherungsleistung, die das erwachsene Kind erhält. Unterhalt wie in Form von minderj. Kindern wird dadurch also von den Eltern nicht mehr gezahlt. Hier geht es um die Aufwendungen, die über diesem Bedarf liegen.



Was aber ist mit den Eltern, die die gleiche "Leistung" erbringen, aber eben kein eigenes Einkommen erzielen, also Hartz IV erhalten? Meist sind das auch noch alleinerziehende, die sich - wie auch in meinem Fall - also ausschliesslich und Rund um die Uhr um den behinderten angehörigen kümmert. Bin "ich" weniger Wert? Betreue, kümmere und pflege "ich" wenniger wertvoll wie Eltern, die arbeiten gehen?



Ich rauche nicht, ich trinke nicht und ich muss auch keine Schulden bezahlen ( man wird ja gern als H4 Empfänger in solch eine Schublade gesteckt) Ich empfinde die Anrechnung von Kindergeld für mein behindertes Kind auf meine Hartz IV Leistung als ungerecht. Denn die zusätzlichen Aufwendungen muss ich nun von 374€, die mir zum Lebensunterhalt bleiben ( davon muss Strom, Kleidung, Hausrat - alles bezahlt werden) bestreiten. Ich mache dies selbstverständlich, weil ich mein Kind von ganzem Herzen liebe, gerecht finde ich es jedoch nicht. Hier muss grundsätzlich darüber diskutiert werden und eine Änderung vorgenommen werden. Ich glaube, dass ist nicht bis ins Detail bedacht worden.



Ein Thema, welches mich sehr interessiert :-)



Herzlichst, Anke
Hans-Christian 23.11.2012, 13:22#16
AW: Domain www.kindergeldabzweigung-stoppen.de
Zitat von Anke
Hallo Eberhard,

vielen Dank für das Interesse am Thema.

Letztendlich ist es doch so, dass Eltern mit vorhandenem Einkommen besser gestellt werden, als E
Hallo Anke,

ja so ist es leider.

Dies ist nur durch eine Gesetzesänderung zu beheben. Dazu wurde von Inge eine Petition beim Bundestag eingereicht.
Wortlaut der Petition: Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der § 74 EStG mit dem Satz ergänzt wird: „Die Abzweigung an Stellen erfolgt nicht für Kinder nach § 32 (3), die im Haushalt der Kindergeld-Berechtigten leben.“
Alle anderen Fälle könnten aber eingeklagt werden, da der BFH noch nicht entschieden hat.

Über die Verfahrensweise kommt dazu hier vermutlich eine Information.

Gleichzeitig müsste aber auch SGB II gändert werden damit nicht zum Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft das KG von behinderten Kindern gehört.
Anke 23.11.2012, 13:58#17
AW: Domain www.kindergeldabzweigung-stoppen.de

Ich habe mal meinen Text zu ende geschrieben :kopfkratz: da habe ich zu zeitig auf den Button gedrückt ...wohl eher versehentlich *g*

Hans-Christian, was müsste ich denn tun... erst mal dem Hartz IV Bescheid mit der Anrechnung des Kindergeldes widersprechen und dann Klage erheben? Oder welchen Volksvertreter oder wie oder was, ich bin da nicht so versiert :unsicher:
Hans-Christian 23.11.2012, 17:21#18
AW: Domain www.kindergeldabzweigung-stoppen.de
Zitat von Anke
Ich habe mal meinen Text zu ende geschrieben :kopfkratz: da habe ich zu zeitig auf den Button gedrückt ...wohl eher versehentlich *g*

Hans-Christian, was müsste ich denn tun... erst mal dem Hartz IV Bescheid mit der Anrechnung des Kindergeldes widersprechen und dann Klage erheben? Oder welchen Volksvertreter oder wie oder was, ich bin da nicht so versiert :unsicher:
Wie ja Eberhard informierte, ist hier der Gesetzgeber gefordert. das kann dauern.

Wenn man/frau es beschleunigen will, braucht man Kraft, Nerven, Zeit und Hilfe von kompetenten Menschen.

Es geht nämlich nur über folgenden Weg:
Einspruch einlegen gegen die Anrechnung des KG beim Sozialamt.
Die Einspruchsentscheidung des Sozialamtes wird negativ sein.
Klage einreichen beim Sozialgericht. Die ist vermutlich noch kostenlos. Da kenne ich mich nicht aus.
Klage wird vermutlich verloren, da Anrechnung lt. Gesetz.
Wenn Revision zugelassen, beim Bundessozialgericht klagen.
Klage wird vermutlich verloren, da Anrechnung lt. Gesetz.
Wenn Revision zugelassen, beim Bundesverfassungsgericht klagen wegen Verstoses gegen das Grundgesetz.

Du siehst, es würde sehr aufwendig.

Den anderen Weg hat Eberhard beschrieben. Den müssten dann viele aber gehen. Dazu muß man seine Volksvertreter überzeugen.
Anke 23.11.2012, 17:31#19
AW: Domain www.kindergeldabzweigung-stoppen.de
Zitat von Hans-Christian
Wie ja Eberhard informierte, ist hier der Gesetzgeber gefordert. das kann dauern.

Wenn man/frau es beschleunigen will, braucht man Kraft, Nerven, Zeit und Hilfe von kompetenten Menschen.

Es geht nämlich nur über folgenden Weg:
Einspruch einlegen gegen die Anrechnung des KG beim Sozialamt.


Hallo Hans-Christian, in meinem Fall wird es mir, als Mutter im SGB II Bezug als Einkommen angerechnet. Nicht bei meiner Tochter in der GruSi. ;-)

LG
Anke
Hans-Christian 23.11.2012, 17:48#20
AW: Domain www.kindergeldabzweigung-stoppen.de
Zitat von Anke
Hallo Hans-Christian, in meinem Fall wird es mir, als Mutter im SGB II Bezug als Einkommen angerechnet. Nicht bei meiner Tochter in der GruSi. ;-)

LG
Anke
Ja, genau so ist es.

Bei deiner Tochter ginge es nicht, da das KG nicht zum Einkommen des Kindes gehört, lt. Urteilen des Bundessozialgerichtes, leider aber lt. Gesetz (SGB II) zum Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft.

Die Sozialämter gehen aber lieber über den Weg der Abzweigung, weil Klagen dagegen kostenpflichtig sind und der BFH und die FG zu Ungunsten der Betroffenen bereits geurteilt haben. Die Sozialämter haben also zwei Möglichkeiten abzuzocken bei den Betroffenen.:grantel:
Anhalter 06.12.2012, 18:49#21
AW: Domain www.kindergeldabzweigung-stoppen.de

Guten Abend,
gestern abend fand unsere Kreistagssitzung statt (Landkreis Harz/Sachsen-Anhalt).
Die Elterninitiative hat dort das Ergebnis unserer Unterschriftensammlung öffentlich gemacht uns sage und schreibe 2.305 Unterschriften an den Landrat übergeben.
Die Sprecherin hat vom Landrat gefordert, wie auf der Unterschriftenliste vermerkt, die Abzweigungsanträge rückwirkend zurückzunehmen. Gleichzeitig wurde die Gesprächsbereitschaft unterstrichen. Jetzt steht die Reaktion des Landrates aus.
Ich möchte mich hier im Forum recht herzlich besonders bei denen bedanken, die unsere Onlinepetition unterzeichnet haben. Wir sammeln weiter Unterschriften. Heute hat die Diakonie in Halberstadt auf ihrem Weihnachtsmarkt weitere Listen ausgelegt. Allein aus Wolfenbüttel haben wir heute 53 Unterschriften erhalten. Das motiviert ungemein.
Eine weitere Info: Unsere beiden Anträge an den Kreistag fanden gestern ebenfalls eine Mehrheit. Ich füge diese noch einmal als Anlage bei.

Die Erfahrungsberichte im Intakt-Forum waren uns eine große Hilfe. Vielen Dank.
Ich werde weiter berichten, was sich in unserem Kreis tut.
Viele Grüße von
Eberhard Schröder.
Anhalter 18.12.2012, 09:20#22
AW: Domain www.kindergeldabzweigung-stoppen.de

Hallo zusammen,
unsere Arbeit im Kreistag hat dazu geführt, dass das Sozialamt alle von der Abzweigung betroffenen Eltern zu Gesprächen eingeladen hat. Die Zielstellung hat der Landrat erstmals öffentlich am 13.12.2012 in der hieseigen Tageszeitung so dargelegt, dass "in der Regel" nicht mehr abgezweigt werde.
Das große Problem bleibt bestehen: Die Eltern, die selber Leistungen nach dem SGB II oder XII beziehen, werden weiterhin kein Kindergeld erhalten, sie wurden garnicht zu Gesprächen eingeladen. Um auch hier etwas zu bewegen hatten wir die bereits bekannt gemachte Resolution in den Kreistag eingebracht.

Durch unsere Aktivitäten hat sich am 14.12.2012 der Landtag von Sachsen-Anhalt mit dem Thema Kindergeldabzweigung befassen müssen.
Die Diskussion und Beschlußfassung kann man sich auf dem YouTube-Kanal des Landtages von Sachsen-Anhalt ansehen:
http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/index.php?id=videoservice&agendaitem_id=1422

Viele Grüße von Eberhard Schröder
Hans-Christian 18.12.2012, 10:57#23
AW: Domain www.kindergeldabzweigung-stoppen.de

Hallo Eberhard,

ich habe mir die Sitzung angeschaut.

Norbert Bischoff begründete die Unsicherheit in den Sozialämtern mit den unterschiedlichen Auffassungen des FG in Sachsen-Anhalt.
Daran erkennt man die Unfähigkeit der Politiker Urteile zu lesen oder auch die Rafinesse falsche Handlungen zu begründen und die Bevölkerung für dumm zu verkaufen.

Die Urteile des FG haben nämlich unterschiedliche Grundlagen.

Ein Urteil bezieht sich auf leistungsfähige Kindergeldberechtigte (keine Kindergeldabzweigung) und das andere Urteile auf leistungsunfähige Kindergeldberechtigte (Kindergeldabzweigung).

Das dies auch unsozial ist, die zu bestrafen, die selber wenig haben, wird aber nicht gesagt.

Ich bin sehr gespannt, wie der Bundesfinanzhof urteilen wird, denn beide FG-Urteile sind beim BFH anhängig.

Gut ist, danke Ebehard, das die Problematik immer mehr in die Öffentlichkeit kommt.