Hallo
Meine Bekannte ist aleinerziehend und hat ein 4jähriges Kind im Kindergarten.
Sie ist wieder am arbeiten als Altenpflegerin und zwar 80 STD im Monat im
Schichtdienst. Sie bekommt Wohnbeihilfe vom Amt. Der Arbeitgeber erlaubt ihr
in der Frühschicht um 7 Uhr 30 anzufangen um ihr kind in den Kindergarten
zu bringen. Das klappt abervon der zeit nicht wenn des Kind in die Schule muß,
denn noch später darf sie nicht anfangen. Das wird bedeuten sie wird dann
arbeitslos weil sie sich um ihr Kind bekümmern muß. Oder gibt es dann eine
andere Lösung so das sie nicht ihre Arbeit verliert.
Liebe Grüße
Elfriede
Meine Bekannte ist aleinerziehend und hat ein 4jähriges Kind im Kindergarten.
Sie ist wieder am arbeiten als Altenpflegerin und zwar 80 STD im Monat im
Schichtdienst. Sie bekommt Wohnbeihilfe vom Amt. Der Arbeitgeber erlaubt ihr
in der Frühschicht um 7 Uhr 30 anzufangen um ihr kind in den Kindergarten
zu bringen. Das klappt abervon der zeit nicht wenn des Kind in die Schule muß,
denn noch später darf sie nicht anfangen. Das wird bedeuten sie wird dann
arbeitslos weil sie sich um ihr Kind bekümmern muß. Oder gibt es dann eine
andere Lösung so das sie nicht ihre Arbeit verliert.
Liebe Grüße
Elfriede


