Archiv des früheren intakt-Forums (schreibgeschützt, Beiträge bis 2020) · Zum aktuellen Forum: community.intakt.info · www.intakt.info

Schwerbehinderte hat Anspruch auf Behinderten-Kfz

Inge 12.11.2012, 19:35#1
Eine mittellose, schwerstbehinderte junge Frau hat vor dem Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg erfolgreich die Kostenübernahme für ein behindertengerecht ausgebautes Auto erstritten. Aufgrund ihrer Behinderung saß sie im Rollstuhl und konnte weder sehen noch sprechen. Sie wurde von ihrer Mutter gepflegt. Weil in dem Ort im näheren Umkreis keine behindertengerechte Busverbindung vorhanden waren, beantragte sie beim Sozialhilfeträger die Kostenübernahme für das Behindertenfahrzeug [...]
Quelle und kompletter Text: "]Welt

Das komplette Urteil gibt es bei Sozialgerichtsbarkeit
Yvonne 30.11.2012, 09:33#2
AW: Schwerbehinderte hat Anspruch auf Behinderten-

Hallo ihr,

Im Kobinet wird auch gerade darüber berichtet und vielleicht gibt es ja hier einige Leser die gerne auch ihre Meinung dazu geben möchten. Der MMB e.V. begrüßt dieses Urteil sehr und wird es nun zielstrebig verfolgen . Er wird die Kommentare im Kobinet sammeln sie zusammen fassen und an die Politiker schicken.

Hier ein Auszug aus einer Mail die ich vom MMB erhalten habe:

Deine (nicht vorhandene) Mobilität oder die (nicht vorhandene) Mobilität deines Kindes aufgrund einer Behinderung.

Ich hoffe, dass wir als MMB dir bei deinem Problem weiterhelfen konnten. Nun brauchen wir deine Hilfe!
Wie ihr vielleicht schon mitbekommen habt, haben wir in Bayern einen großen Sieg davon tragen können. Dort hat der bayerische Landtag beschlossen,
KFZ-Beihilfen für Menschen mit Behinderung bedarfsorientiert zu bewilligen und den Teilhabegrundsatz der Eingliederungshilfe umzusetzen!

Was bedeutet das? Ganz einfach. Der bayerische Landtag hat endlich eingesehen, dass diese restriktive Bewilligungspraxis der bayerischen Bezirke in Bezug auf die KFZ-Beihilfen ein Verstoß gegen den Teilhabegrundsatz der Eingliederungshilfe ist und umgehend revidiert werden muss!!

Weiter heißt es in der Begründung:
• Behinderten Menschen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, gehört zu den wesentlichen
Aufgaben der Eingliederungshilfe.
• Die Hilfen zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs sind in § 8 der Eingliederungshilfeverordnung (EinglHV) geregelt. Dort sind die
Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX und die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach § 55 SGB IX als grundsätzlich
gleichberechtigte Zwecke der Eingliederungshilfe aufgeführt. Die Gewährung von KFZ-Beihilfen praktisch vollständig auf Fälle zu
beschränken, in denen es um die Teilhabe am Arbeitsleben geht, ist ein eindeutiger Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben des
SGB IX und des SGB XII.
• Es besteht also ein dringender politischer Handlungsbedarf. Die Bezirke müssen ihre bisherige rechtswidrige Praxis bei der Bewilligung
von KFZ-Beihilfen umgehend revidieren und zu einer teilhabeorientierten Bewilligungspraxis im Sinne der Eingliederungshilfe
und der UN-Behindertenrechtskonvention gelangen. Dies ist von der Staatsregierung gegebenenfalls auch auf dem Wege der
Rechtsaufsicht sicherzustellen.
Dies ist ein sowas von WICHTIGER Erfolg unserer jahrelangen Arbeit, dass wir genau JETZT nicht still bleiben dürfen!!!

Dieser Beschluss muss unbedingt in alle anderen Bundesländer getragen werden! Nun haben wir die EINMALIGE Chance etwas zu bewegen!

Was könnt ihr tun?

Nutzt diesen Link, geht auf diese Seite und schreibt bitte einen Leserbrief / Kommentar!
Schreibt wie es Euch erging, wie Ihr Euch fühlt – was dieser Beschluss für Euch ganz persönlich bedeuten könnte. Leute – lasst uns jetzt nicht im Stich!

http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,30625/ticket,g_a_s_t
Wir wollen alle Kommentare sammeln und als Mappe an die Bundesregierung, alle Ministerpräsidenten, Sozialminister aller Bundesländer mit der klaren Aufforderung senden, diesen Beschluss zu übernehmen. Gelingen wird uns das nur Dank EURER Hilfe – bitte, schenkt dem MMB diese 11 Minuten! Wenn wir nicht wenigstens 100 Leserbriefe zusammenbekommen, lege ich mein Amt nieder – dann sehe ich keinen weiteren Sinn mehr darin, mich Tag für Tag für Andere einzusetzen!
Wir haben das Potential – bitte macht Gebrauch davon!! Unter allen Kommentaren verlosen wir 3 Bücher von Robert Schneider!


Liebe Grüße

Yvonne
Inge 30.11.2012, 14:18#3
AW: Schwerbehinderte hat Anspruch auf Behinderten-

Hallo Yvonne,

gibt es eine Frist dafür?
Yvonne 30.11.2012, 14:39#4
AW: Schwerbehinderte hat Anspruch auf Behinderten-

Hallo Inge,

mir ist keine Frist bekannt. Aber ich kann mir durchaus vorstellen dass die Kommentare bestimmt vor Weihnachten noch weiter geleitet werden sollen.

Liebe Grüße

Yvonne