AW: Gehört ein behindertes erwachsenes Kind
Hallo Rettesich, jetzt kommen wir so langsam hin

meine Bohrerei geht weiter ...
Du schreibst "Wenn deine Tochter Einkommen
außerhalb des SGB XII/SGB II erzielt" wäre sie nicht mehr meiner BG zuzuordnen.
Wo steht das denn, dass man Einkommen außerhalb des SGB XII erziehlen muss um nicht mehr der BG zugeordnet zu werden?
Das Einkommen meiner Tochter aus SGB XII (Grundsicherung) wird doch sowieso nicht auf meine Leistung angerechnet?! Sie steht in meinem Bescheid namentlich, jedoch ohne Einkommenszahl, also mit 00.00€.
Wenn ihre SGB XII Leitstung sowieso NICHT auf meine Leistung angerechnet werden darf, wozu soll ich dann eine Einkommens-Anlage ausfüllen!?
Und weil ich den Sinn nicht verstehe, möchte ich für mich geklärt haben, ob man sie überhaupt noch mit zu meiner Bedarfsgemeinschaft zählen darf, wenn sie sozusagen "versorgt" ist, nur eben durch einen anderen Leistungsträger.
Sie bekommt vom Jobcenter keine Leistungen, ihre Leistungen der Sozialhilfe darf wiederum nicht auf meine Leistung angerechnet werden, was geht also das Jobcenter der Leistungsbescheid des Sozialamtes an, wozu benötigt man dies. Datensammelflut?
Und da sie ihren ganz eigenen Anspruch auf Leistung hat, möchte ich sie einfach aus meinem Bescheid raus haben. Ich darf rechtlich gesehen ihre Leistung gar nicht beanspruchen als ihr Betreuer. Und in einer Bedarfsgemeinschaft besteht ja ein gegenseitiger Wille, füreinander einzugestehen.
Ich würde gern mal wissen, was das Betreuungsgericht sagt, wenn ich denen mitteile, dass ich das Geld meiner Tochter auch für mich beanspruche........
Hier geht es nicht um das menschliche miteinander. Nur um das rein rechtliche ...
LG