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Grundsicherung und Mittagessen in der Werkstatt

Annalisa 31.08.2012, 16:05#1
Hallo,

wir zahlen für unseren Sin das Mittagessen in der Werkstatt (Fördergruppe).
Darf das Sozialamt diesen Betrag von der Grundsicherung abziehen? Das ist doch unlogisch, oder? So wird das Essen im Prinzip ja doppelt berechnet.
Einmal der Abzug durch das Sozialamt und dann noch einmal die Überweisung des Beitrages an die Werkstatt.
Die Begründung des Amtes: Das wird im Land so gehandhabt.

Weiß hier jemand die Rechtssprechung?


Viele Grüße
Annalisa

Meine Überschrift lässt sich nicht ändern. Hatte hier zuvor einen anderen Beitrag/ anderes Thema zu stehen, was ich aber geändert habe.
Vielleicht könnte hier jemand die Überschrift ändern?

Ich muss mich hier erst einmal zurechtfinden.....sorry:schaem:
zippe 31.08.2012, 19:02#2
AW: Ablehnunung Widerspruch/ Eingliederungshilfe

Hallo Annalisa,

zuerst mal ein Willkommen hier im Forum!

Ganz egal, was das Amt da sagt, das Mittagessen muss natürlich nicht doppelt bezahlt werden. Das ist ja wohl völlig irrsinnig :wand:
Deshalb sofort Widerspruch gegen den Bescheid einlegen mit der Begründung (und dem Nachweis), dass Ihr das Mittagessen direkt über die Fördergruppe bezahlt.
Und wenn Du Dich mit dem Amt erst gar nicht anlegen willst, geh zum Gericht, hole einen Beratungsschein und gehe damit zum Anwalt.

Welches Bundesland ist das eigentlich?
Inge 31.08.2012, 19:11#3
AW: Grundsicherung und Mittagessen in der Werkstat

Hallo Annalisa,

auch von mir ein herzliches Willkommen bei Intakt. Ich bin sicher, Du bekommst hier Hilfe bei Deinen Schwierigkeiten und findest Dich auch bald gut zurecht hier.
Das mit der Überschrift ist wirklich kein Problem - die habe ich jetzt geändert :-)
susemichel 01.09.2012, 09:29#4
AW: Grundsicherung und Mittagessen in der Werkstat

Hallo Annalisa,

das Werkstattessen darf nur von der Grundsicherung abgezogen werden, wenn Euer Kind es KOSTENLOS erhält. Da Ihr aber für das Essen bezahlt, darf es nicht von der Grundsicherung abgezogen werden! Widerspruch einlegen!

LG
susemichel
Annalisa 01.09.2012, 09:29#5
AW: Grundsicherung und Mittagessen in der Werkstat

Hallo,

danke für eure Antworten :-D

Das Problem bei der Sache ist, dass die Widerspruchsfrist abgelaufen ist.
Wir mussten durch einen Umzug die Grundsicherung neu beantragen.
Diese Zeit war sehr durch den Umzug und Neubeantragungen geprägt.
Wir mussten sehr viel Zeit und Kraft in die Ämterkommunikation stecken und die anderen Dinge mussten ja auch noch nebenher laufen.

So kam es, dass wir die Widerspruchsfrist versäumten. Wir waren ja auch erstmal froh, dass die Grundsicherung innerhalb von FÜNF !!!!!Tagen durch war und wir dieses Gebiet auf dem ersten Blick kampflos verlassen durften.

Nun aber stößt mir der doppelte Beitrag sehr bitter auf und ich sehe es nicht ein, dass mein Sohn doppelt zahlen muss.

Was kann ich also tun? Kann ich trotz verstrichener Frist den Bescheid anfechten, oder bei einem Weiterbewilligungsantrag nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes darauf hinweisen?

Ratlose Grüße

Annalisa
zippe 01.09.2012, 10:29#6
AW: Grundsicherung und Mittagessen in der Werkstat

Hallo Annalisa,

Du kannst auch jetzt noch Widerspruch ähnlich dem nachfolgenden Muster einlegen und gleichzeitig die Nachzahlung einfordern.
Gegen den Bescheid vom........... mit dem Zeichen.............. erhebe ich als gesetzliche Betreuerin meiner Tochter Widerspruch und beantrage gleichzeitig, meinem Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stattzugeben und die seit dem ........... unrechtmäßig einbehaltenen Gelder für das Mittagessen in der Werkstatt nachzuzahlen.
Begründung: die Kosten für das Mittagessen werden nachweislich direkt an den Einrichtungsträger gezahlt. (Nachweis beilegen)

Oder Du gehst, wie ich schon geschrieben habe, direkt zum Gericht und zum Anwalt. Es ist erstaunlich, dass Schreiben von Anwälten niemals verloren gehen und auch juristisch einwandfrei behandelt und beantwortet werden.
Diese Methode macht also wirklich viel weniger Arbeit und spart viel Zeit und Nerven ;-)
amai 01.09.2012, 12:02#7
AW: Grundsicherung und Mittagessen in der Werkstat

Hallo Annalisa,
herzlich Willkommen bei INTAKT und einen guten Austausch wünsche ich dir.

Zusätzlich zur von Zippe vorgeschlagenen Vorgehensweise, lohnt es sich dieses Urteil anzuschauen vom Bundessozialgericht :
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=10861

LG, amai
Annalisa 01.09.2012, 17:28#8
AW: Grundsicherung und Mittagessen in der Werkstat

Hallo ihr Lieben,

ich bedanke mich bei euch ganz dolle für die tollen Antworten!!!!

Ich habe nun den Widerspruch auf den Weg gebracht. So schnell ging das mit eurer Hilfe :-).

Inge, vielen Dank für die Änderung der Überschrift.

Viele Grüße

Annalisa