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Urlaubsregelung 2012 und 2013

Maria Magdalena 21.08.2012, 16:45#1
Hallo

meine Tochter brachte heute ihre Lohnabrechnung mit nach Hause, mit anbei ein gelbes DIN A4 Blatt mit folgendem Text.

Information zur Urlaubsregelung 2012 und 2013

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

aufgrund einer Tarifänderung wird der Urlaubsanspruch angepasst

Arbeitsbereich im Jahr 2012/Übergangsregelung

Anspruch für alle 30 Tage
zuzüglich 5 Tage UR für Schwerbehinderte bei Vorlage des Ausweises

Arbeitsbereich ab dem Jahr 2013

Anspruch für alle 29 Tage

Besitzstand für Beschäftigte, die in 2012 das 40. Lebensjahr vollendet haben und bereits Anspruch auf 30 Tage Urlaub hatten, verbleibt es bei 30 Tagen, bei einem rechtlich ununterbrochenen fortbestehenden Arbeitsverhältnis bei demselben Arbeitgeber.

Ab dem 55. Lebensjahr 30 Tage
zuzüglich 5 Tage UR für Schwerbehinderte bei Vorlage des Ausweises

Berufsbildungsbereich

Der Urlaubsanspruch im Berufsbildungsbereich ist von dieser Änderung nicht betroffen, es bleibt bei 30 Tagen, zuzüglich 5 Tage UR für Schwerbehinderte.

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Wie versteht man das? Bedeutet das Urlaubskürzung?
Sanne40 22.08.2012, 07:52#2
AW: Urlaubsregelung 2012 und 2013

Also ich lese daraus, daß der Urlaub für das Jahr 2013 um 1 Tag gekürzt wird und die 5 Tage für Schwerbehinderte gibt es wohl auch nur noch für MItarbeiter ab dem 55. Lebensjahr. :unsicher:
LG v. Sanne
amai 22.08.2012, 09:04#3
AW: Urlaubsregelung 2012 und 2013

Hallo Maria Magdalena,
ich würde mir anwaltlichen Rat holen und ggf. gegen diese Änderung angehen.

Habe zu dem Thema "unterschiedlicher Urlaub nach Alter gestaffelt " folgendes gefunden:
http://www.news.de/wirtschaft/855161256/nach-alter-gestaffelter-urlaub-ist-diskriminierung/1/
und hier:
http://www.hensche.de/Urlaub_Alter_Diskriminierung_Urlaub_nach_Alter_ist_Diskriminierung_TVoeD_Urlaub_BAG_9AZR529-10.html

Die zusätzlichen Urlaubstage auf Grund einer Schwerbehinderung sind unabhängig vom Alter zu gewähren.
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/wegrechte.html#A01

"Zusatzurlaub (§ 125 SGB IX )
Schwerbehinderte Menschen (nicht aber behinderte Menschen mit einem GdB von 30 oder 40, die von der Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt worden sind) erhalten einen Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche im Jahr. Umfasst eine Arbeitswoche des schwerbehinderten Menschen z. B. fünf Arbeitstage, dann stehen ihm fünf Tage Zusatzurlaub zu. Umfasst sie vier Arbeitstage, dann beträgt der Zusatzurlaub vier Tage usw. Ist jedoch durch Tarifvertrag oder sonstige Regelung ein längerer Zusatzurlaub festgelegt, dann besteht ein Anspruch auf den längeren Zusatzurlaub.

In dem Jahr, in dem die Schwerbehinderteneigenschaft eintritt, steht ein anteilsmäßiger Zusatzurlaub zu: Für jeden vollen Monat in dem die Schwerbehinderteneigenschaft während des Arbeitsverhältnisses vorliegt, steht ein Zwölftel einer Arbeitswoche zu. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, werden auf volle Tage aufgerundet. Verbleibende Bruchteile von weniger als einem halben Tag sind ohne Auf- oder Abrundung zu gewähren.

Falls der Grad der Behinderung unter 50 sinkt (Verlust der Schwerbehinderteneigenschaft), wird der in diesem Jahr zustehende Zusatzurlaub entsprechend berechnet.

Stellt die Regionalstelle des ZBFS fest, dass der Antragsteller bereits im Vorjahr schwerbehindert war, kann der Zusatzurlaub wie Erholungsurlaub in das nächste Kalenderjahr übertragen werden."

LG, amai
Maria Magdalena 24.08.2012, 12:23#4
AW: Urlaubsregelung 2012 und 2013

Hallo,

anwaltlichen Rat werde ich mir sicher einholen. Soweit ich bisher in Erfahrung bringen konnte, sollen die 5 Tage Zusatzurlaub erst ab dem Alter von 55 für Menschen mit Schwerbehinderung geben. Meine Tochter hat bis dato einen Urlaubsanspruch von 26 Tagen, plus diese 5 Tage. Bedeutet,sie hätte mit der neuen Urlaubsregelung ab 2013 Anspruch auf 29 Tage Urlaub, 3 Tage mehr als aktuell, allerdings würden die 5 Tage Zusatzurlaub wegfallen. Insgesamt 2 Tage weniger Urlaubsanspruch im Jahr.

Maria Magdalena