Hallo,
es geht zwar nicht um Alg 1, aber vielleicht könnt Ihr mir doch weiterhelfen.
Ich bin 26 Jahre und meine Eltern beantragen Anfang des Jahres Kindergeld für mich, da ich den Rentenbescheid über eine volle EM- Rente erhalten habe.
Im Rentenbescheid steht, das die Voraussetzungen schon ab dem 31.3.2010 vorgelegen haben, also beantragen wir ab diesen Zeitpunkt das Kindergeld.
Für den Zeitraum von März 2010 bis Dezember 2011 kam eine ablehnung mit der Begründung, das ich in diesen Zeitraum beim Jobcentergemeldet war und Alg 2 bezog.
Aber der Rentenbescheid stellte doch fest, das ich schon ab da nicht mehr Leistungsfähig war und eine Vermittlung nicht stattfinden konnte.
Lohnt hier ein Einsprich, bzw ein Überprüfungantrag, weil die Einspruchsfrist schon abgelaufen ist.
es geht zwar nicht um Alg 1, aber vielleicht könnt Ihr mir doch weiterhelfen.
Ich bin 26 Jahre und meine Eltern beantragen Anfang des Jahres Kindergeld für mich, da ich den Rentenbescheid über eine volle EM- Rente erhalten habe.
Im Rentenbescheid steht, das die Voraussetzungen schon ab dem 31.3.2010 vorgelegen haben, also beantragen wir ab diesen Zeitpunkt das Kindergeld.
Für den Zeitraum von März 2010 bis Dezember 2011 kam eine ablehnung mit der Begründung, das ich in diesen Zeitraum beim Jobcentergemeldet war und Alg 2 bezog.
Aber der Rentenbescheid stellte doch fest, das ich schon ab da nicht mehr Leistungsfähig war und eine Vermittlung nicht stattfinden konnte.
Lohnt hier ein Einsprich, bzw ein Überprüfungantrag, weil die Einspruchsfrist schon abgelaufen ist.
