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Kindergeld - Anrechnung wenn Mutter Grundsicherung

bibu30 26.07.2012, 10:15#1
Hallo liebe Forenteilnehmer,

meine Schwester ist behindert und mein Vater hat bisher das Kindergeld bezogen und ihr als Unterhalt gezahlt. Jetzt ist er verstorben. Ich könnte es auf meine Mutter übertragen lassen, diese bezieht aber Grundsicherung. Würde das Sozialamt ihr das Kindergeld bei ihrer Grundsicherung anrechnen ? Auch wenn sie z.B. fiktive Betreuungsleistungen erbringt ?
Ich bin die Betreuerin von meiner Schwester. Kann ich das Kindergeld auch auf mich übertragen lassen, obwohl noch ein Elternteil lebt ?

Meine Schwester lebt in einer eigenen Wohnung und ich kümmere mich intensiv um sie, damit sie nicht in ein Pflegeheim kommt.

Vielen Dank für Infos und Tipps.
Inge 26.07.2012, 12:02#2
AW: Kindergeld - Anrechnung wenn Mutter Grundsiche

Hallo bibu,

wenn Deine Mutter Grundsicherungsleistungen erhält, dann wird das Kindergeld als Einkommen angerechnet. Fiktive Betreuungsleistungen werden generell nicht anerkannt, sondern ausschließlich nachweisbare Betreuungsleistungen (für Begleitung bei Arztbesuchen etc.) und für nachweisbare Kosten außerhalb der Grundsicherungsleistungen für Deine Schwester.
Im Merkblatt des BVKM findest Du viele Infos zum Thema Kindergeld. Vielleicht hilft Dir das weiter.