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Kindergeld - wem steht es zu?

pea685 21.07.2012, 19:34#1
Guten Abend, ich hab folgendes Problem und würde gerne wissen ob das jemand auch kennt und evtl. sogar weiss was man da machen kann.
Mein 77-jähriger Vater ist seit 2 Monaten im Pflegeheim. Er bekommt für meine geistig behinderte Tochter noch Kindergeld. dieses habe ich immer an meine Schwester weitergeleitet.
Jetzt wurde der Antrag auf Hilfe zur Pflege für meinen Vater abgelehnt mit der Begründung, seine Rente sei ausreichend. Als ich protestierte und anmerkte dass vom Einkommen noch das Kindergeld abgezogen werde müsse, sollte ich belegen woraus sich die Verpflichtung der Weitergabe ergäbe.
Erklärend muss ich dazu sagen, dass mein Vater bei der Bahn war und deren Familienkasse das KG mit der Pension zusammen auszahlt.
Ich bin der Meinung dass das KG weiterhin meiner Schwester zusteht und nicht zur Abdeckung der Heimkosten des Vaters herangezogen werden darf.
Aber was soll ich machen wenn der schriftliche Ablehnungsbescheid kommt?
Vielen Dank
pea 685
Kirsten 22.07.2012, 00:28#2
AW: Kindergeld

Hallo Pea,

so ganz habe ich deine Situation noch nicht verstanden. Also du hast eine Schwester mit einer geistigen Behinderung, welche bei dir lebt und selbst hast du ebenfalls eine Tochter mit einer geistigen Behinderung? Dein Vater lebt in einem Pflegeheim und für diesen habt ihr/du eine Pflegestufe beantragt? Wenn ich jetzt alles richtig verstanden habe, dann bezieht dein Vater nach wie vor das Kindergeld für deine Schwester und die Pflegeheimkosten schlucken es einfach mit. Steht deiner Schwester die Grundsicherung zu, bzw. bezieht sie Grundsicherung?
Vielleicht kannst du da noch mal eine Rückmeldung geben. Ich bin mir sicher, dir kann dann hier mit Tipps geholfen werden.

Ich habe deinen Beitrag aber mal verschoben, da er in der Vorstellungsrunde vom Thema her, nicht so richtig reinpasst.
Inge 22.07.2012, 10:06#3
AW: Kindergeld - wem steht es zu?

Hallo Pea,

das Thema 'Kindergeld' für erwachsene Kinder mit Behinderung ist ein "Dauerbrenner" hier, und es gibt dazu auch ein Thema mit sehr vielen Beiträgen

* Wenn das Kind noch bei den Eltern lebt, wird die "Abzweigung" (Anrechnung) des Kindergeldes sehr unterschiedlich ausgelegt. Hier gibt es bereits etliche Gerichtsurteile; die Revision beim BFH steht noch aus.
* Wenn ein behindertes Kind in einem Heim lebt, dann müssen die Eltern nachweisen, für welche Dinge sie das Kindergeld verwenden.
* Wenn die Eltern ALGII/Hartz4 als Einkommen beziehen, wird das Kindergeld darauf angerechnet.

Wo wohnt Deine Schwester? Wenn sie in einem Heim lebt, wäre es möglich, dass die 'Hilfe zur Pflege' für Euren Vater hier mit den Sozialleistungen Hartz4/ALGII gleichgestellt wird. Wenn der schriftliche Bescheid kommt, muss eine Begründung darin stehen. Vielleicht ist dann ersichtlich, wieso das Kindergeld einbehalten werden soll.