Dass die Menschenwürde gewahrt wird, bekommen Asylbewerber jetzt 336.--€.
Ich finde das Richtig und Gut.
Asylbewerber leben jedoch auch in einer Gemeinschaft mit gemeinsamer Küche, Waschmaschine etc.
Warum bekommt mein behinderter Sohn, der mit mir in einer Gemeinschaft lebt nur
80 % der Regelleistung, also 299.--€.
Hat mein Sohn keine Menschenwürde ?
AW: Menschenwürde-Asylbewerber-Regelbedarf III
Hallo Odin,
ja, das habe ich heute auch gelesen.
Langsam müßten doch den Politikern und Kostenträgern die Argumente ausgehen, warum ausgerechnet Menschen mit Behinderung den gekürzten Regelsatz bekommen.
Aber wer weiß, vielleicht findet man ja noch einen Grund, Asylbewerbern den vollen Regelsatz zu kürzen. Unsere Politiker sind ja findig, wenn es drum geht, bei denen zu sparen, die ohnehin am Existenzminimum leben.

AW: Menschenwürde-Asylbewerber-Regelbedarf III
Bei
Campact ist zum Urteil ein Artikel erschienen.
Auch migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerberinnen und Asylbewerber (…) niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen (…) zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen”, heißt es weiter. Die Menschenwürde sei migrationspolitisch nicht zu relativieren.
Aha, ich hoffe doch, dass an der Kürzung des Regelsatzes bei erwachsenen behinderten Kindern, die im Haushalt der Eltern leben, deshalb nichts geändert wird, weil man keine
Anreize schaffen möchte, behindertes Leben in die Welt zu setzen.

Aber natürlich glaube ich das nicht wirklich ..........

AW: Menschenwürde-Asylbewerber-Regelbedarf III
[...] Das BVerfG hat eine vorläufige Regelung zur Leistunghöhe für die Asylbewerber getroffen und sich am Regelbedarfsermittlungsgesetz (REGEG) orientiert allerdings ausdrücklich betont, dass hieraus auf keinen Fall geschlossen werden kann, dass die Regelbedarfe verfassungsgemäß sind. Dies bedarf noch einer gesonderten Prüfung. [...]
mehr bei:
sozialrechtsexperteAW: Menschenwürde-Asylbewerber-Regelbedarf III
Hallo Gero,
wie gesagt "Unsere Politiker sind ja findig, wenn es drum geht, bei denen zu sparen, die ohnehin am Existenzminimum leben"

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AW: Menschenwürde-Asylbewerber-Regelbedarf III
Hallo Rosmarie,
vor allem bin ich gespannt, wie das BVerfG dann über die Regelbedarfe bei der Grundsicherung urteilt. Denn diese werden sicher auch bis dahin durchgeklagt werden.
Zu dem Urteil der Regelbedarfe für Asylbewerber gibt es weitere Infos:
Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 – 1 BvL 10/10 – - 1 BvL 2/11 -