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Wer bekommt die Grundsicherung ?

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    Wer bekommt die Grundsicherung ?

    Hallo! Mein Sohn hat eine Amtsbetreuung. Er ist selbst nicht in der Lage, über sein Vermögen zu bestimmen. Da er bei mir lebt, hat die Betreuerin für ihn Grundsicherung beantragt, welche auch genehmigt wurde. Nun ist sie aber nur bereit, mir davon ca. 150 Euro im Monat " zukommen" zu lassen. Der Rest soll auf ein Sparbuch.
    Ich bin davon ausgegangen, daß ich die Grundsicherung bekomme. Denn selbst der Mindestunterhalt wäre deutlich mehr. Und während das Sozialamt keinerlei Nachweise über die Verwendung des Geldes braucht, verlangt die Betreuerin von mir Nachweise (z.B. wieviele Zahnbürsten mein Sohn im Monat braucht). Ist das nicht völlig schräg. Bei 349 Euro monatlich könnte ich mir ja sonst etwas " abzwacken". Hm. Da müsste ich wohl meinen Sohn hungern lassen. Grundsicherung ist doch m.E. sowieso nur der absolute Bodensatz dessen, was ein Mensch braucht.
    Vielleicht hat ja hier jemand eine Idee, wie ich damit umgehen soll.
    P.S. Ich habe ziemlich verzweifelt versucht, mit der Betreuerin gut klar zukommen. Aber jetzt wird es schwierig...

    #2
    AW: Wer bekommt die Grundsicherung ?

    Hallo Nordwind,

    zuerst ein herzliches Willkommen bei Intakt. Ich hoffe, Du findest hier alle Infos, die für Euch wichtig sind, und ich wünsche Dir hier eine gute Zeit.

    Die Grundsicherungsleistungen sind generell zur Sicherung des Lebensunterhaltes gedacht und stehen Deinem Sohn zu. Wie begründet die Betreuerin denn die eingeschränkte Zahlung der Grundsicherung?

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      #3
      AW: Wer bekommt die Grundsicherung ?

      Hallo Nordwind

      das Vorgehen der Betreuerin ist schon etwas seltsam.
      In der Zusammensetzung des Regelsatzes findest Du die einzelnen Posten (Nahrungsmittel, Bekleidung, ...).
      Das Ansparen der Grundsicherung würde doch dazu führen, dass bei Erreichen eines bestimmten Betrages die Zahlung der Grundsicherung eingestellt wird!?!?

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        #4
        AW: Wer bekommt die Grundsicherung ?

        In meiner Vorstellung habe ich kurz beschrieben, wie es dazu kam, daß mein Sohn eine Amtsbetreuung bekam.
        Die Betreuerin begründet es damit, daß sie gegenüber des Betreuungsgerichtes schließlich auch rechtfertigen müsse, was mit dem Geld passiert sei. Und sie sagt, ich hätte ja schließlich noch das Kindergeld.

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          #5
          AW: Wer bekommt die Grundsicherung ?

          Hallo Nordwind,

          vielleicht hilft dir dieser Link zum Justizministerium weiter. Dort kann man sich die Broschüre zum Betreuungsrecht anfordern, bzw. auch downloaden.

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            #6
            AW: Wer bekommt die Grundsicherung ?

            Zitat von zippe Beitrag anzeigen
            Hallo Nordwind

            das Vorgehen der Betreuerin ist schon etwas seltsam.
            In der Zusammensetzung des Regelsatzes findest Du die einzelnen Posten (Nahrungsmittel, Bekleidung, ...).
            Das Ansparen der Grundsicherung würde doch dazu führen, dass bei Erreichen eines bestimmten Betrages die Zahlung der Grundsicherung eingestellt wird!?!?
            Das Vorgehen der Betreuerin ist nicht nur etwas seltsam, sondern ausgesprochen unverschämt.

            Ausgehend von 349-150 € wäre nach 14 Monaten der Freibetrag von 2600.- € überschritten; eine Kürzung der Grundsicherung die Folge.

            Im übrigen enthält die Grundsicherung auch Anteile, die für "größere Anschaffungen" angespart werden können. Ein Betrag von 199.- € / Monat ist aber weder angemessen noch in den Sätzen ausgewiesen.

            Ich für meinen Teil, würde sofort mit rechtlichen Schritten drohen, falls diese "Amtsbetreuerin" meinem Kind die ihm zustehende Grundsicherung nicht weiterleiten würde.

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              #7
              AW: Wer bekommt die Grundsicherung ?

              Hallo, Hallo,

              Ich komme grade etwas ins Stocken... das Kindergeld gehört zu dem Einkommen deines Sohnes, er kann bei richtiger Antragsstellung nicht die volle Sicherung des Lebensunterhaltes bekommen! Wohl aber die Zuschüsse ggf. für kostenaufwendige Ernährung ect.

              Die Betreuerin deines Sohnes ist Verpflichtet Buchführung zu verlangen! Im Streitfall, ist das Ihr Beweis, dass das Geld deinem Sohn zugeflossen ist und für seine Lebensunterhaltungs- kosten verwendet wurde! Vermeidet viel ärger, im Streitfall!

              Es gibt so häufig Streit um das Geld, dass die klare unabhänige Regelung in diesem und vielen anderen Fällen, besser ist, um ärger aus dem Weg zu gehen!

              Durchaus ist es merkwürdig, dass Du nur so wenig bekommst, letzendlich kannst Du aber mit dem Sammeln der Belege für alles(!) auch beweisen, dass Du mehr benötigst und da würde ich auch drauf bestehen!

              Liebe Grüße Schwarzerose

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                #8
                AW: Wer bekommt die Grundsicherung ?

                Hallo Schwarzerose,

                das Kindergeld ist Einkommen der Eltern und darf bei der Grundsicherung nicht angerechnet werden.

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                  #9
                  AW: Wer bekommt die Grundsicherung ?

                  Danke für Eure Antworten. Schon sehr hilfreich!
                  @Schwarzerose: ich betrachte es als eine enorme Mehrbelastung, wenn ich jeden Cent, den ich für meinen Sohn ausgebe, belegen muss. Das geht auch garnicht, wenn man für eine 5 köpfige Familie sorgt. Aber mal ganz ehrlich: kann man bei 349 Euro monatlich betrügen? Bei uns geht da eindeutig mehr weg für "leben". Und zwar für jeden Einzelnen. Danke Zippe für den Link. Ich glaube, da wird schnell klar, daß am Ende des Geldes schnell noch viel Monat übrig bleibt.

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                    #10
                    AW: Wer bekommt die Grundsicherung ?

                    Hallo Nordwind,

                    Da hast du mit der amtlichen Betreuung eine weitere Aufgabe.
                    Gibt esdenn keine Chance, dass doch Du die Betreuung Deines Sohnes bekommst?

                    Ich entnehme aus dem von Kirsten eingestellten Link des Justizministeriums:
                    bestellt werden.
                    (4) Schlägt der Volljährige eine Person vor, die
                    zum Betreuer bestellt werden kann, so ist diesem Vorschlag zu
                    entsprechen, wenn es dem Wohl des Volljährigen nicht zuwiderläuft.
                    Schlägt er vor, eine bestimmte Person nicht zu bestellen,
                    so soll hierauf Rücksicht genommen werden. Die Sätze 1
                    und 2 gelten auch für Vorschläge, die der Volljährige vor dem
                    Betreuungsverfahren gemacht hat, es sei denn, dass er an diesen
                    Vorschlägen erkennbar nicht festhalten will.
                    (5) Schlägt der Volljährige niemanden vor, der
                    zum Betreuer bestellt werden kann, so ist bei der Auswahl des
                    Betreuers auf die verwandtschaftlichen und sonstigen persönlichen
                    Bindungen des Volljährigen, insbesondere auf die Bindungen
                    zu Eltern, zu Kindern, zum Ehegatten und zum
                    Lebenspartner sowie auf die Gefahr von Interessenkonflikten
                    Rücksicht zu nehmen.
                    Das war schon eine eigenartige Gerichtsentscheidung, die Betreuung nicht an Dich als Mutter zu geben. Ich würde die Betreuung unter Zugrundelegung der o.g. Punkte (ich weiß nicht, ob sich Dein Sohn
                    zur Sache äußern kann) nochmal beantragen.

                    Ich frage mich wieder einmal mehr, warum man uns immer wieder und von allen Seiten Steine in den Weg legt.

                    Die Betreuerin darf/muss die Nachweise von Dir verlangen, das ist schon klar. Aber wenn Du als Mutter die Betreuung hättest, müsstest Du einmal im Jahr eine Erklärung abgeben und das ohne Nachweise für die Ausgaben beilegen zu müssen.
                    Zuletzt geändert von rosifi; 14.05.2012, 17:16.

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                      #11
                      Hallo zusammen zum Thema Grundsicherunhg hätte ich auch eine Frage:
                      Meine Mutter lebt im Pflegeheim ( Pflegestufe 2 ) sie ist 100% Schwerbehindert.
                      Die Rente 1100 € und Zusatzrente von 120 € werden vom Bezirk Niederbayern einbehalten. Die doigfferenz zu den Heimkosten wird vom Bezirk Niederbayern bezahlt. Das Pflegeheim kostet 2900 €. Taschengeld wird in höhe von 107 € ausbezahlt. Hat meine Mutter Anspruch auf Grundsicherung? Im Voraus danke für die Info.

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                        #12
                        Hallo Gast, Grundsicherung ist eine Sozialleistung, die den Lebensunterhalt /Existenzminimum sicher stellen soll, wenn man ihn nicht selber sicher stellen kann. Einkommen, auch Renten oder Vermögen wird angerechnet. Im Fall ihrer Mutter wird dies ja schon mit dem Zuschuß für die Heimkosten und Taschengeld bewerkstelligt. Hier die ausführlichen Informationen zur Grundsicherung aus dem Informationsteil von INTAKT: http://www.intakt.info/?id=124 LG, amai

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