Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Blindengeld

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Blindengeld

    Hallo,
    mein Sohn bekommt Landesblindengeld,weil er von Geburt an Blind ist. Nun wurde es vor einigen Jahren reduziert.Ab dem 25. Lebendsjahr nochmal. Ich hatte damals Widerspuch eingereicht,der noch besteht. Kann mir jemand sagen, ob sich etwas geändert hat? Mit 25 J sind Blinde doch nicht sehend! oder?
    L gr Hannelore

    #2
    AW: Blindengeld

    Hallo Hannelore,

    das kommt auf das Bundesland an. Vielleicht magst du angeben, welchem ihr angehört? Im Falle des Bezugs von Pflegegeld, wird das Blindengeld dann entsprechend gekürzt. Das Blindengeld ist (Bayern) an die Erhöhung der Renten gekoppelt. Steigen die, steigt auch das BliGeld. Wird das Pflegegeld erhöht, wie es ja jetzt unlängst wieder war, wird dann das BliGeld entsprechend wieder gekürzt. Wahrscheinlich, damit man sich nicht durch seine Behinderung keinen Vorteil verschafft (gehässig provokativ ausgedrückt)

    LG

    Kommentar


      #3
      AW: Blindengeld

      Zitat von Myriam Beitrag anzeigen
      Hallo Hannelore,

      das kommt auf das Bundesland an. Vielleicht magst du angeben, welchem ihr angehört? Im Falle des Bezugs von Pflegegeld, wird das Blindengeld dann entsprechend gekürzt. Das Blindengeld ist (Bayern) an die Erhöhung der Renten gekoppelt. Steigen die, steigt auch das BliGeld. Wird das Pflegegeld erhöht, wie es ja jetzt unlängst wieder war, wird dann das BliGeld entsprechend wieder gekürzt. Wahrscheinlich, damit man sich nicht durch seine Behinderung keinen Vorteil verschafft (gehässig provokativ ausgedrückt)

      LG
      Hallo Myriam,
      danke für deine schnelle Antwort.Wir wohnen im Bundesland Niedersachsen. Also hat sich in den letzten Jahren nichts geändert.
      schönes Wochenende
      Lgr Hannelore

      Kommentar


        #4
        AW: Blindengeld

        Liebe Hannelore,

        schau mal unter den Links nach, vielleicht klärt das ein wenig auf? Habe das zufällig in der Presse in den letzten Wochen mitbekommen und wurde sehr nachdenklich.


        http://www.ngo-online.de/2012/03/5/c...ngeld-skandal/

        http://www.blinden-info-oldenburg.de...trag&Itemid=54


        Hier findest du auch die Regelung bis zum 25. Lebensjahr und die Kürzung nach dem 25. Lebensjahr. Warum die Kürzung, wäre zu erfragen.....

        http://www.soziales.niedersachsen.de...=248&_psmand=2
        Zuletzt geändert von Myriam; 31.03.2012, 22:08. Grund: 3. Link eingefügt

        Kommentar


          #5
          AW: Blindengeld

          Hi Myriam,
          danke für deine Links,ist mir eine Hilfe gewesen. Aber wie ich schon schrieb an dem Gesetz hat sich noch nichts geändert.

          Kommentar


            #6
            AW: Blindengeld

            Hallo,
            Nun möchte ich mich noch mal melden.
            Unser Sohn jetzt 26 Jahre, Blind, Pflegestufe 3,wir pflegen ihn,wohnt bei uns zu Hause in Niedersachsen. Habe Post vom Amt bekommen, dass nun das Blindengeld wieder um 50€ gekürzt wird. (26J). Ich bin sehr traurig und fühle mich von den Behörden bestraft,dass wir unser Kind pflegen und nicht in ein Heim bringen.
            Viele Grüße
            macht weiter so. Hannelore Albany

            Kommentar


              #7
              AW: Blindengeld

              Hallo Hannelore,

              mit welcher Begründung wurde denn das Blindengeld um 50€ gekürzt?
              In Bayern wird es bei Pflegestufe III um einen Festbetrag gekürzt. Würde der in Niedersachsen undiese 50€ aufgestockt?

              Kommentar


                #8
                AW: Blindengeld

                Hallo Kirstin,
                in dem Bescheid steht: durch die Vollendung des 25. Lebendsjahres meines Sohnes steht ihm monatlich 100€ Landesblindengeld zu.
                Ich verstehe es auch nicht. Das sind unsere Gesetze?
                Viele Grüße
                Hannelore

                Kommentar


                  #9
                  AW: Blindengeld

                  Hallo Hannelore,

                  wird das Blindengeld auch wegen einer Pflegestufe gekürzt? Oder hat es was mit der Grundsicherung zu tun? Ich verstehe es nicht, dass es eine altersgebundene Kürzung gibt?

                  http://www.blindenverband.org/wir-ak...-niedersachsen

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Blindengeld

                    Hier habe ich etwas Näheres gefunden, aber auch nichts altersgebundenes.

                    http://www.weisser-stock.org/recht/blindenhilfe.html#M2

                    Kann es sein, dass dein Sohn nun mehr Blindenpflegegeld über die Grundsicherung ( ab 26 andere Berechnung) erhält und es dann wieder mit dem Landesblindengeld verrechnet wird? Da gibt es Grundlagen für. Genauso wird eine Erhöhung des Pflegegeldes auch wieder beim Blindengeld anteilig abgezogen, weil sonst eine Besserstellung auftritt.
                    Zuletzt geändert von Kirsten; 08.02.2014, 12:45.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Blindengeld

                      Zitat von Kirsten Beitrag anzeigen
                      Hallo Hannelore,

                      wird das Blindengeld auch wegen einer Pflegestufe gekürzt? Oder hat es was mit der Grundsicherung zu tun? Ich verstehe es nicht, dass es eine altersgebundene Kürzung gibt?

                      http://www.blindenverband.org/wir-ak...-niedersachsen
                      Hallo Kirstin,
                      ich wünsche Dir einen schönen Sonntag.! Das Pflegegeld Stufe 3 ist nicht erhöht worden. Die Grundsicherung auch nicht. Es werden sicherlich die Vorschriften sein. Nur würde ich gerne mal in die nähere Zukunft blicken können wo es hinführt. Denn wenn ich die Links von Dir sehe, dann wird ja alles angerechnet und berücksichtigt. Ich blicke da nicht durch. Ich hatte auch gehört, dass das Landesblindengeld wieder angehoben wird. Aber das ist auch nicht gekommen.
                      Danke und viele Grüße
                      Hannelore

                      Kommentar


                        #12
                        Blindengeld

                        blind ist, „wem das Augenlicht vollständig fehlt.

                        Als blind gilt auch, dessen Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht beidäugig mehr als 0,02 (1/50) betraegt.

                        oder wenn andere Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie dieser Beeinträchtigung der Sehschärfe gleichzustellen sind.“

                        Konkretisiert werden

                        diese „anderen Störungen des Sehvermögens"

                        nach den Richtlinien der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft

                        Hier die tabellarische Übersicht für diese Fallgruppen: Bedingung 1 UND Bedingung 2 müssen erfüllt sein!

                        Fallgruppe Bedingung 1 Bedingung 2 Hinweis Sehschärfe Einengung des Gesichtsfeldes

                        aa) 0,033 (1/30) oder weniger Grenze des Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 30° vom Zentrum Gesichtsfeldreste jenseits von 50° bleiben unberücksichtigt

                        bb) 0,05 (1/20) oder weniger Grenze des Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 15° vom Zentrum

                        cc) 0,10 (1/10) oder weniger Grenze des Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 7,5° vom Zentrum

                        dd) normale Sehschärfe Grenze der Gesichtsfeldinsel in keiner Richtung mehr als 5° vom Zentrum

                        Weitere Fallgruppen, die der Herabsetzung der Sehschärfe auf 0,02 (1/50) gleichzustellen sind:

                        ee) bei großen Skotomen im zentralen Gesichtsfeldbereich, wenn die Sehschärfe nicht mehr als 0,1 (1/10) beträgt und im 50°-Gesichtsfeld unterhalb des horizontalen Meridians mehr als die Hälfte ausgefallen ist;

                        ff) bei homonymen Hemianopsien, wenn die Sehschärfe nicht mehr als 0,1 (1/10) beträgt und das erhaltene Gesichtsfeld in der Horizontalen nicht mehr als 30° Durchmesser besitzt;

                        gg) bei bitemporalen oder binasalen Hemianopsien, wenn die Sehschärfe nicht mehr als 0,1 (1/10) beträgt und kein Binokularsehen besteht.

                        c) Blind ist auch ein Mensch mit einem nachgewiesenen vollständigen Ausfall der Sehrinde (Rindenblindheit),

                        nicht aber mit einer visuellen Agnosie oder anderen agnostischen Störungen.

                        Quelle: Versorgungsmedizinische Grundsätze, Bundesministerium für Arbeit und Sozial

                        Kommentar

                        Online-Benutzer

                        Einklappen

                        13 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 13.

                        Lädt...
                        X