Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage bzgl. des Kindergeldes für volljährige Kinder mit Behinderung.
Mein Sohn ist 22 Jahre alt, ist fast seit Geburt schwerbehindert und bezieht seit Oktober 2011 eine volle Erwerbsminderungsrente, die bis September 2014 befristet ist.
Vorher hatte er eine Ausbildung als Bäcker begonnen, die er aber nicht beenden konnte (schwierig und Mobbing im Betrieb).
Die Rente beträgt 885,17 € netto. Mein Sohn lebt noch bei mir zu Hause. Beim Kindergeldantrag hatte ich Fahrtkosten angesetzt, da mein Sohn auf Grund seiner Sehbehinderung keinen Führerschein machen kann.
Heute kam der Ablehnungs-Bescheid, dass die Einkünfte zu hoch sind. Es ist keinerlei Berechnung dabei.
Kann mir jemand etwas dazu sagen? Das Info-Material von Intakt dazu habe ich gelesen. Was mir dabei allerdings nicht klar war, ist: wird der Netto oder der Bruttobetrag der Rente zur BErechnung herangezogen? Wieviel Werbungskosten kann man abziehen? Muss man die Fahrtkosten generell belegen? Wir haben noch nie Buch geführt.....
Wenn der Ablehnungsbescheid rechtens ist, dann bekomme ich ja auch den Zuschlag beim öffentlichen Dienst nicht mehr und rutsche wahrscheinlich auch von der Steuerklasse 2 in die 1, oder?
Und die Steuerermäßigung wegen der 80% Schwerbehinderung sind dann völlig für "die Katz", weil, wenn ich das richtig verstehe, kann ich mir das nicht mehr übertragen lassen, und für meinen Sohn ist es wertlos, da er sowiso keine Steuern zahlen muss.
Ich würde mich freuen, wenn jemand was dazu sagen könnte.
Herzlichen Gruß
Gerti
Ich habe eine Frage bzgl. des Kindergeldes für volljährige Kinder mit Behinderung.
Mein Sohn ist 22 Jahre alt, ist fast seit Geburt schwerbehindert und bezieht seit Oktober 2011 eine volle Erwerbsminderungsrente, die bis September 2014 befristet ist.
Vorher hatte er eine Ausbildung als Bäcker begonnen, die er aber nicht beenden konnte (schwierig und Mobbing im Betrieb).
Die Rente beträgt 885,17 € netto. Mein Sohn lebt noch bei mir zu Hause. Beim Kindergeldantrag hatte ich Fahrtkosten angesetzt, da mein Sohn auf Grund seiner Sehbehinderung keinen Führerschein machen kann.
Heute kam der Ablehnungs-Bescheid, dass die Einkünfte zu hoch sind. Es ist keinerlei Berechnung dabei.
Kann mir jemand etwas dazu sagen? Das Info-Material von Intakt dazu habe ich gelesen. Was mir dabei allerdings nicht klar war, ist: wird der Netto oder der Bruttobetrag der Rente zur BErechnung herangezogen? Wieviel Werbungskosten kann man abziehen? Muss man die Fahrtkosten generell belegen? Wir haben noch nie Buch geführt.....
Wenn der Ablehnungsbescheid rechtens ist, dann bekomme ich ja auch den Zuschlag beim öffentlichen Dienst nicht mehr und rutsche wahrscheinlich auch von der Steuerklasse 2 in die 1, oder?
Und die Steuerermäßigung wegen der 80% Schwerbehinderung sind dann völlig für "die Katz", weil, wenn ich das richtig verstehe, kann ich mir das nicht mehr übertragen lassen, und für meinen Sohn ist es wertlos, da er sowiso keine Steuern zahlen muss.
Ich würde mich freuen, wenn jemand was dazu sagen könnte.
Herzlichen Gruß
Gerti
