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Kindergeld abgelehnt

Gerti 23.03.2012, 21:07#1
Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage bzgl. des Kindergeldes für volljährige Kinder mit Behinderung.
Mein Sohn ist 22 Jahre alt, ist fast seit Geburt schwerbehindert und bezieht seit Oktober 2011 eine volle Erwerbsminderungsrente, die bis September 2014 befristet ist.
Vorher hatte er eine Ausbildung als Bäcker begonnen, die er aber nicht beenden konnte (schwierig und Mobbing im Betrieb).
Die Rente beträgt 885,17 € netto. Mein Sohn lebt noch bei mir zu Hause. Beim Kindergeldantrag hatte ich Fahrtkosten angesetzt, da mein Sohn auf Grund seiner Sehbehinderung keinen Führerschein machen kann.
Heute kam der Ablehnungs-Bescheid, dass die Einkünfte zu hoch sind. Es ist keinerlei Berechnung dabei.
Kann mir jemand etwas dazu sagen? Das Info-Material von Intakt dazu habe ich gelesen. Was mir dabei allerdings nicht klar war, ist: wird der Netto oder der Bruttobetrag der Rente zur BErechnung herangezogen? Wieviel Werbungskosten kann man abziehen? Muss man die Fahrtkosten generell belegen? Wir haben noch nie Buch geführt.....

Wenn der Ablehnungsbescheid rechtens ist, dann bekomme ich ja auch den Zuschlag beim öffentlichen Dienst nicht mehr und rutsche wahrscheinlich auch von der Steuerklasse 2 in die 1, oder?

Und die Steuerermäßigung wegen der 80% Schwerbehinderung sind dann völlig für "die Katz", weil, wenn ich das richtig verstehe, kann ich mir das nicht mehr übertragen lassen, und für meinen Sohn ist es wertlos, da er sowiso keine Steuern zahlen muss.


Ich würde mich freuen, wenn jemand was dazu sagen könnte.

Herzlichen Gruß
Gerti
Inge 24.03.2012, 09:11#2
AW: Kindergeld abgelehnt

Hallo Gerti,

willkommen bei Intakt :winke:

Kindergeld wird für erwachsene Behinderte nur gezahlt, wenn das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten - also wenn die zur Verfügung stehenden Mittel für die Deckung des Lebensbedarfs nicht ausreichen. Genauere Infos zu der Ermittlung des verfügbaren Nettoeinkommens findest Du auch noch bei der Arbeitsagentur.

Sinnvoll ist es auf jeden Fall, vorsorglich Widerspruch einzulegen und die Berechnungsgrundlage anzufordern, um diese zu überprüfen und dann entsprechend argumentieren zu können.
rettesich 27.03.2012, 21:50#3
AW: Kindergeld abgelehnt

Hallo Gerti,

soweit ich das richtig in Erinnerung habe, spielt seit 01.01.2012 das Einkommen des Kindes bei der Kindergeldgewährung keine Rolle mehr.
Maßgebend ist nur, ob das Kind sich in Erst-Ausbildung, Studium etc. befindet.

Allerdings wird für behinderte Kinder nun der Grundfreibetrag von 8004 € (jährlich) anstatt des früheren Grenzbetrages (auch 8004 €) für den allgemeinen Lebensbedarf herangezogen.

Bleibt dein Sohn unter diesem Grundfreibetrag (Netto-Monatseinkommen abzüglich behinderungsbedingter Mehrbedarf x 12 < 8004) hast du Anspruch auf Kindergeld.

Der behinderungsbedingte Mehrbedarf hängt von den individuellen Bedürfnissen des Einzelfalls ab und umfasst alle mit der Behinderung unmittelbar und typischerweise zusammenhängenden zusätzlichen Belastungen. Die Höhe des behinderungsbedingten Mehrbedarfs ist daher individuell verschieden. Ein betragsmäßiger Ansatz erfolgt entweder durch einzelfallbedingten Nachweis oder auch pauschal.


Grüße
Gerti 03.04.2012, 11:16#4
AW: Kindergeld abgelehnt

Danke für Eure Antworten!
Zur berechnung des behinderten bedingten MEehrbedarfs noch eine Frage: Zählt da der Behinderten-Pauschbetrag (mein Sohn hat 80 %) mit?
Wie ist es mit Mietkosten... Er wohnt noch bei mir, - hat allerdings auch eine eingeschränkte Alltagskompetenz, die durch den MDK nachgewiesen ist.

Grüße Gerti
Gerti 03.04.2012, 18:05#5
AW: Kindergeld abgelehnt

Hallo nochmal,

Heute ist die angeforderte Berechnungsgrundlage der Familienkasse gekommen.
Also die Frage nach dem Pauschbetrag wegen der 80 % erübrigt sich, - der ist angesetzt.Dafür bleiben andere Fragen:

1.Fahrtkosten:Es steht als Hinweis, dass als angemessen eine jährliche Fahrtleistung bis 3000 km gilt, wären dann 900 € : 12 im Monat, - angesetzt wurden 39,90 im Monat, - warum auch immer.

2.Pflegebedarf: Text im berechnungsbogen: .......oder nach amtsärztlichem Attest erforderliche Betreuungsleistungen der Eltern (8 € pro Stunde).
Kann ich dann die Stunden, die vom MDK festgestellt wurden, in Ansatz bringen? - Die Stunden reichten für die Pflegestufe 1 nicht mehr aus, aber für die Bestätigung der erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz.

3. Erwerbsminderungsrente:
Fällt die Erwerbsminderungsrente unter Einkünfte oder Bezüge?
Ich dachte, unter Einkünfte???
Wobei im Vordruck in Klammern dabei steht (z.B. Ertragsanteil einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung).
Bedeutet das dann, dass nur der steuerpflichtige Teil angesetzt werden darf?


Ich hoffe, dass jemand Bescheid weiß
Herzliche Grüße
Gerti
tine86 13.04.2012, 16:15#6
AW: Kindergeld abgelehnt

Hallo Gerti, hallo zusammen,

der Bvkm hat ein sehr informatives Merkblatt zum Thema Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung herausgebracht:


http://www.bvkm.de/dokumente/pdf/Rechtsratgeber/Merkblatt_Kindergeld.pdf

Du findest dort auch einige Berechnungsbeispiele.