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Immer noch kein Persönliches Budget

ela72 23.03.2012, 10:17#1
Ich habe vor über fünf Monaten ein PB für meine Tochter(Pflegestufe drei) beantragt.Es folgte einiges an Schriftverkehr und Telefonaten.Ich wurde dann zu einem Persönlichen Gespräche geladen,dort durfte ich alles offenlegen.Kontoauszüge der letzten drei Monate,Lohnabrechnungen,Steúerbescheide usw.
Auf alle Fragen habe ich geantwortet,sogar als ich gefragt wurde,warum denn vom Konto 500,-Euro abgeholt wurden.Ich sagte das Geld wurde für Lebensmittel benötigt.
Ich wurde dumm angeschaut und gefragt:"500,-Euro auf einmal?"
Wir sind ein 5 Personen Haushalt,da sind doch 500,.-Euro schnell weg,zumal wir immer alles auf Vorrat kaufen.Warum muß ich mich da rechtfertigen.Mein Mann arbeitet doch schließlich für unseren Lebensunterhalt.Naja,auf jeden Fall habe ich immer noch keinen Bescheid.Jetzt rufe ich doch gerade nochmal dort an und frage nach,da wird mir gesagt,daß die Sachbearbeiterin dort gar nicht mehr tätig ist und wie weit mein Antrag weiterbearbeitet wurde,konnte die Dame mir nicht sagen. Das ist doch eine Frechheit,daß man solange auf Antwort warten muß.Kann ich dagegen etwas unternehmen oder hat das Sozialamt da freie Hand?

Mein Gott,wie bin ich wütend:wand:
Inge 23.03.2012, 15:37#2
AW: Immer noch kein Persönliches Budget

Hallo ela,

vielleicht wäre es günstiger, wenn Deine Tochter ein eigenes Konto hat, auf das die Grundsicherung gezahlt wird. Von dort kannst Du regelmäßig (Dauerauftrag) das benötigte Geld für die einzelnen Ausgaben abheben oder auf Euer eigenes Konto überweisen. Das ist zwar doppelte Arbeit, erspart dafür aber lästige Bürokratie und den Blick in die Finanzen von Euch Eltern.
amai 23.03.2012, 16:18#3
AW: Immer noch kein Persönliches Budget

Hallo ela,
nach Ablauf von 6 Monaten kann man Untätigkeitsklage einlegen. Vielleicht hilft es, wenn du darauf hinweist, dass diese Frist demnächst um sein wird.

http://www.sozialgesetzbuch.de/geset...orm_ID=1508800
"§ 88 SGG

[Untätigkeitsklage]

(1) Ist ein Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.

(2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt."

LG, amai
BTR 20.04.2012, 12:47#4
AW: Immer noch kein Persönliches Budget

Hallo,

ich weiss jetzt nicht welche Leistung beantragt wurde. Wenn es sich allerdings um eine Leistungsabrechnung über das PB handelt, müsste es sich um Eingliederungshilfe handeln.
Hier wirkt in der Regel das SGB IX.
Da können Sie, verkürzt dargestellt, je nach Schwierigkeiten bei der Gutachtenerstellung und Mitwirkungfähigkeit nach 7 oder 9 Wochen eine Antrag auf einstweilligen Rechtschutz stellen. Weil Sie ja keine Bescheid erhalten gegen den Sie Wiederspruch einlegen könnten!

MfG
gero 20.04.2012, 15:49#5
AW: Immer noch kein Persönliches Budget

Hallo ela,

falls Ihr immer noch keinen Bescheid über das PB habt, dann kannst Du auch beim Gericht einen Berechtigungsschein holen und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Nachdem die Angelegenheit Deine Tochter betrifft, sind die Beratung und die Hilfe durch den Anwalt kostenlos!
BTR 23.04.2012, 09:05#6
AW: Immer noch kein Persönliches Budget

ja da hat Gero recht, eine weitere sehr schnell Möglichkeit als Ergänzung zu beiden Vorschlägen ist.
Sie können auch sofort zur Rechtsantragstelle des zuständigen Sozialgerichts gehen und Ihre Klage dort aufnehmen lassen. Das geht in der Regel ganz einfach und unbürokratisch.
Die Erfahrung zeigt, dass der Kostenträger dann sehr schnell in die Arbeit kommt, weil er weiss, dass er keine Chance hat.
Wenn Sie kein Mitwirkungspflichten versäumt haben gibt es dann meist schnell einen Bescheid und es wird gar kein Urteil gefällt.
Wichtig ist ein Antrag auf Vorläufigen Rechtschutz (Eilentscheidung)

Gruß