Hallo,
ich habe ein Problem:
Der MDK hat mich begutachtet und festgestellt, dass ich die Voraussetzungen für die Pflegestufe 1 nicht erfülle, aber täglich 60 Minuten Hilfe im Haushalt benötige.
Nun habe ich einen Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt (Berlin) gestellt.
Ist das Sozialamt an das Gutachten des MDK gebunden? Die MDK Gutachterin erwähnte soetwas, aber sicher war Sie sich auch nicht.
AW: Grundsicherung und Hilfe zur Pflege
Hallo Kreuzberg,
erst einmal herzlich willkommen und einen guten Austausch bei INTAKT wünsche ich dir.
Hier der Wortlaut des § 62 SGB XII
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/62.html :
"
§ 62 SGB XII Bindung an die Entscheidung der Pflegekasse
Die Entscheidung der Pflegekasse über das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit nach dem Elften Buch ist auch der Entscheidung im Rahmen der Hilfe zur Pflege zu Grunde zu legen, soweit sie auf Tatsachen beruht, die bei beiden Entscheidungen zu berücksichtigen sind."
LG, amai
AW: Grundsicherung und Hilfe zur Pflege
hallo ami,
der gesetzestext ist mir bekannt.
laut sozialamt ist das mdk gutachten nur ein grober richtwert..
was soll ich machen?
AW: Grundsicherung und Hilfe zur Pflege
Hallo Kreuzberg,
du solltest das Sozialamt mit dem zitierten Paragraphen konfrontieren und sie auffordern, dir schriftlich die rechtliche Grundlage für ihre Aussage zu nennen, das werden sie nicht können.
Auch wenn das Amt einen eigenen Gutachter beauftragt hätte (solange es noch kein Gutachten des MDK gibt hätte es das tun können bzw. müssen), wären die Begutachtungsrichtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches zwingend anzuwenden.
Da es keine andere Grundlage gibt, wird dem Sozialamt nicht anderes übrig bleiben das MDK-Gutachten als Grundlage zu nehmen.
Falls es abweicht, kannst und solltest du unbedingt Widerspruch einlegen gegen den Bescheid.
Der Artikel zur "Hilfe zur Pflege" in der Wikipedia ist recht übersichtlich geschrieben und lesenswert:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe_zur_Pflege
LG, amai
AW: Grundsicherung und Hilfe zur Pflege
Hallo Kreuzberg,
ich stimme hier ami weitestgehend zu.
Wenn der S.-Träger das MDK Gutachten nicht als Grundlage hernehmen will, muss er zumindest "unverzüglich" den Bedarf auch selbst ermitteln.
Ich habe bei solchen Bedarfsermittlungen durch den Sozialhilfeträger häufig sogar mehr Zeit ermitteln lassen als der MDK.
MfG
BTR