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Erwerbsunfähigkeitsrente für 22jährige DS-Tochter

Wolli 02.02.2012, 14:53#1
Ich bin alleinerziehender Vater einer 22 jährigen Down Syndrom Tochter.
Man hat mir erzählt ich könnte bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente stellen ? Das wäre mir neu, aber ich lasse mich gerne aufklären.
Hierzu noch ein paar Fakten.:
meine Tochter, bezieht Kindergeld weil sie 100%, H Kennzeichen hat.
Sie bekommt monatlich eine Witwenrente von 180,-- Euro abzüglich der Sozialabgaben.
Sie ist in der Werkstatt für Behinderte beschäftigt und bekommt ca. 150,-- Euro Lohn im Monat.
Sie lebt bei mir.

Jetzt bin ich aber mal gespannt ob sich einer von Euch damit auskennt, ob man in diesem Fall eine EU-Rente beantragen kann.
Es hat natürlich nur Zweck, wenn diese Aussage meines Bekannten wahr ist, vielleicht hat sich ja in letzter Zeit irgendetwas gesetzmäßig geändert.
Vielen Dank schon für Eure Antworten.:winke:
odin 02.02.2012, 16:27#2
AW: Erwerbsunfähigkeitsrente für 22jährige DS-Toch

Hallo,
im Rahmen eines Kurantrages für meinen 36 jährigen Sohn (Down-Syndrom) wurde der Antrag auch für die automatische Prüfung einer Erwerbsminderungsrente durch den RV-Träger herangezogen.
Mein Sohn ist am 24.11.1975 geboren und besucht seit 1997 die Werkstatt der Lebenshilfe .

Hier der Text der RV:

Ihr Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung vom 08.02.2011
Ihrem Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung können wir leider nicht entsprechen, weil Sie die Mindestversicherungszeit für diese Rente nicht erfüllen.

Begründung:
Wir haben festgestellt, dass Sie seit dem 24.11.1975 dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Eine Rente wegen Erwerbsminderung können Sie jedoch nur erhalten, wenn weitere Voraussetzungen vorliegen. Unter anderem müssen Sie eine bestimmte Mindestversicherungszeit zurückgelegt haben.
Diese "allgemeine Wartezeit" beträgt 60 Monate. Sie muss erfüllt sein, bevor die Erwerbsminderung eingetreten ist (§ 43 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 2 Nr. 3, § 50 Absatz 1 Nr. 2 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VI).
Auf die allgemeine Wartezeit angerechnet werden
- Beitrags- und Ersatzzeiten sowie
- Wartezeitmonate aus Versorgungsausgleich, Rentensplitting und
geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung
(§§ 51 und 52 SGB VI).
Wir haben geprüft, ob Sie die allgemeine Wartezeit erfüllen.
Ihr Versicherungskonto enthält bis zum 24.11.1975 jedoch keinen Wartezeit-monat. Das reicht für den Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht aus.

Weil Sie bereits voll erwerbsgemindert waren, bevor Sie die allgemeine Wartezeit erfüllt hatten, haben Sie noch eine weitere Möglichkeit, den Anspruch auf eine Rente wegen.Erwerbsminderung zu erwerben. Dafür müssen Sie eine Wartezeit von 240 Monaten zurückgelegt haben (§ 43 Absatz 6 in Verbindung mit § 50 Absatz 2 SGB VI).

Ende Zitat Rentenversicherung.
Nachdem auch die Sonderberufsschulpflicht (1992-1997) als Wartezeit zählt, und er seit 1997 in der Werkstatt arbeitet, kann (muss) mein Sohn ab 2013 die Erwerbsminderungsrente beantragen.

Also ist mit einer EU-Rente Deiner Tochter nicht zurechnen.

Aber Deine Tochter hätte Anspruch auf Grundsicherung + Unterkunftskosten + Mehrbedarf abzüglich Teil von Rente abzüglich Teil vom Verdienst.
Grundsicherung muss beim jeweiligem Sozialamt beantragt werden. (Stadt - Gemeinde - Landratsamt)

Gruß
Blautopas 05.02.2012, 17:40#3
AW: Erwerbsunfähigkeitsrente für 22jährige DS-Toch

Hallo!

Ich kenne mehrere sehr junge Menschen, die Erwerbsminerungsrente bekommen, der jüngste bekam sie mit 19 bewilligt, kann damit aber nicht die 60 Monate Wartezeit erfüllt haben. Unter bestimmten Voraussetzungen bekommt man sie auch sie auch schon vorher. Das hängt vom konkreten Fall ab, am besten bei der DRV beraten lassen.

http://forum.bfbd.de/viewtopic.php?p=230070#p230070

http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Abgestufte-Erwerbsminderungsrente-2.html
Die Wartezeit gilt z.B. auch als erfüllt, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Schädigung während des Wehr- oder Zivildienstes eingetreten ist.

Das trifft auf die mir bekannten Personen nicht zu, trotzdem bekommen sie Rente, warum, weiß ich nicht.

Erfüllt man die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht, hat man Anspruch auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung.

http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=1483054#1483054 unterer Teil
meine Tochter, bezieht Kindergeld weil sie 100%, H Kennzeichen hat.

Nicht wegen GdB 100 und H, sondern, weil sie sich aufgrund einer Behinderung, die vor dem 25. Lebensjahr aufgetreten ist, nicht selbst unterhalten kann. Es gibt auch Menschen mit GdB 100 und H, die voll arbeiten können, es hängt von der Art der Behinderung ab.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A092-sozialrechtliche-Leistungen/Allgemein/Behinderte-Kinder.html

http://www.intakt.info/80-0-kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

Liebe Grüße

Annette
Gerliko 06.02.2012, 12:19#4
AW: Erwerbsunfähigkeitsrente für 22jährige DS-Toch

Rentenbeiträge in einer Werkstatt für Behinderte werden gezahlt
siehe mal hier:
http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,26776/ticket,g_a_s_t
Wolli 10.02.2012, 15:27#5
AW: Erwerbsunfähigkeitsrente für 22jährige DS-Toch

Vielen Dank an alle, die sich so viel Mühe mit den Antworten gemacht haben.
Ich werde mal einen Termin bei der BFA ausmachen und fragen wie sie das sehen. Grundsicherung bekommt sie, aber nur noch 60 Euro, vor 2 Jahren waren es noch 240,-- Euro. Also ich werde berichten, denn das ist ja auch für andere interressant, die ein behindertes Kind in einer Werkstatt haben, die Rentenbeiträge abführen.