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Kindergeld als Behinderter

jordon 18.01.2012, 17:45#1
Hallo,
in meinen Falle, bin ich das ´Kind´.
Ich bin in der Situation, das ich mit Mitte 20 die volle EM Rente bekomme.
Da diese nicht reicht, bekomme ich noch etwas vom Sozialamt.
Nun habe ich gelesen, das ich vieleicht noch Kindergeld bekommen könnte, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr bestanden hat, damit könnte ich weg vom Sozialamt wenn ich noch Kindergeld bekommen könnte.

Reicht es dafür das, das die Voraussetzungen für eine EM Rente schon ab dem 31.3.2010 vorlagen und ich am 20.10.1985 geboren bin?

Hat vieleicht hier jemand Erfahrung damit, wie der Antrag usw abläuft?

Vielen Dank im voraus.
rosifi 18.01.2012, 18:01#2
AW: Kindergeld als Behinderter

Hallo Jordon,

vielleicht hilft Dir dies hier weiter:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A092-sozialrechtliche-Leistungen/Allgemein/Behinderte-Kinder.html

B
ehinderung ist vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten

Zwar muss die Behinderung selbst vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein, nicht jedoch die Unfähigkeit sich selbst zu unterhalten.

Tritt die Behinderung erst nach Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes ein, kann eine Berücksichtigung als Kind mit Behinderung nicht erfolgen, weil ein gesetzlicher Ausschluss vorliegt.

Für behinderte Kinder, deren Behinderung vor dem 01. Januar 2007 in der Zeit ab der Vollendung des 25. Lebensjahres und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist, gilt eine Übergangsregelung. Demnach ist für diese Kinder eine Altersgrenze von 27 Jahren ausschlaggebend.
jordon 18.01.2012, 18:18#3
AW: Kindergeld als Behinderter

Hallo,
vielen Dank für die Info.
Was mich stört ist das´alleine Unterhalten´.
Mir fehlt eben,b ein gewissen Anteil, damit ich meine Miete bezahlen kann, dafür würde das Kindergeld locker reichen und ich wär vom Sozialamt weg.
Nur Pflegebedürftig bin ich nicht.
Ich weiß also nicht ob ich die ganzen Voraussetzungen erfülle.

Weiß jemand ob man bei der Agentur für Arbeit hierüber Informationen bekommt?
Hans-Christian 18.01.2012, 18:51#4
AW: Kindergeld als Behinderter
Zitat von jordon
... Reicht es dafür das, das die Voraussetzungen für eine EM Rente schon ab dem 31.3.2010 vorlagen und ich am 20.10.1985 geboren bin?
....
siehe rosifi
"Die Behinderung muss grundsätzlich durch einen Schwerbehindertenausweis oder ein entsprechendes Dokument (zum Beispiel Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes, Rentenbescheid, Pflegegeld-Bescheid, Bescheinigung bzw. ärztliches Gutachten des behandelnden Arztes nachgewiesen werden."

Mit dem Nachweis (Rentenbescheid) ist das Kindergeld bei der Familienkasse (bis max 4 Jahre rückwirkend) hier ab März 2010 zu beantragen von den Kindergeldberechtigten.

Soll das KG an das Kind ausgezahlt werden, dann geht dies über einen (formlosen) Antrag nach § 74 EStG bei der Familienkasse.

Einfach Anträge von der Familienkasse anfordern oder per Internet runterladen.

Was das "alleine Unterhalten " betrifft, siehe unbedingt BMF-Schreiben vom 22.11.2010.

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/022__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf


mfg HC
jordon 18.01.2012, 19:24#5
AW: Kindergeld als Behinderter

Hallo,
vielen Dank, ich werde es einmal Versuchen, Antragsteller ist asi wie früher meine Mutter?
Ich überlege noch, ob ich rückwirkend ab 2010 die Leistung beantragen soll, da ich befürchte es gibt ein Durcheinander mir den Ruckzahlungen des Alg 2.
jordon 14.02.2012, 17:14#6
AW: Kindergeld als Behinderter

Hallo,
meine Eltern habe Post von der Kindergeldkasse bekommen.
Sollen Nachweisem, das die Behinderung vor mein 25. Lebensjahr eingetreten ist.
Der Rentenantrag in dem dirsteht, das die Voraussetzungen schon ab dem 31.3.2010 vorliegen reicht anscheinend nicht.
Was soll ich denn noch für Unterlagen vorlegen?
rosifi 14.02.2012, 22:23#7
AW: Kindergeld als Behinderter
Zitat von jordon
Hallo,
meine Eltern habe Post von der Kindergeldkasse bekommen.
Sollen Nachweisem, das die Behinderung vor mein 25. Lebensjahr eingetreten ist.
Der Rentenantrag in dem dirsteht, das die Voraussetzungen schon ab dem 31.3.2010 vorliegen reicht anscheinend nicht.
Was soll ich denn noch für Unterlagen vorlegen?

Gute Frage, die Euch mal die Familienkasse beantworten soll.
Ich würde jetzt auf ein ärztliches Gutachten und/oder auf einen Schwerbehindertenausweis tippen. :kopfkratz:
jordon 01.03.2012, 17:19#8
AW: Kindergeld als Behinderter

Hallo,
das Kindergeld wurde ab Anfang des Jahres bewilligt.
Damit falle ich aus der Grundsicherung.
Heute habe ich mir einmal meinen Wohngeldanspruch ausrechnen lassen, das sind ca. 32 EUR, wenn mein Vater einen Abzweigungsantrag beim Kindergeld stellt, damit wird es nicht angerechnet.

Wie begründet man denn den Abzweigungsantrag?
Im Antrag auf das Kindergeld hatte wir schon meine Bankverbindung angegeben.