Hallo,
folgende Situation:mein Sohn 17 Jahre alt und Gehörlos und hat dadurch noch einige andere Defizite, besucht zur Zeit ein Berufbildungswerk und macht dort ein Berufsvorbereitungsjahr.Er ist dort im Internat untergebracht und erhält eine Ausbildungvergütung von 104 Euro die Kosten trägt das Arbeitsamt.Er ist dort da es in Wohnortsnähe keine Einrichtung für ihn gibt.
Mein Sohn hat seinen Hauptschulabschluss gemacht und macht das BVB da er noch nicht Reif genug für eine Ausbildung ist und sich dort orientieren soll.
Habe nun Post vom Jugendamt erhalten,dieses hat die Amtspflegschaft,das der Kindsvater evtl keinen Unterhalt mehr zahlen müsse,da das Kind in einer vollfinanzierten Maßnahme mit Ausbildungvergütung sei.Die Angelgenheit würde weiter geprüft und der Unterhalt bis dahin nicht weiter geleitet und evtl. Rückforderungen könnten auch anstehen.
Ist dies so alles Rechtens?Kosten für Miete,Nahrung,Kleidung usw entstehen ja trotzdem von 104 Euro im Monat können die Ausgaben dafür doch gar nicht gedeckt sein,mein Sohn kommt jdes Wochenende und in den Ferien nachhause und bekomt von mir jeden Monat Geld für Essen,Kleidung,Handy,Internet und Pflegeprodukte da er dies mit 104 Euro ja gar nicht finazieren kann wenn er zuhause ist hat er hier natürlich sein Zimmer und Essen usw.
Muss ich jetzt wirklich ganz alleine für alles aufkommen und der Kindsvater hat mit allem nix mehr zu tun?
Vielen Dank!
folgende Situation:mein Sohn 17 Jahre alt und Gehörlos und hat dadurch noch einige andere Defizite, besucht zur Zeit ein Berufbildungswerk und macht dort ein Berufsvorbereitungsjahr.Er ist dort im Internat untergebracht und erhält eine Ausbildungvergütung von 104 Euro die Kosten trägt das Arbeitsamt.Er ist dort da es in Wohnortsnähe keine Einrichtung für ihn gibt.
Mein Sohn hat seinen Hauptschulabschluss gemacht und macht das BVB da er noch nicht Reif genug für eine Ausbildung ist und sich dort orientieren soll.
Habe nun Post vom Jugendamt erhalten,dieses hat die Amtspflegschaft,das der Kindsvater evtl keinen Unterhalt mehr zahlen müsse,da das Kind in einer vollfinanzierten Maßnahme mit Ausbildungvergütung sei.Die Angelgenheit würde weiter geprüft und der Unterhalt bis dahin nicht weiter geleitet und evtl. Rückforderungen könnten auch anstehen.
Ist dies so alles Rechtens?Kosten für Miete,Nahrung,Kleidung usw entstehen ja trotzdem von 104 Euro im Monat können die Ausgaben dafür doch gar nicht gedeckt sein,mein Sohn kommt jdes Wochenende und in den Ferien nachhause und bekomt von mir jeden Monat Geld für Essen,Kleidung,Handy,Internet und Pflegeprodukte da er dies mit 104 Euro ja gar nicht finazieren kann wenn er zuhause ist hat er hier natürlich sein Zimmer und Essen usw.
Muss ich jetzt wirklich ganz alleine für alles aufkommen und der Kindsvater hat mit allem nix mehr zu tun?
Vielen Dank!
