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Unterhalt wenn Kind im Berufsbildungswerk

tascha 18.12.2011, 14:30#1
Hallo,

folgende Situation:mein Sohn 17 Jahre alt und Gehörlos und hat dadurch noch einige andere Defizite, besucht zur Zeit ein Berufbildungswerk und macht dort ein Berufsvorbereitungsjahr.Er ist dort im Internat untergebracht und erhält eine Ausbildungvergütung von 104 Euro die Kosten trägt das Arbeitsamt.Er ist dort da es in Wohnortsnähe keine Einrichtung für ihn gibt.

Mein Sohn hat seinen Hauptschulabschluss gemacht und macht das BVB da er noch nicht Reif genug für eine Ausbildung ist und sich dort orientieren soll.

Habe nun Post vom Jugendamt erhalten,dieses hat die Amtspflegschaft,das der Kindsvater evtl keinen Unterhalt mehr zahlen müsse,da das Kind in einer vollfinanzierten Maßnahme mit Ausbildungvergütung sei.Die Angelgenheit würde weiter geprüft und der Unterhalt bis dahin nicht weiter geleitet und evtl. Rückforderungen könnten auch anstehen.

Ist dies so alles Rechtens?Kosten für Miete,Nahrung,Kleidung usw entstehen ja trotzdem von 104 Euro im Monat können die Ausgaben dafür doch gar nicht gedeckt sein,mein Sohn kommt jdes Wochenende und in den Ferien nachhause und bekomt von mir jeden Monat Geld für Essen,Kleidung,Handy,Internet und Pflegeprodukte da er dies mit 104 Euro ja gar nicht finazieren kann wenn er zuhause ist hat er hier natürlich sein Zimmer und Essen usw.

Muss ich jetzt wirklich ganz alleine für alles aufkommen und der Kindsvater hat mit allem nix mehr zu tun?

Vielen Dank!
Seti 18.12.2011, 16:12#2
AW: Unterhalt wenn Kind im Berufsbildungswerk

Nein dem ist nicht so erstens ist Dien Kind noch nicht 18 Jahre und einfach sagen nöö KV braucht net mehr bezahlen geht nicht . Nimm Dir einen Anwalt für Familienrecht . Unterhalt wird übers BGB geklärt .
tascha 19.12.2011, 19:30#3
AW: Unterhalt wenn Kind im Berufsbildungswerk

Hallo Seti,

aber warum kommt das Jugendamt dann darauf?Die sind doch da um die Interessen meines Sohnes zu vertreten und nicht die des Kindsvaters?

Ist es Ratsam direkt zum Anwalt zu gehen oder erstmal zu warten was bei der Prüfung des Jugendamtes raus kommt?

Danke!
Seti 20.12.2011, 11:37#4
AW: Unterhalt wenn Kind im Berufsbildungswerk

Also normal ist es so bis zum 18 Lebensjahr sind beide Eltern Unterhaltspflichtig das bedeutet beide müssen Unterhalt zahlen und hier kann das JA nicht einfach sagen KV bleibt aussen vor nur Mutter darf alles zahlen. Nimm denn Brief und gehe damit zum Anwalt . Aber mit Amtspflegschaft meinst Du sicher Ergänzungspflegschaft oder ???
tascha 20.12.2011, 12:21#5
AW: Unterhalt wenn Kind im Berufsbildungswerk

es ist eine freiwillige Beistandsschaft.Wer muss denn dann den Anwalt bezahlen?Ich oder das Jugendamt?
Seti 22.12.2011, 13:09#6
AW: Unterhalt wenn Kind im Berufsbildungswerk
Zitat von tascha
es ist eine freiwillige Beistandsschaft.Wer muss denn dann den Anwalt bezahlen?Ich oder das Jugendamt?


Hast Du eine Rechtsschutzversicherung ??? Wenn ja lass es über die laufen wenn nein geh bitte zum Amtsgericht und beantrage einen Beratungsschein hier ist Dein Eigenanteil 10 Euro siehe Link ausfüllen und ausdrucken.

http://www.justlaw.de/service/beratungshilfe-antrag.pdf

gehe aber erst zum Anwalt wenn Dir der Beratungsschein bewilligt wurde , Anwalt sollte Anwalt für Familienrecht sein
Ländle 17.04.2012, 14:26#7
AW: Unterhalt wenn Kind im Berufsbildungswerk

Hallo tascha.

Da kann doch was nicht stimmen. Wär ja ne riesen Frechheit wenn der Kindsvater nicht mehr zahlen müsste. Ich kann mir das nur so erklären, dass dein Ex zum Jugendamt gegangen ist und dieses Thema auf den Tisch gebracht hat und dass das JA dies nun überprüft.
Einen Anwalt würde ich mir deswegen jetzt nicht sofort besorgen, viel zu teuer und ich denke dass sich das eh von selbst erledigen wird.
Rechtlicher Rat kann jedoch nicht schaden, (Link entfernt von Admin und ersatzweise ergänzt:) es gibt auch online-Anwälte, die man fragen kann.

Liebe Grüße

Selina