Hallo,
ich habe einen schwer geistig behinderten Sohn und erhalten den höchsten Pauschbetrag beim Jahressteuerausgleich. Damit ist eigentlich alles abggolten, Nun habe ich gehört, dass doch zusätzlich die Fahrtkosten, die man mit dem behinderten Kind machen muß (z.b. zum Arzt) geltend machen kann.
Meine Fragen:
1 Ist das so richtig?
2. welcher Kilometersatz zählt 0,30 EUR oder etwas mehr,weil es Mitfahrer gibt, bzw. einen Erwachsenen, der das Kind fährt
3. Werden, bei diesen "außergewöhlichen Belastunge" die zumutbare Belastung (zw. 1 und 4 % vom Einkommen) abgzogen oder zählt diese Position vom ersten Cent an (so wie z.B. bei Unterhaltsleistungen)
Danke für Euere Antworten
Hallo,
schau unter folgendem Link nach
http://www2.stmf.bayern.de/imperia....ung.pdf
Ulrich
Hallo Dietbach,
zu steuerliche Geltendmachung von Kraftfahrzeugkosten findest Du noch einiges hier:
http://www.intakt.info/82-0-kfz-kosten.html
und zum Thema Fahrtkostenerstattung durch die Krankenkassen hier:
http://www.intakt.info/104-0-fahrtkosten-bei-med--notwendigen-leistungen.html
Ciao,
Wolfgang
Hallo Dietbach,
außerdem kannst du auch die Kosten für Urlaubsfahrten für die Begleitperson von der Steuer absetzen.Egal ob Flugreise oder mit dem Auto. Da wir bei einem Lohnsteuerhilfeverein sind, kann ich dir da allerdings keine Einzelheiten verraten.
Gruß Kati
Hallo Kati,
meinst du, dass das Finanzamt eine Urlaubsfahrt anerkennt, wenn z.Bsp die geasmte Familie fährt und dabei ein behindertes Kind an Bord ist mit MZ H, B usw....?

Hallo Dietbach
Welche Kosten meinst Du denn? Mit dem Behindertenausweiss und einem Zusatzblatt hat man doch die Fahrten mit dem behinderten Angehörigen frei?! Auch KFZ-Befreiung gibt es(100% bei GdB von 100)
Anke
Hallo,
zunächst vielen Dank für Euere zahlreichen Antworten. Mir hat am meisten der Link von Ulrich weitergeholfen. Ich hoffe, dass das nicht nur für Bayern sondern auch für die anderen Bundesländer so gilt. Somit sammle ich jetzt auch für alle freizeitbedingten Fahrten die Belege.
Der Hinweis von Kati ist schon interessant. Mich würde interessieren, ob wir denn auch Unterkunfts- und Verpflegungskosten für eine Familienfreizeit, an der wir mit unserem 8 jährigen behinderten Sohn teilgenommen haben, absetzen können. Ich denke aber eher nicht, da wir ja schon bereits den Behindertenpauschbetrag erhalten.
Hallo Dietbach,
ja, ich meine die Kosten für den Urlaub,und zwar für die Begleitperson, wegen dem H im Ausweis! Wir waren z.B. im letzten Jahr mit dem Flugzeug auf Mallorca und haben 1/3 der Kosten (wir sind 3 Personen) von der Steuer abgesetzt. Den Pauschbetrag haben wir natürlich auch auf der Steuerkarte eingetragen, zusätzlich.
Gruß Kati
Hallo Kati,
na dann danke für den Tip. Werde ich dieses Jahr mal versuchen bei der Steuererklärung irgendwo einzubauen. Mal sehen, obs bei uns auch klappt

)
Mireille
Hallo,
Frage an Kati, hast Du nur die Kosten für den Flug oder auch für Hotel, Verpflegung (z.B. Halbpension) absetzen können. Falls auch Unterkunftskosten mit absetzbar sind, würde mich interessieren, ob das nur für die Begleitperson geht, oder auch für das behinderte Kind selbst.
Bin gespannt auf Euere Antworten
Gruß
Peter
Hallo,
hier erst mal die Quelle für die Steuergeschichten! Und zwar findet ihr auf der Homepage vom Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. (
www.bvkm.de) einen Hinweis (auf der linken Seite) bezüglich Steuern, das "Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern 2003/2004". Dort werden sicherlich schon die meisten Fragen beantwortet.
Schöne Grüße
Kati
Ergänzung:
Habe heute mit unserer "Steuertante" gesprochen. Es können lt. relativ neuem Gerichtsurteil die Kosten für die Begleitperson abgesetzt werden. Dazu gehört: Unterkunft, Flug oder Fahrtkosten - wenn im Behindertenausweis H steht.
Hallo,
steht das irgendwo, dass einem für Urlaubsreisen die Kosten für die Begleitperson zustehen, zusätzlich zum Behindertenpauschbetrag? Oder ist das nur ein Glücksfall gewesen?
Astrid
Hallo Astrid,
das ist ein Gerichtsurteil über das uns die Frau von Lohnsteuerhilfeverein (HILO) informierte und bei unserer Steuererklärung anwendet. Dies ist unabhängig vom Behindertenpauschbetrag.
Gruß Kati