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Pfändungsschutz

Myriam 05.12.2011, 09:24#1
Hallo zusammen,

ein für betroffene User vielleicht wertvoller Hinweis, heute morgen in meiner Tageszeitung entdeckt:

Nur P-Konto schützt vor Pfändung

Da für Girokonten Ende Dezember der Pfändungsschutz wegfällt, raten Verbraucherschützer vor allem Hartz-IV-Empfängern umgehend aktiv zu werden und ein P-Konto bei ihrer Bank zu beantragen.Der Antrag sollte bis spätestens 27.12.2011 gestellt sein. Nur so hat man Schutz vor Pfändungen, welche auch das Kindergeld und Kinderzuschlag betreffen können. Mit dem P-Konto ist ein monatlicher Grundfreibetrag von 1028,89€ pro Person sicher. Nähere Info`s dazu bitte bei der jeweiligen Bank einholen.

Aus MAIN-ECHO Ausgabe 05.12.2011