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zusätzliche B.leistungen vs. Eingliederungshilfe

BTR 24.11.2011, 17:07#1
Hallo,

bei den Trägern der Eingliederungshilfe macht sich zunehmend die Tendenz bemerkbar, mit Verweis auf die vorrangige Inanspruchnahme von Pflegeleistungen insbesondere , SGB11 § § 45b Zusätzliche Betreuungsleistungen, die Personal-, bzw. Betreuungsschlüssel für die Eingliederungshilfe/Teilhabe senken zu wollen.
Aktuell beobachten wir dies insbesondere bei ambulanten Hilfen für erwachsene Menschen mit Behinderung.
Dagegen kann man sich wehren.
Zusätzliche Betreuungsleistungen dürfen nicht zur Minderung der Hilfeerbringung bei der Eingliederungshilfe verwendet werden.
Grundsatz: "Leistung zur Teilhabe vor Pflege"
Bernd
Vereinsbetreuer
Tobi 25.11.2011, 09:01#2
AW: zusätzliche B.leistungen vs. Eingliederungshil

Unglaublich auf was für Ideen die Leute kommen.
Grundsatz der zusätzlichen Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI
ist "Eltern und Angehörige von betroffenen Menschen" zu entlasten und nicht
die Träger des SGB XII zu entlasten.
Für mich hört sich das nach einem unbeholfenen Versuch an Kosten einzusparen.
Schade das diese Menschen nur die Kosten sehen und nicht die Menschen und ihre Nöte und Sorgen.

Ich hoffe das diese irrsinnige Idee möglichst schnell wieder verworfen wird.