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Behindertenwerkstatt ( Einkommen etc )

Chris83 08.11.2011, 16:52#1
Hallo

Ich bin hier auf das forum Gestosen durch google.

Ich fange mal direkt an und zwar geht es mehr um mein klein Bruder ( 25 Jahre ) er ist jetzt ca ein Jahr in einer Behindertenwerkstatt tätig. Es sind mehr Tischlerarbeiten er ist so ganz normal hat aber durch seine Knochen eine 100%ige Schwerbehinderung der eigentlich punkt aber ist das jetzt ende des jahres sein kinder Geld weg fällt ( 180 Euro ) seine wohnung wird vom Sozialamt bezahlt hatte also bisher 200 + die 180 euro zum leben. Da diese aber jetzt weg fallen steht er im nächsten Jahr mit viel weniger da den Strom zb. muss er ja auch selber tragen. Ist esda nicht möglich das man da was beantragen kann? Ich mein von 200 Euro kann man nicht leben. Für alle antworten dankbar.

gruss
susemichel 09.11.2011, 07:59#2
AW: Behindertenwerkstatt ( Einkommen etc )

Hallo Chris,

das Kindergeld wird auch über das 25 Lebensjähr hinaus gezahlt, bei einem Behinderten, der nicht in der Lage ist, seinen Lebensbedarf aus eigenen Mittel zu bestreiten. Schon allein die Beschäftigung in einer Behindertenwerkstatt und seine 100%ige Schwerbehinderung sind dafür Indiz genug. Das Kindergeld müßt ihr aber neu beantragen. So ist mein Wissensstand, so lief es bei unserem Sohn ebenfalls.


Link dazu zur Seite des bvkm:www.bvkm/dokumente/pdf/rechtsratgeber/mein_kind_ist_behindert.pdf

LG
susemichel
Hans-Christian 15.11.2011, 08:57#3
AW: Behindertenwerkstatt ( Einkommen etc )
Zitat von Chris83
Hallo

Ich bin hier auf das forum Gestosen durch google.

Ich fange mal direkt an und zwar geht es mehr um mein klein Bruder ( 25 Jahre ) er ist jetzt ca ein Jahr in einer Behindertenwerkstatt tätig. Es sind mehr Tischlerarbeiten er ist so ganz normal hat aber durch seine Knochen eine 100%ige Schwerbehinderung der eigentlich punkt aber ist das jetzt ende des jahres sein kinder Geld weg fällt ( 180 Euro ) seine wohnung wird vom Sozialamt bezahlt hatte also bisher 200 + die 180 euro zum leben. Da diese aber jetzt weg fallen steht er im nächsten Jahr mit viel weniger da den Strom zb. muss er ja auch selber tragen. Ist esda nicht möglich das man da was beantragen kann? Ich mein von 200 Euro kann man nicht leben. Für alle antworten dankbar.

gruss
Wurde ein Antrag auf Kindergeld gestellt?
Wie wurde die Ablehnung im Bscheid der Familienkasse begründet?
Wurde gegen die Ablehnung Einspruch eingelegt?
Gibt es eine Einspruchsentscheidung?

Wo hoch sind alle Einkünfte und Bezüge?

Wurde steuerliche Hilfe in Anspruch genommen wegen des Kindergeldes?
Wenn ja, von wem? Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein?

Wenn nein, dann schnelstmöglich bei einem Lohnsteuerhilfeverein nachholen.

mfg HC