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Kindergeld für Schwerbehinderte Erwachsene (33Jh.)

toniskopje 05.11.2011, 08:07#1
Hallo an alle,

ich habe gegoogelt übe das thema kindergeld für schwerbehinderten erwachsene. und bin hier auf das forum gestoßen. also kurz zu meiner person. ich bin seit 24 lebensjahr zu 100 % schwerbehindert, wegen niereninsuffienz. d.h. ich muss 3 mal in der woche an der maschine (dialyse) bevor ich einen antrag stelle, wollte ich mich hier vergewissern ob jemand noch ein tip für mich hat.

beide elternteile sind am leben. so das ich anspruchsberechtigt bin.
die behinderung ist vor dem 27 lebensjahr eingetretten.

monatliche einkünfte

erwerbsunfähigkeits rente von monatlich netto 738,00 €
aushilfstätigkeit monatlich netto 387,00 €
_____________________________________________
jährilche einkünfte von 13500,00 €

kindergeldfreibetrag von - 8040,00 €
schwerbehinderte ( 100%) freibetrag - 1420,00 €
mehrbedarf für diaylsepatienten - 936,00 €
fahrt zu dialyse und zurück 0,30 cent pro km
fahrt zu arbeit und zurück 0,30 cent pro km

jetzt zu meiner frage, was kann ich bei kindergeld noch absetzten damit ich unter den 8040,- € komme?
haftpflicht versicherung für kfz?
miete für die wohnung, strom, gas?
eine pauschale für medikamente?
welche fahrten kann ich noch absetzen?
wie funktioniert das mit den fahrtenbuch?

evtl. den § mit dazu schreiben, wäre gut, muss aber nicht sein.

für jede antwort wäre ich euch dankbar.


grüße

toni
susemichel 05.11.2011, 09:38#2
AW: Kindergeld für Schwerbehinderte Erwachsene (33

Hallo Toni,

zunächst muss einmal Dein Lebensbedarf ermittelt werden ( dabei sind den 8004.- auf jeden Fall die 1420.- Behindertenpauschbetrag zuzurechnen= 9424.- plus verschiedene andere Kosten). Davon sind dann die Einnahmen abzuziehen, so kann es durchaus möglich sein, dass Du unter 9424.- gelangst und Deine Eltern somit wieder Kindergeld für Dich bekommen können.

Hier ein Link zum bvkm, wo es ein gutes Steuermerkblatt dazu gibt:www.bvkm.de/recht/rechtsratgeber/steuermerkblatt.pdf

Dort sind auch Beispielsrechnungen aufgeführt.

LG
susemichel
Inge 05.11.2011, 10:49#3
AW: Kindergeld für Schwerbehinderte Erwachsene (33

Hallo Toni,

willkommen bei Intakt.
Kindergeld wird für erwachsene Behinderte nur gezahlt, wenn das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten - also wenn die zur Verfügung stehenden Mittel für die Deckung des Lebensbedarfs nicht ausreichen (Arbeitsagentur)

Da Deine Einkünfte weit über denen der Grundsicherung liegen, müsstest Du belegen können, dass Du tatsächlich einen so hohen Bedarf hast.
Aus dem Thread zur Kindergeldabzweigung an den Sozialhilfe-Träger kannst Du erkennen, wie schwierig es bereits sein kann, einen Bedarf über das Existenzminimum hinaus zu begründen, so dass die Kindergeld-Voraussetzungen in Deinem Fall kaum vorliegen dürften.