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Fristen im Sozialhilferecht

zippe 26.10.2011, 15:06#1
Hallo miteinander,

wie lange darf sich der Sozialhilfeträger eigentlich Zeit lassen vom Widerspruch bis zur Ablehnung des Widerspruchs?
Seti 26.10.2011, 15:42#2
AW: Fristen im Sozialhilferecht

Hallo Zippe ,

kurz und bündig 3 Monate
zippe 26.10.2011, 16:18#3
AW: Fristen im Sozialhilferecht

Danke Seti,
dann muss ich jetzt doch langsam die Papierkeule auspacken :grantel:
Ursel.B. 10.11.2011, 12:42#4
AW: Fristen im Sozialhilferecht

Hallo zusammen :)

Wie lange hat eigentlich die Familienkasse Zeit, bis Sie einen Bescheid über einen Abzweigungsantrag zustellen muss ?
Also wenn Ihnen die Kostenaufstellung schon zugeschickt wurde.
Sind dies 3 oder 6 Monate?

LG Ursel