Hallo zusammen....
Ich wollte nur kurz berichten, dass ich in Bezug auf das Wohngeld noch keine Entscheidung habe.
Denke auch mal es wird sich noch hinziehen wird.
Dennoch habe ich eine positive, wie negative Entscheidung in Bezug auf das Kindergeld bekommen.
Ich hatte ja zeitgleich zum Wohngeld Widerspruch auch, anhand der Vorlagen aus diesen Forum einen Widerspruch in Sachen Kindergeldanspruch gestellt bei der Kindergeldkasse.
Da die Stadt ja auf Grund dessen, das meine Tochter in ein Wohnheim gezogen ist, den Anspruch auf das Kindergeld erhoben hat.
Mit Hilfe der Vorlagen habe ich den Widerspruch mit Erfolg erwirkt.
Nach eingehender Prüfung der Sach und Rechtslage wird der angefochtende Bescheid von ……
Gem.§ 172 Abs.1 Satz 1 Nr.2a Abgabeordnung (AO) aufgehoben.
Ihrem Einspruch wurde damit in vollen Umfang entsprochen.
Natürlich habe ich mit einen Schreiben von der Stadt (Eingliederungshilfe) gerechnet, der auch jetzt kam.
Darin steht zuerst mal,dass ich nicht zu den Kosten heran gezogen werde,da ich selber kein Einkommen habe.
Mein Ehemann (Stiefvater von meiner Tochter) ist Frühpensionär und bekommt Rente von der wir leben.
Dann weiter, da wir eine Kostenersparnis habe, dadurch das meine Tochter in den Wohnheim zog, bin ich verpflichtet Kosten zu tragen.
Erstmal haben wir keine Kostenersparnis, denn das Pflegegeld war mein Einkommen, da ich bei einen Pflegestufen 3 Kind nicht mehr arbeiten gehen konnte.
Wohngeld wurde auch gestrichen, was uns auch fehlt, da wir noch immer die gleiche Wohnung mit Wohnraum haben (Zimmer der Tochter)
Ferien und Wes sie bei uns verbringt.
Die Rente meine Mannes nur auf 2 Personen ausgerichtet ist und der leibliche Vater nie einen Euro Unterhalt gezahlt hat.
Wir haben keine Kostenersparnis, eher Minus.
Der Erstattungsanspruch wurde ja nun mit Widerspruch zu unseren Gunsten entschieden in Bezug auf das Kindergeld.
Deswegen fordert jetzt die Stadt einen Kostenbeitrag von mir von Höhe monatlich 184,00 Euro. Abzüglich der 56,00 Euro Private Krankenversicherung die wir bezahlen.
Also soll ich jetzt monatlich einen Betrag von 128,00 Euro an die Stadt zahlen.
In Prinzip das Kindergeld, was habe ich gewonnen?
Ist das richtig so?
Ist das Kindergeld denn mein Einkommen?
Ich nahm immer an, es soll den Kinder zu Gute kommen?
Entschuldigt Bitte, wenn es alles ein wenig wirr klingt, aber ich habe in Moment etwas Probleme meine Gedanken deutlich auszudrücken.
Ich hoffe ihr versteht meine geschriebenes und könnt mir weiter helfen.
Vlg. mara
Ich wollte nur kurz berichten, dass ich in Bezug auf das Wohngeld noch keine Entscheidung habe.
Denke auch mal es wird sich noch hinziehen wird.
Dennoch habe ich eine positive, wie negative Entscheidung in Bezug auf das Kindergeld bekommen.
Ich hatte ja zeitgleich zum Wohngeld Widerspruch auch, anhand der Vorlagen aus diesen Forum einen Widerspruch in Sachen Kindergeldanspruch gestellt bei der Kindergeldkasse.
Da die Stadt ja auf Grund dessen, das meine Tochter in ein Wohnheim gezogen ist, den Anspruch auf das Kindergeld erhoben hat.
Mit Hilfe der Vorlagen habe ich den Widerspruch mit Erfolg erwirkt.
Nach eingehender Prüfung der Sach und Rechtslage wird der angefochtende Bescheid von ……
Gem.§ 172 Abs.1 Satz 1 Nr.2a Abgabeordnung (AO) aufgehoben.
Ihrem Einspruch wurde damit in vollen Umfang entsprochen.
Natürlich habe ich mit einen Schreiben von der Stadt (Eingliederungshilfe) gerechnet, der auch jetzt kam.
Darin steht zuerst mal,dass ich nicht zu den Kosten heran gezogen werde,da ich selber kein Einkommen habe.
Mein Ehemann (Stiefvater von meiner Tochter) ist Frühpensionär und bekommt Rente von der wir leben.
Dann weiter, da wir eine Kostenersparnis habe, dadurch das meine Tochter in den Wohnheim zog, bin ich verpflichtet Kosten zu tragen.
Erstmal haben wir keine Kostenersparnis, denn das Pflegegeld war mein Einkommen, da ich bei einen Pflegestufen 3 Kind nicht mehr arbeiten gehen konnte.
Wohngeld wurde auch gestrichen, was uns auch fehlt, da wir noch immer die gleiche Wohnung mit Wohnraum haben (Zimmer der Tochter)
Ferien und Wes sie bei uns verbringt.
Die Rente meine Mannes nur auf 2 Personen ausgerichtet ist und der leibliche Vater nie einen Euro Unterhalt gezahlt hat.
Wir haben keine Kostenersparnis, eher Minus.
Der Erstattungsanspruch wurde ja nun mit Widerspruch zu unseren Gunsten entschieden in Bezug auf das Kindergeld.
Deswegen fordert jetzt die Stadt einen Kostenbeitrag von mir von Höhe monatlich 184,00 Euro. Abzüglich der 56,00 Euro Private Krankenversicherung die wir bezahlen.
Also soll ich jetzt monatlich einen Betrag von 128,00 Euro an die Stadt zahlen.
In Prinzip das Kindergeld, was habe ich gewonnen?
Ist das richtig so?
Ist das Kindergeld denn mein Einkommen?
Ich nahm immer an, es soll den Kinder zu Gute kommen?
Entschuldigt Bitte, wenn es alles ein wenig wirr klingt, aber ich habe in Moment etwas Probleme meine Gedanken deutlich auszudrücken.
Ich hoffe ihr versteht meine geschriebenes und könnt mir weiter helfen.
Vlg. mara

