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Rückmeldung von mara

mara meyer 03.10.2011, 11:09#1
Hallo zusammen....

Ich wollte nur kurz berichten, dass ich in Bezug auf das Wohngeld noch keine Entscheidung habe.
Denke auch mal es wird sich noch hinziehen wird.

Dennoch habe ich eine positive, wie negative Entscheidung in Bezug auf das Kindergeld bekommen.

Ich hatte ja zeitgleich zum Wohngeld Widerspruch auch, anhand der Vorlagen aus diesen Forum einen Widerspruch in Sachen Kindergeldanspruch gestellt bei der Kindergeldkasse.

Da die Stadt ja auf Grund dessen, das meine Tochter in ein Wohnheim gezogen ist, den Anspruch auf das Kindergeld erhoben hat.

Mit Hilfe der Vorlagen habe ich den Widerspruch mit Erfolg erwirkt.

Nach eingehender Prüfung der Sach und Rechtslage wird der angefochtende Bescheid von ……
Gem.§ 172 Abs.1 Satz 1 Nr.2a Abgabeordnung (AO) aufgehoben.

Ihrem Einspruch wurde damit in vollen Umfang entsprochen.


Natürlich habe ich mit einen Schreiben von der Stadt (Eingliederungshilfe) gerechnet, der auch jetzt kam.
Darin steht zuerst mal,dass ich nicht zu den Kosten heran gezogen werde,da ich selber kein Einkommen habe.
Mein Ehemann (Stiefvater von meiner Tochter) ist Frühpensionär und bekommt Rente von der wir leben.

Dann weiter, da wir eine Kostenersparnis habe, dadurch das meine Tochter in den Wohnheim zog, bin ich verpflichtet Kosten zu tragen.
Erstmal haben wir keine Kostenersparnis, denn das Pflegegeld war mein Einkommen, da ich bei einen Pflegestufen 3 Kind nicht mehr arbeiten gehen konnte.
Wohngeld wurde auch gestrichen, was uns auch fehlt, da wir noch immer die gleiche Wohnung mit Wohnraum haben (Zimmer der Tochter)
Ferien und Wes sie bei uns verbringt.
Die Rente meine Mannes nur auf 2 Personen ausgerichtet ist und der leibliche Vater nie einen Euro Unterhalt gezahlt hat.

Wir haben keine Kostenersparnis, eher Minus.

Der Erstattungsanspruch wurde ja nun mit Widerspruch zu unseren Gunsten entschieden in Bezug auf das Kindergeld.
Deswegen fordert jetzt die Stadt einen Kostenbeitrag von mir von Höhe monatlich 184,00 Euro. Abzüglich der 56,00 Euro Private Krankenversicherung die wir bezahlen.
Also soll ich jetzt monatlich einen Betrag von 128,00 Euro an die Stadt zahlen.
In Prinzip das Kindergeld, was habe ich gewonnen?
Ist das richtig so?
Ist das Kindergeld denn mein Einkommen?
Ich nahm immer an, es soll den Kinder zu Gute kommen?

Entschuldigt Bitte, wenn es alles ein wenig wirr klingt, aber ich habe in Moment etwas Probleme meine Gedanken deutlich auszudrücken.
Ich hoffe ihr versteht meine geschriebenes und könnt mir weiter helfen.

Vlg. mara
mara meyer 04.10.2011, 12:55#2
AW: Rückmeldung von mara

Hallo zusammen,

Weiss keiner einen Rat?

vlg.mara
Seti 04.10.2011, 13:13#3
AW: Rückmeldung von mara

Hier stimmt was nicht. Höhe Unterhalt wäre doch bei 26 Euro und net 128 Euro

Wiso Private Krankenversicherung ??? kannste das bitte mal näher erklären

Wenn Du das KG auf Dein Konto bekommst ist es Dein ,,Einkommen''

Beim Wohngeld wird jetzt nur das Einkommen genommen das Ihr zusammen habt. Deine Tochter zählt da nicht mehr mit rein.
Inge 04.10.2011, 13:55#4
AW: Rückmeldung von mara

Hallo Mara,

vielleicht hilft Dir der folgende Text aus dem Info-Bereich von Intakt weiter?
Kosten
Kindes- und Jugendalter


Eltern minderjähriger Heimbewohner müssen einen Kostenbeitrag in Höhe der häuslichen Ersparnis leisten. Das sind in der Regel die reinen Verbrauchskosten wie Essen, Wasser, Taschengeld usw., da alle anderen Kosten (z.B. Miete) unabhängig vom Aufenthalt des Kindes in einem Wohnheim anfallen.

Das Sozialhilfeamt prüft zunächst die Einkommensverhältnisse (aber nicht die Vermögensverhältnisse! ) der Eltern. Je nach finanzieller Situation der Familie und zu versorgenden Personen im Haushalt werden Eltern in unterschiedlichem Umfang zur Deckung der Kosten herangezogen. Die häusliche Ersparnis kann also bei gut verdienen Eltern höher sein als in anderen Fällen.

Zur Berechnung wird der Regelsatz herangezogen, der auch für die Grundsicherung gilt. Der Höchstbetrag der häuslichen Ersparnis beläuft sich auf 150 % dieses Regelsatzes, der tatsächlich fällige Betrag kann jedoch darunter liegen.[...]
mara meyer 04.10.2011, 13:58#5
AW: Rückmeldung von mara
Zitat von Seti
Hier stimmt was nicht. Höhe Unterhalt wäre doch bei 26 Euro und net 128 Euro

Wiso Private Krankenversicherung ??? kannste das bitte mal näher erklären

Wenn Du das KG auf Dein Konto bekommst ist es Dein ,,Einkommen''

Beim Wohngeld wird jetzt nur das Einkommen genommen das Ihr zusammen habt. Deine Tochter zählt da nicht mehr mit rein.

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Hallo,
Meine Tochter ist noch minderjährig.
Wären es dann nicht ein Betrag von 54 Euro?
Meine Mann ,ihr Stiefvater also hat meine Tochter vor vielen Jahren mit in seine Private Krankenkasse aufgenommen.
Weil der leibliche Vater die Beiträge der Versicherung nicht mehr bezahlte und sie so aus der Krankenkasse raus flog.
Er ist Beamter,da kann man sich nur private Versichern.

Ich wusste nicht das das Kindergeld mein Einkommen ist,ich dachte es geht hier um das Kind und deren Bedürfnisse.
Die Kindergeldkasse hat es mir nach meinen Ausgaben wieder zugesprochen und die Stadt erhebt jetzt den Anspruch darauf....ich verstehe das alles nicht.
Dann hätte ich mir doch den Widerspruch der Stadt wegen der Kindergeldabzweigung sparen können?
vlg.mara
mara meyer 04.10.2011, 14:18#6
AW: Rückmeldung von mara

Sorry...wahrscheinlich hätte ich den Beitrag in den alten Thema weiter führen sollen,anstatt einen neues Thema zu erstellen.
Dann wäre es jetzt nicht so verwirrend,kann man den dorthin verschieben?

Der Titel war:
Kindergeldabzweigung

vlg.mara
mara meyer 05.10.2011, 08:59#7
AW: Rückmeldung von mara

Hallo zusammen....
Ich habe den Widerspruch mit Erfolg gewonnen,gegen die Kindergeldkasse.

Auf Grund dessen das wir Ausgaben haben in Höhe des Kindergeldes.

Der Abzweigungsantrag wurde abgelehnt.

Ich selber habe keine Einkommen.

Und jetzt bekommt die Stadt doch den Betrag in Höhe des Kindergeldes von mir und das soll
richtig sein?

Wo ist denn jetzt die Logik?



Vlg. mara
susemichel 05.10.2011, 12:41#8
AW: Rückmeldung von mara

Hallo Mara,

verzwickte Angelegenheit bei Dir. Ich lasse jetzt einfach mal meine Gedanken spielen, vertraut mit Deiner Situation bin ich allerdings nicht.

1. Wird eigentlich der leibliche Vater nicht zur Kostenbeteiligung durch den Träger herangezogen? Wenn nein, warum nicht? Er ist doch nicht "raus aus der Nummer"!
2. Da sich der Lebensmittelpunkt eines minderjährigen behinderten Kindes auch trotz Wohnheimplatz im Haushalt der Eltern befindet, müsste das Kind doch weiter beim Wohngeld berücksichtigt werden.
3. Seit Du nicht mehr Pflegegeld für Dein Kind erhälst, ist das Kindergeld Dein einziges "Einkommen", dessen Verwendung Du doch schon bei der Abwehr des Abzweigungsantrags nachgewiesen hast. Daran hat sich doch nichts geändert.
4. Sicherlich habt Ihr durch den Auszug Eures Kindes eine gewisse Kostenersparnis, allerdings verpflegt und betreut Ihr Euer Kind an den Wochenenden und in den Ferien. Das sollte doch gegenzurechnen sein? Steht Dir an Wochenden und in den Ferien dann nicht anteilig Pflegegeld zu?

Ich würde mir schnell Hilfe von Profis holen und bis dato jedem Bescheid widersprechen.

LG
susemichel :winke:
mara meyer 05.10.2011, 16:28#9
AW: Rückmeldung von mara
Zitat von susemichel
Hallo Mara,

verzwickte Angelegenheit bei Dir. Ich lasse jetzt einfach mal meine Gedanken spielen, vertraut mit Deiner Situation bin ich allerdings nicht.

1. Wird eigentlich der leibliche Vater nicht zur Kostenbeteiligung durch den Träger herangezogen? Wenn nein, warum nicht? Er ist doch nicht "raus aus der Nummer"!
2. Da sich der Lebensmittelpunkt eines minderjährigen behinderten Kindes auch trotz Wohnheimplatz im Haushalt der Eltern befindet, müsste das Kind doch weiter beim Wohngeld berücksichtigt werden.
3. Seit Du nicht mehr Pflegegeld für Dein Kind erhälst, ist das Kindergeld Dein einziges "Einkommen", dessen Verwendung Du doch schon bei der Abwehr des Abzweigungsantrags nachgewiesen hast. Daran hat sich doch nichts geändert.
4. Sicherlich habt Ihr durch den Auszug Eures Kindes eine gewisse Kostenersparnis, allerdings verpflegt und betreut Ihr Euer Kind an den Wochenenden und in den Ferien. Das sollte doch gegenzurechnen sein? Steht Dir an Wochenden und in den Ferien dann nicht anteilig Pflegegeld zu?

Ich würde mir schnell Hilfe von Profis holen und bis dato jedem Bescheid widersprechen.

LG
susemichel :winke:

Hallo susemichel,

Nach meiner Scheidung habe ich nichts mehr von meinen Exmann gehört oder gesehen.
Er hält sich schön den Unterhaltszahlungen fern.
Und die Stadt ist es zu mühselig ihn ausfindig zu machen.

Leider rechnet die Stadt nur einmal jährlich ab,so dass ich lange auf das anteilige Pflegegeld warte.

Die Sache mit den Wohngeld läuft noch und wird wohl auch noch andauern,sie liegt jetzt beim Sozialgericht.

Ich habe jetzt Widerspruch eingelegt,mit den gleichen Gründen wie bei der Kindergeldkasse,abwarten heißt es jetzt mal wieder.


Vlg. mara
susemichel 05.10.2011, 18:30#10
AW: Rückmeldung von mara

Hallo mara,

wieso ist es der Stadt zu lästig, Deinen Ex ausfindig zu machen? Melderegister, Steueridentifikationsnummern und Sozialversicherungsnummern sind der Stadt doch zugänglich. So ermittelt die Stadt sonst doch auch.

Kann auf das anteilige Pflegegeld, welches Du zu erwarten hast, keine Abschlagszahlung geleistet werden? Sollst Du das vorstrecken? Das kann doch wohl nicht wahr sein! Frag mal nach den entspr. Verwaltungsvorschriften!

LG
susemichel :winke: