Hallo,
Jonas besucht bereits seit 3 Jahren einen I-Kiga, der von uns ca. 1 h Fahrtweg entfernt liegt. Es aber zum damaligen Zeitpunkt der einzigste Kiga war, der Jonas ohne wenn und aber genommen hat. Wir haben uns mittlerweile entschieden, dass wir gern nun in Kiga-Nähe ziehen würden, um Jonas die Möglichkeit von Sozialkontakten zu geben und ich evtl. meine Stunden hochsetzen könnte. Leider erhalten wir noch ergänzend ALG II, da ich nur in Teilzeit und der Papa über eine Zeitarbeitsfirma arbeiten gehen. Die Zustimmung zum Umzug gab es bereits, aber nun haben wir die Wohnung abgelehnt bekommen, da der Mietpreis über das übliche liegt. Demnach wurden auch die Umzugskosten gestrichen.
Wir würden gern Widerspruch gegen die Ablehnung der Umzugskosten einlegen, nur weiß ich nicht, ob die Behinderung von Jonas ein Argument ist.
Kann mir evtl. jemand weiterhelfen, oder müssen wir mit dieser Entscheidung leben
Vielen Dank im Voraus
AW: Umzug in Kiga-Nähe durch Jobcenter abgelehnt
Hallo nnietz171,
ich kann Dir zwar nicht wirklich weiter helfen, da ich mit dieser Materie nicht vertraut bin, aber ich würde Widerspruch einlegen.
Ein Argument ist doch, dass Du Deine Arbeitsstunden hochsetzen könntest, das dürfte die Arge doch wohl interessieren! Damit wäre doch auch der über dem Üblichen liegende Mietpreis kein schlagendes Argument mehr.
Ein weiteres Argument sind die fehlenden Sozialkontakte Deines Kindes. Da diese wichtig sind, nimm doch die Hilfe Eures behandelnden Kinderarztes in Anspruch und lass Dir bescheinigen, dass diese gerade für ein behindertes Kind wichtig sind.
Vielleicht findest Du noch andere Argumente, z.B. dass eine entpr. Schule für Dein Kind in dem Bereich, wo Ihr hinziehen möchtet , näher oder besser ist.
Einen Widerspruch zur Fristwahrung würde ich auf jeden Fall einlegen- begründen kannst Du ihn später, wenn Du Dir entspr. Hilfen zu dieser Problematik hast holen können.
Welche Beratungsstellen für Euch die passende ist, weiß ich leider nicht, aber ich bin mir sicher, dass in diesem Forum jemand eine Antwort weiß.
Ansonsten- herzlich Willkommen hier!
LG
susemichel
AW: Umzug in Kiga-Nähe durch Jobcenter abgelehnt
hallo nienitz
also die arge kann euch garnichts verbieten.
miete die höher liegt als das gesetz vorschreibt müssen vom mieter aus eigener tasche bezahlt werden.
umzugshilfe kann vorgeschossen werden ,aber sie wird in raten an deinem einkommen wieder abgezogen des gleiche auch die kaution.
so kenne ich das und nicht anders.
AW: Umzug in Kiga-Nähe durch Jobcenter abgelehnt
Zitat von nnietz171
Hallo,
Jonas besucht bereits seit 3 Jahren einen I-Kiga, der von uns ca. 1 h Fahrtweg entfernt liegt. Es aber zum damaligen Zeitpunkt der einzigste Kiga war, der Jonas ohne wenn und aber genommen hat. Wir haben uns mittlerweile entschieden, dass wir gern nun in Kiga-Nähe ziehen würden, um Jonas die Möglichkeit von Sozialkontakten zu geben und ich evtl. meine Stunden hochsetzen könnte. Leider erhalten wir noch ergänzend ALG II, da ich nur in Teilzeit und der Papa über eine Zeitarbeitsfirma arbeiten gehen. Die Zustimmung zum Umzug gab es bereits, aber nun haben wir die Wohnung abgelehnt bekommen, da der Mietpreis über das übliche liegt. Demnach wurden auch die Umzugskosten gestrichen.
Wir würden gern Widerspruch gegen die Ablehnung der Umzugskosten einlegen, nur weiß ich nicht, ob die Behinderung von Jonas ein Argument ist.
Kann mir evtl. jemand weiterhelfen, oder müssen wir mit dieser Entscheidung leben
Vielen Dank im Voraus
Der Umzug darf Euch nicht verwehrt werden ein Urteil vom BSG besagt AlgII Empfänger dürfen überall hinziehen.
Das zweite Ihr seit Aufstocker somit habt Ihr Freibeträge und dieser könnt Ihr zur Deckung einsetzen . Wenn Du hilfe neim Widerspruch braucht sagt bescheid.
mfg Seti
AW: Umzug in Kiga-Nähe durch Jobcenter abgelehnt
hy hallo.
wir haben eine wohnung die mit 100.- euro über dem mietsatz vom amt liegt.
ich zahle den betrag dann vom pflegegeld.
also hab da nie probleme gehabt mit den ämtern.
aber ich würde einen rechtsanwalt auf beratungs.schein in anspruch nehmen.blos nicht aufgeben.