Wir haben12 Kinder, davon sind derzeit drei als hilflos vom Versorgungsamt eingestuft.
4 weitere Kinder sind schwerbehindert bzw. behindert aufgrund Schwerhörigkeit/Entwicklungsverzögerungen. Die drei hilflosen Kinder haben zudem ebenfalls starke Entwicklungsverzögerungen sowie ein Kind eine starke Schwerhörigkeit sowie 1 Kind stark ADS mit Internatsaufenthalt, was teilweise durch das Jugendamt nach § 35 a SGB finanziert wird.
Wir erledigen unsere finanziellen Dinge selbst, so dass wir uns jetzt erstmals nach einem Jahr unseres Sohnes im Internat uns intensiver mit dem Umgang hinsichtlich des seinerzeit festgesetzten Kostenbeitrags befasst habe, den wir monatlich an den Landkreis Goslar gezahlt haben.
Zm einen hatten wir den Landkreis angeschrieben und um Erstattung der Zeiträume gebeten, wo dem Landkreis durch das Internat keine Kosten berechnet wurden - dies sind unserer Meinung nach alle Abwesenheitszeiten unseres Sohnes. Maximilian verbringt sämtliche Ferien bei uns und auch jeweils 2 Wochenden im Monat, wo er Freitag abend aus dem Sauerland (Bad Fredeburg) anreist und sonntags vormittags zurückfährt. Vom Landkreis erhielten wir die anteiligen Kostenbeiträge für die Ferien erstattet, nicht aber für die Wochenenden, da lt. Schreiben des Landkreises "die regelmäßigen Besuchswochenenden bereits in den monatlichen Kostenbeitrag eingerechnet sind. Daher kann für diese Zeiten leider keine Erstattung aus dem kostenbeitrag erfolgen".
Dies ist uns nicht klar, da der Kostenbeitrag, der für uns festgesetzt wurde, sicherlich nicht höher wäre, wenn unser Sohn jedes Wochenende im Internat verbliebe - oder sehen wir dies falsch? Haben Sie hier weitergehende Informatioen?
Zum anderen stellt sich derzeit für uns die Frage, inwieweit die monatlichen Kostenbeiträge als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung absetzbar sind. Im Internet finde ich keine genaue Aussage hierzu, konkret fehlt uns, falls es zulässig wäre, eine konkrete Rechtsgrundlage.
Hat jemand hier im Forum konkrete Informationen?
Michael 01
4 weitere Kinder sind schwerbehindert bzw. behindert aufgrund Schwerhörigkeit/Entwicklungsverzögerungen. Die drei hilflosen Kinder haben zudem ebenfalls starke Entwicklungsverzögerungen sowie ein Kind eine starke Schwerhörigkeit sowie 1 Kind stark ADS mit Internatsaufenthalt, was teilweise durch das Jugendamt nach § 35 a SGB finanziert wird.
Wir erledigen unsere finanziellen Dinge selbst, so dass wir uns jetzt erstmals nach einem Jahr unseres Sohnes im Internat uns intensiver mit dem Umgang hinsichtlich des seinerzeit festgesetzten Kostenbeitrags befasst habe, den wir monatlich an den Landkreis Goslar gezahlt haben.
Zm einen hatten wir den Landkreis angeschrieben und um Erstattung der Zeiträume gebeten, wo dem Landkreis durch das Internat keine Kosten berechnet wurden - dies sind unserer Meinung nach alle Abwesenheitszeiten unseres Sohnes. Maximilian verbringt sämtliche Ferien bei uns und auch jeweils 2 Wochenden im Monat, wo er Freitag abend aus dem Sauerland (Bad Fredeburg) anreist und sonntags vormittags zurückfährt. Vom Landkreis erhielten wir die anteiligen Kostenbeiträge für die Ferien erstattet, nicht aber für die Wochenenden, da lt. Schreiben des Landkreises "die regelmäßigen Besuchswochenenden bereits in den monatlichen Kostenbeitrag eingerechnet sind. Daher kann für diese Zeiten leider keine Erstattung aus dem kostenbeitrag erfolgen".
Dies ist uns nicht klar, da der Kostenbeitrag, der für uns festgesetzt wurde, sicherlich nicht höher wäre, wenn unser Sohn jedes Wochenende im Internat verbliebe - oder sehen wir dies falsch? Haben Sie hier weitergehende Informatioen?
Zum anderen stellt sich derzeit für uns die Frage, inwieweit die monatlichen Kostenbeiträge als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung absetzbar sind. Im Internet finde ich keine genaue Aussage hierzu, konkret fehlt uns, falls es zulässig wäre, eine konkrete Rechtsgrundlage.
Hat jemand hier im Forum konkrete Informationen?
Michael 01
