Guten Tag - ich wende mich im Namen einer Freundin an dieses Forum. Ich gehöre somit nicht der klassischen Zielgruppe dieses Forums an, hoffe aber dennoch auf Ihre Hilfe.
Die Dame ist 25 Jahre und lebt in einer Einrichtung für psychisch kranke junge Erwachsene. Erhält Grundsicherung bei Erwerbsminderung und ist seit dem Jahr 2001 Vollwaise.
Hier nun meine Fragen - Sie erhält gegenwärtig noch Kindergeld in üblicher Höhe 184€ - bestünde hier nicht ein Anspruch auf erhöhtes Waisenkindergeld bzw. auf eine Fortgesetzte Zahlung des Kindergeldes nach dem 25ten Lebensjahr?
Und wie verhält es sich mit der Anrechenbarkeit dieses Kindergeldes, da dies ja direkt auf das Konto der Dame überwiesen wird, würde es nach gängiger Praxis als Vermögen angerechnet werden, oder besteht hier eine Ausnahmeregelung für Vollwaisen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Die Dame ist 25 Jahre und lebt in einer Einrichtung für psychisch kranke junge Erwachsene. Erhält Grundsicherung bei Erwerbsminderung und ist seit dem Jahr 2001 Vollwaise.
Hier nun meine Fragen - Sie erhält gegenwärtig noch Kindergeld in üblicher Höhe 184€ - bestünde hier nicht ein Anspruch auf erhöhtes Waisenkindergeld bzw. auf eine Fortgesetzte Zahlung des Kindergeldes nach dem 25ten Lebensjahr?
Und wie verhält es sich mit der Anrechenbarkeit dieses Kindergeldes, da dies ja direkt auf das Konto der Dame überwiesen wird, würde es nach gängiger Praxis als Vermögen angerechnet werden, oder besteht hier eine Ausnahmeregelung für Vollwaisen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe

