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Versorgungsamt-Schwerbehinderung

Amina 26.08.2011, 12:31#1
Hallo,

meine Tochter ist vor 2 Wochen 18 Jahre alt geworden und hat einen Schwerbehinderungausweis bos 02/2012, GdB 100, Merkzeichen G, B und H.

Kurz nach ihrem Geburtstag kam vom Versorgungsamt ein Schreiben, daß überprüft werden müsse, ob sich ihr gesundheitlicher Zustand verändert habe und ich hab den ausgefüllt, die Ärzte angegeben ecc.

Nun kam heute ein neuer Brief mit folgendem Wortlaut:

Ihre Angelegenheit kann zur Zeit nicht weiter bearbeitet werden. Ich benötige:

für den Fall, daß sie eine Schule oder Reha-Einrichtung/Werkstatt für behinderte Menschen besuchen, eine Ablichtung des Ihnen eventuell vorliegenden letzten Zeugnisses bwz. Verhaltensberichtes. Um das Ausmaß einer festzustellenden Behinderung im Kindesalter in medizinischer und sozialer Hinsicht sachgerecht beurteilen zu können, müssen nämlich auch der Entwicklungs.- und Leistungsstand in der Ausbildungsstelle berücksichtigt werden. Hierzu finden sich oft detaillierte Beschreibungen in Zeugnissen bzw. Verhaltensberichten.

Die Übersendung derartiger Unterlagen ist freiwillig. Bitte bedenken Sie aber, dass durch die Auswertung von Zeugnissen häufig Untersuchungen sowie Widerspruchsverfahren vermieden werden können, die für die Betroffenen belastend und zeitraubend sein können.

Ich meine dazu, daß es schön ist, daß sich das Versorgungsamt so um unsere Nerven sorgt. Meine Tochter wird noch ein weiteres Jahr zur Schule gehen und selbst wenn nicht, würde ich das Zeugnis nicht zeigen, denn meine Tochter macht ja auf fremde Menschen die sie nicht kennt immer einen anderen Eindruck als auf beispielsweise die Lehrer. Das gilt auch bei der Verständigung. Ich verstehe sie (meistens) gut, ihr Vater und ihr Bruder die beide nur zeitweise bei uns sind verstehen sie wesentlich schlechter.

Ich denke, daß es hier vor allem darum geht, ihr etwas von den Merkzeichen abzuerkennen, denn das H und B kosten den Staat ja Geld.

Was haltet ihr davon und wie würdet ihr handeln?

VG
Amina
Yvonne 26.08.2011, 14:39#2
AW: Versorgungsamt-Schwerbehinderung

Hallo Amina,

meine Tochter wird nächstes Jahr im Mai 18 Jahre alt und dann läuft ihr Ausweis aus. Gut zu wissen was die fordern, aber irgenwelche Zeugnisse werden sie von mir auch nicht bekommen. Ich denke das geht die gar nichts an. Durch die Schweigepflichtsentbindung die sie ja bekommen können sie sich bei den behandelden Ärzten informieren.
Bitte denke dran die Schule zu informieren denn auch da wird sich das Vesogungsamt hin wenden und nach haken. Bei unserer letzen Überprüfung habe sie es auch getan und die Schule hat freuding berichtet dass meine Tochter mittlerweile flott am Rollator laufen kann. In gewohnter und häuslicher Umgebung hat sie es getan aber im STrassenverkehr sah es anders aus, denn da hat sie es durch die Geräusche verweigert. Das interessierte das Versorgungsamt nicht und strich uns das aG.
Wir haben es uns durch Widersprüche und Stellungnahmen der Ärzte vor dem Sozialgericht als Einzelfallentscheidung wieder geholt. Was ich damit sagen will ist, dass du darauf bestehen solltest dass dir die Schule zeigt was sie denen berichten, denn wie du schon selbst geschrieben hast ist das Verhalten unserer Kinder in gewohnter Umgebung anders als es dann Unterwegs etc. ist.

Ich wünsche dir viel Erfolg und hoffe auf einen guten Ausgang.

Liebe Grüße

Yvonne
Amina 26.08.2011, 15:05#3
AW: Versorgungsamt-Schwerbehinderung

Hallo Yvonne,

dankeschön für diesen hilfreichen Beitrag. Da bin ich froh, daß ich mit der Einschätzung der Situation den gleichen Eindruck wie du hatte.

Das mit der Schule werde ich beherzigen.

Dir und deiner Familie alles Gute.

LG Amina
susemichel 26.08.2011, 15:10#4
AW: Versorgungsamt-Schwerbehinderung

Hallo Amina,

ich würde es auf eine Untersuchung ankommen lassen. Lass doch den Amtsarzt anhand Deiner Arztunterlagen die Behinderung beurteilen.

Bei unserem Felix wurde 2005 ( da war er fast 20) eine amtsärztliche Untersuchung durchgeführt. Man stellte fest, dass die Spastik und Epilepsie nicht durch Wunderheilung verschwunden war, schaute in die mitgebrachten Befunde der behandelnden Ärzte und alles blieb beim alten. Es hieß dann auch, dass eine weitere Nachprüfung nicht mehr notwendig sei, dies ging uns dann schriftlich zu und sein Ausweis wurde dann, als er abgelaufen war,
auf unbefristet gültig ausgestellt.
Wappne Dich gut mit Befunden der Fachärzte und ich glaube, Du hast nichts zu befürchten.

LG
susemichel
amai 26.08.2011, 16:00#5
AW: Versorgungsamt-Schwerbehinderung

Hallo Amina,
da Zeugnisse immer positiv formuliert werden (müssen) und selbst grosse Defizite noch solange umschrieben und kleinste Fortschritte gross herausgestellt werden, finde ich das dies nicht ein geeignetes Mittel ist, um neutral und objektiv zu ermitteln welche Defizite und Behinderungen vorliegen, egal ob nun das Versorgungsamt anfragt oder der MDK für die Pflegestufe.

LG, amai
Amina 14.03.2012, 11:35#6
AW: Versorgungsamt-Schwerbehinderung

Hallo,

vor einer Woche habe ich endlich den Bescheid vom Versorgungsamt bekommen, daß sich bei meiner Tochter erstmal nichts ändern wird. Erstmal deshalb, weil sie nächstes Jahr im August wieder überprüft werden soll. Offenbar wartet man auf eine Wunderheilung.

Ich hab es so satt. Egal was es ist, ständig muß man Widerspruch einlegen, egal obs beim Versorgungsamt ist oder bei der Rentenversicherung. Ich hab das Gefühl, daß das alles Methode hat die Leute an den Rand des Zusammenbruchs zu bringen, sobald es um Geld geht. Zahlen möchte am liebstern keiner.
susemichel 14.03.2012, 13:46#7
AW: Versorgungsamt-Schwerbehinderung

Hallo Amina,

ich verstehe, dass Du es satt hast, geht uns allen so. Und natürlich steckt Methode dahinter!
Aber- Du weißt nun was auf Dich zukommt und kannst die Zeit nutzen, Dich bis zur nächsten Überprüfung GUT zu wappnen! Ab sofort (noch mehr als zuvor) Atteste erbitten ( Ärzte, Therapeuten etc), bei nicht klaren Formulierungen nachformulieren lassen und sammeln, sammeln, sammeln. Dann bist Du im nächsten Jahr nicht so überrumpelt, wie diesmal.
Für alle Fälle Dich frühzeitig nach kompetenter Rechtsberatung umsehen und dann wird das schon!
Halt die Ohren steif- einen Etappensieg hast Du erst mal errungen!

LG

susemichel :winke:
Blautopas 14.03.2012, 19:23#8
AW: Versorgungsamt-Schwerbehinderung

Hallo!
Ich hab es so satt. Egal was es ist, ständig muß man Widerspruch einlegen, egal obs beim Versorgungsamt ist oder bei der Rentenversicherung. Ich hab das Gefühl, daß das alles Methode hat die Leute an den Rand des Zusammenbruchs zu bringen, sobald es um Geld geht. Zahlen möchte am liebstern keiner.

Das ist leider Alltag für behinderte Menschen und ihre Familien.
Und natürlich steckt Methode dahinter!

Klar steckt Methode dahinter. :grantel:

http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=1244244#1244244

http://www.bvkm.de/dokumente/pdf/Presse/2008-10-06_die_norderstedter_erklaerung.pdf
Das habe ich wirklich ALLES sowohl bei meinem Sohn als auch in eigener Sache schon mehr als einmal erlebt.

Ich könnte über meine Erfahrungen mit Behörden Bücher schreiben, Rubrik Satire. :grantel: Deshalb ist es wichtig, nichts hinzunehmen, sich zur Wehr zu setzen, sonst hat man verloren.

Was die Verlängerung des SBA betrifft, war das bei meinem Sohn eins der wenigen Dinge im Behördenkrieg, die völlig problemlos abliefen.

http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=1503851#1503851

Liebe Grüße

Annette
Amina 17.03.2012, 22:58#9
AW: Versorgungsamt-Schwerbehinderung

Hallo,
ihr habt ja so Recht.Bloß nicht klein beigeben, wenn sie mal wieder versuchen uns klein zu kriegen.

Was meine Tochter betrifft, so ist sie ja nun mittlerweile austherapiert. Alles Weitere würde nichts mehr bringen, denn das Einzige was sie noch hatte bisher war Sprachtherapie. Da kam aber schon im letzten Jahr kein Fortschritt mehr.

Ansonsten ist sie ja Gott sei Dank ziemlich gut in Schuß, gesundheitlich hat sie auch keine großartigen Probleme.

Dafür bin ich sowohl psychisch als auch physich so ziemlich im Eimer und darf mich jetzt mit der Rentenversicherung rumschlagen wegen meines Antrags auf Erwerbsminderungsrente. Auch mein Mann klagt da schon.

VG
Blautopas 17.03.2012, 23:21#10
AW: Versorgungsamt-Schwerbehinderung

Hallo Amina!
Zitat von Amina
Dafür bin ich sowohl psychisch als auch physich so ziemlich im Eimer

Ich weiß, wovon Du redest.... [Bild: www.cosgan.de]
und darf mich jetzt mit der Rentenversicherung rumschlagen wegen meines Antrags auf Erwerbsminderungsrente. Auch mein Mann klagt da schon.

Ich glaube, da habe ich was für Euch:

http://www.krank-ohne-rente.de/

Registrierung erforderlich, aber:

http://www.krank-ohne-rente.de/viewtopic.php?p=5422#p5422

Ich bin seit 4 Jahren berentet, das war auch eins der wenigen Dinge, in meinem langjährigen Behördenkrieg für meinen autistischen Sohn und mich, das völlig problemlos durchging, auch die Verlängerung. Dabei war Rente das allerletzte, was ich wollte, aber irgendwann musste ich einsehen, dass es wirklich nicht mehr geht. Außer diversen Psychodiagnosen habe ich zusätzlich noch chronische Borreliose und Neuroborreliose sowie 6 weitere chronische Infektionen. [Bild: www.cosgan.de]

Ich muss demnächst wieder einen Weitergewährungsantrag stellen.

Schaut einfach mal rein!

Liebe Grüße

Annette