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Raus aus dem Haus wegen fehlender Unterhaltszahlun

Shedja 24.05.2004, 16:43#1
Hallo an alle
Gestern habe ich mich hier vorgestellt. (DS-Forum)

Seit 2 Jahren bin ich geschieden, getrennt einige Jahre länger.

Der Papa meiner beiden Mädels hat nur selten Kontakt zu ihnen; im vergangenen Jahr waren es 9 kurze Begegnungen. Ich glaube ihm, dass er die beiden ziemlich gerne hat, aber sie gewöhnen sich immer mehr daran, dass sie ihn kaum zu Gesicht bekommen.
Seit unserer räumlichen Trennung vor 6 1/2 Jahren dauert dieser Zustand nun an. Genauso wurde bisher auch kein Unterhalt geleistet.

Das Jugendamt zahlte 6 Jahre den Mindestsatz. Seit Jan.2004 fielen diese Zahlungen also auch fort.
Hilfe vom Sozialamt kann nicht geleistet werden, denn ich wohne seit Januar nach dem Tod meines Vaters im Eigenheim, dem ehemaligen Haus meiner Eltern. Es gehört zwar noch 30 Jahre der Bank, denn die Rückzahlungen des Kredites an meine Mutter erfolgen erst ab der Kaufpreisauszahlung, die in den nächsten Tagen fällig wird.

Durch Sheras Behinderung kann und darf ich nur geringfügig dazuverdienen, denn ich erhalte Pflegegeld für sie.
Der Mindestunterhalt pro Kind laut Düsseldorfer Tabelle würde ausreichen, um verbunden mit meinen Einkünften, dem Pflegegeld, dem Wohngeld (Lastenzuschuss) und dem Kindergeld die Tilgungsraten von ca. 600 Euro für den Hauskredit und die Fixkosten zu bewältigen.
Auch Secondhand-Kleidung und fleischlose Kost helfen da unter anderem schon weiter, um unter dem Sozialhilfesatz zu existieren.

Trotz der Versprechungen seitens des Vaters ab Januar den Mindestsatz zu zahlen, wurde dies nicht eingehalten.
Das Sozialamt wiederum weigert sich für die Kinder den Unterhalt zu zahlen, da ich durch das verschuldete Haus als vermögend gelte. Auch auf Darlehensbasis kann mir nicht geholfen werden.

Wir bewohnen ca 89 Quadratmeter. Eine Zwei-Zimmerwohnung im Obergeschoss ist vermietet.
Mit den Einnahmen dafür falle ich immer noch knapp unter den Sozialhilfesatz, und laut amtlicher Aussage ist es nur schwer möglich so zu existieren.
Sobald ich das Haus veräußere, und in eine Sozialwohnung ziehe, erhalte ich Sozialhilfe für mich und die Kinder.
Natürlich käme jedoch niemand für die, durch den Kreditvertrag entstandenen Schulden auf, die mir ja bei einem Hausverkauf nicht abgenommen würden. Irgendwo eine Milchmädchenrechnung.

Dank Prozesskostenhilfe macht sich zur Zeit ein Anwalt für mich stark, einerseits bezüglich Unterhaltsklage, andererseits bei der Stadt.
Wenn es Neuigkeiten gibt, werde ich es euch wissen lassen.

Sheherazades Entwicklung macht Fortschritte, seit sie vom Haus in den Garten wechseln kann, ohne Gefahren oder Anpöbeleien ausgesetzt zu sein.
Das bestärkt mich darin, auszuharren und auf manches zu verzichten.

Bin dankbar für jeden Tipp

Viele Grüße
Angelika

[Bild: www.20six.de]
Anke 28.05.2004, 21:35#2
Hallo ANgelika

Leider ist es so, dass Sozialhilfe nicht dafür gedacht ist, Vermögen zu bilden. Und darin liegt das Problem bei Euch. Das SA zahlt nicht Eure Raten, damit Ihr während des SH-Bezuges, kein Vermögen schafft. Soweit ich weiss, zahlen sie wenn überhaupt nur die Zinsen. Wenn Du aber darauf bestehen willst, SH zu erhalten, kann sich das SA in Euer Grundbuch eintragen lassen um irgendwann mal an das Geld zukommen, was sie Euch dann jetzt voraus geben, eben weil ihr eigentlich Vermögen besitzt.
Das Haus dürfte bei SH-Bezug auch nicht größer sein als euch sozialhilferechtlich zustehen würde, nämlich für den Haushaltvorstand 45 qm + je 15 qm für jedes weitere Haushaltmitglied. Wären bei Euch 75 qm.

Ich drück Dir ganz feste die Daumen, dass es auch so irgendwie möglich ist, zu (über)leben, am besten ohne Sozialhilfe...denn um diese zu erhalten, muss man sich mitunter ganz schön naggisch machen, alles andere als schön.

Drück Deine beiden lieb
Anke
PS: Den Traum träume ich auch, dass mein Kind auch selber entscheiden kann, wann es raus möchte. das Haus verlassen können, in den Garten zum spielen gehen, ohne einer Gefahr ausgesetzt zu sein. Es wäre wieder ein kleiner Schritt in die Selbstständigkeit - nämlich allein entscheiden können.
Shedja 28.05.2004, 23:01#3
Liebe Anke,

vorab ein Dank für Deine Antwort.

Ein eventueller Hauskäufer wäre sicherlich nicht bereit auch meine Verplichtungen als Darlehensnehmer zu übernehmen. Durch die lange Laufzeit, zahle ich nämlich in etwa den doppelten Preis für das Haus, und bin gebunden die Laufzeit einzuhalten.
Somit würden wir ausziehen, und hätten trotzdem die andere Kredithälfte für das Haus abzuzahlen.
Unweigerlich wären wir vom Sozialamt abhängig, und die Schulden müssten dann von der Hilfe abgezahlt werden, wodurch uns wiederum das Geld zum Leben fehlte.

Da wäre es doch wirklich sinnvoller, wenn das Amt den Eintrag im Grundbuch macht, und die Hilfe als Darlehen laufen zu lassen.
Es liegt nicht in meiner Absicht ein Vermögen anzuhäufen und so ist es auch ok, wenn das Haus später nicht im Familienbesitz ist.

Aber wie es scheint, ist allen mehr gedient, wenn wir sofort verschuldet sind und Shera wieder ihren Tag in einer Wohnung verbringt, die ihr Schutzraum bietet vor denen die sich über sie lustig machen oder mit rasendem Tempo die Straße langjagen.

Versuchen werde ich trotzdem mit meinem Arbeitseinsatz ohne den Kindesunterhalt des Vaters meine Kinder zu versorgen und den Kredit abzutragen.
Wie lange ich die Kraft noch aufbringe, bleibt dahingestellt.

So schnell geb' ich nicht auf.

Liebe Grüße und allen viel Glück wünscht

Angelika