Hallo ihr Lieben,
mir ist über die Wohlfahrtsorganisation www.ehrenamt-deutschland.org eine ehrenamtliche Hilfe vermittelt worden. Es handelt sich um einen jugen Mann, der für ein halbes Jahr einen Freiwilligendienst bei uns macht. Nun, er bekommt ja keine Vergütung von uns, wohl aber wird ihm ein Taschengeld gezahlt. Ich möchte ihn bezüglich des Geldes nicht ausfragen. Aber wieviel Taschengeld ist denn üblich bzw wie ist der rechtliche Anspruch? Ich würde ihm gerne etwas dazu geben.
Vielen Dank.
mir ist über die Wohlfahrtsorganisation www.ehrenamt-deutschland.org eine ehrenamtliche Hilfe vermittelt worden. Es handelt sich um einen jugen Mann, der für ein halbes Jahr einen Freiwilligendienst bei uns macht. Nun, er bekommt ja keine Vergütung von uns, wohl aber wird ihm ein Taschengeld gezahlt. Ich möchte ihn bezüglich des Geldes nicht ausfragen. Aber wieviel Taschengeld ist denn üblich bzw wie ist der rechtliche Anspruch? Ich würde ihm gerne etwas dazu geben.
Vielen Dank.
