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Eingliederungshilfe - Ausführliche Begründung

ergu 20.07.2011, 11:38#1
Hallo zusammen,

Unseren Antrag auf Eingliederungshilfe (Heimunterbringung und Teilnahme an der Förderstätte) beim Bezirk Niederbayern mussten wir schriftlich und ausführlich begründen:
Zitat von Bezirk
... um über Ihren Antrag auf Heimunterbringung Ihres Sohnes entscheiden zu können, erbitten wir von Ihnen eine ausführliche, schritliche Stellungnahme, warum die stationäre Unterbringung zwingend erforderlich ist und warum eine Versorgung zu Hause - wie bisher - nicht mehr möglich ist.
Die Stellungnahme habe ich inzwischen abgeschickt

Ich wollte nur mal nachfragen, ob das üblich ist, dass solche Stellungnahmen angefordert werden.

Danke schon mal für Euer Feedback.
lg, guido
Thnne 01.09.2011, 09:36#2
AW: Eingliederungshilfe - Ausführliche Begründung

Moin, moin,

ich bin ganz neu hier und habe mich wegen eines Ähnlichen Problems hier angemeldet:

Kaum hatte ich den schriftlichen Antrag auf Übernahme der Kosten für eine vollstationäre Einrichtung abgeschickt, wurde mir mündlich mitgeteilt, dass die Eingliederungshilfe zunächst einmal feststellen möchte, ob ein Auszug überhaupt nötig ist. Hierzu soll demnächst ein Hausbesuch stattfinden.

Hat jemand Erfahrungen bei solchen Vorgängen? Geht es eher um eine "Kostenabwehr" oder um eine individuell angemessene Hilfeform zu finden? Wie habt ihr den Auszugswunsch begründet?

Danke für mögliche Antworten!

Gruß
Thnne
ergu 01.09.2011, 20:39#3
AW: Eingliederungshilfe - Ausführliche Begründung

Hallo Thnne,

Hier der Text meiner Stellungnahme, wie Du es per PN erbeten hast. Ich dachte, dass es auch für andere von Interesse ist, deshalb schreibe ich es hier herein:
Wie von Ihnen gewünscht hier unsere Stellungnahme, warum wir eine stationäre Heimunterbringung für unseren Sohn [Name] beantragen.

[Name] wurde in den letzten Jahren von der Schule und von uns darauf vorbereitet, ein erwachsenengerechtes Leben zu führen – möglichst selbständig und von uns, den Eltern, weitgehend unabhängig. Und da ist der natürliche und nächste Schritt der Umzug in eine für ihn passende Wohngruppe (stationäre Heimunterbringung), was [Name] die Möglichkeit bietet, seine soziale Kompetenz in einem neuen sozialen Gefüge, das neue Herausforderungen an ihn stellt, zu erweitern und zu entwickeln.

Selbst im Grundgesetz heißt es, dass jeder das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat und niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Der Umzug von [Name] in eine Wohngruppe ist ein entscheidender Schritt für ihn und die Entwicklung seiner Persönlichkeit. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder erlebt, dass solch neue Herausforderungen immens wichtig für seine Persönlichkeitsentwicklung waren.

Dieses Grundrecht wird für behinderte Menschen insbesondere durch die Eingliederungshilfe (SGB XII, §§ 53 ff) gewährleistet, durch die die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und eine angemessene Tätigkeit ermöglicht wird.
Wir, als Eltern, sind an unsere Grenzen gestoßen mit der weiteren Förderung von [Name], welche mit unseren Möglichkeiten und Kräften nicht mehr effektiv leistbar ist.
[Name] selbst äußert den Wunsch in die Einrichtung nach [Ort] umzuziehen und freut sich schon auf diesen neuen Lebensabschnitt.

[Name] hat das Recht sich von seinen Eltern abzunabeln. Wir unterstützen ihn dabei und wollen unserem Sohn – im Rahmen seiner individuellen Möglichkeiten – ein eigenständiges Leben ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen,
....
Immer häufiger wird die Frage gestellt, ob die Eltern nicht doch noch fähig sind, den jungen Erwachsenen wie bisher zu pflegen, obwohl das meiner Meinung nach nicht Gegenstand der Begründung sein darf. Es geht nicht um die Eltern, sondern um den jungen Erwachsenen und dessen Bedürfnisse und nötige Förderung.

Wir haben auch vom Aufnahmebeauftragten der Einrichtung sehr wertvolle Unterstützung und Beratung erhalten:
Sie können als Eltern nicht verpflichtet werden, Ihr Kind, nur weil es die Gesellschaft als behindert bezeichnet, auf Dauer zu Hause zu betreuen.

Ihr Sohn hat das Recht sich von den Eltern abzunabeln und Sie als Eltern haben das Recht (die moralische Pflicht?) loszulassen und Ihrem Sohn, im Rahmen seiner individuellen Möglichkeiten, ein eigenständiges Leben zu ermöglichen.

Das Wohnen in der Eingliederungshilfe ist der hierfür gangbare Weg.

Sollte sich der Bezirk hier tatsächlich und ernsthaft querstellen wollen, kann ich Ihnen die Adresse eines Fachanwalts besorgen, der das in kurzer Zeit definitiv (meist genügt ein Kurzbrief) klärt.

Ich hoffe und gehe davon aus, dass es diese Unterstützung nicht braucht.
... und dann noch ...
Auch wäre es möglich, mit der UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 19 „unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gesellschaft“) zu argumentieren.

Damit würde ich zunächst aber sparsam umgehen, weil politisch eine andere Absicht dahinter steckt und in diesem Zusammenhang Einrichtungen wie ... eher als „Anti-Inklusions-Modell“ betrachtet werden.


Wie ist es bei uns weitergegangen?

Inzwischen haben wir eine befristete Zusage der Kostenübernahme (kam eine Woche vor dem Umzug ... mündlich etwas vorher). Es scheint normal und üblich zu sein, dass dies befristet ist, weil nach ein paar Monaten geprüft wird, ob das aktuelle Förderangebot auch wirklich passend ist.

Weiters wird in unserem Fall auch noch geprüft, ob unser Sohn nicht doch noch eingeschränkt werkstattfähig ist. In diesem Fall könnte es eine Kooperation und geteilte Kostenübernahme zwischen Agentur für Arbeit und dem Bezirk Niederbayern geben, d.h. den Werkstattteil würde dann die Agentur übernehmen und das, was darüber hinaus an Betreuung notwendig sein sollte, würde vom Bezirk übernommen werden.

Wir sind total dankbar für die Unterstützung durch die Einrichtung, die schnell und unbürokratisch Kontakt mit dem Bezirk aufgenommen haben ... direkt per Telefon und dann auch noch mit zusätzlichen schriftlichen Begründungen und Gutachten.

So, ich hoffe das hilft Dir ein kleines Stück weiter.

Ach ja! Unser Sohn ist gestern umgezogen :-) ... er war schon ganz aufgeregt und hat sich total gefreut. Jetzt am Wochenende sehen wir ihn wieder, weil es da in der Einrichtung ein Herbstfest gibt ... und Onkel und Oma ja auch sehen wollen, ob ihr Enkel/Neffe gut dort aufgehoben ist.

Für die Besuche unseres Sohnes bei uns zu Hause peilen wir zur Zeit einen Drei-Wochen-Rhythmus an. Danach sehen wir weiter, was er möchte und wie es ihm damit geht ... und ändern das dann noch gegenbenfalls.

lg,
guido
Thnne 02.09.2011, 08:17#4
AW: Eingliederungshilfe - Ausführliche Begründung

Hallo,

ganz herzlichen Dank für deinen Beitrag! Ich habe mich sehr gefreut und er dürfte sicher auch für viele Andere wertvoll sein.

Wenn sich bei uns "Besonderheiten" ergeben, werde ich sie gerne anfügen.

Viele Grüße
Thnne
Inge 02.09.2011, 08:35#5
AW: Eingliederungshilfe - Ausführliche Begründung

Hallo zusammen,

danke für diese wirklich hilfreichen Infos. So sieht echte Selbsthilfe aus! :-)
ergu 02.09.2011, 12:08#6
AW: Eingliederungshilfe - Ausführliche Begründung

Noch eine Ergänzung:

Einige unserer Freunde/Bekannten mit behinderten Kindern mussten ein Attest vom Hausarzt vorlegen, dass sie gesundheitlich angeschlagen und nicht mehr fähig sind auf Dauer die Pflege zu gewährleisten.

Wir mussten das nicht vorlegen. Evt. hat die umfassende Unterstützung von der Einrichtung hier manches beschleunigt.

lg,
guido