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Unterhalt bei behinderten Kindern und Internat

Gela 17.07.2011, 11:10#1
Habe vom Jugendamt Bescheid erhalten, mein Ex müsse keinen unterhalt zahlen, da mein Sohn in der woche im Internat sei und dies über die Eingliederungshilfe finanziert werde.
Ich muss im Monat 130 Euro für die Unterbringung zu zahlen und er nix . Er erhält den halben Behindertenfreibetrag und zahlt nix für seinen Sohn.
Wie kann das sein?
:gruebel:
Seti 17.07.2011, 14:10#2
AW: Unterhalt bei behinderten Kindern und Internat

Herzlich Willkommen bei uns .

Erste Frage wie alt ist Dein Sohn ?? Zweite Frage gibt es über denn Unterhalt einen Titel ???

Aberkennung des Behindertenfreibetrages kannst Du übers Finanzamt klären. Hier musst Du nachweisen das Du alle Kosten trägst .

Als nächstes würde ich zu einem Anwalt füt Familienrecht gehen , der erklärt Dir dann was Dein Ex an Unterhalt zahlen muss. Notfalls wird Dein Ex auf Unterhalt verklagt
Gela 18.07.2011, 16:17#3
AW: Unterhalt bei behinderten Kindern und Internat

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort
Mein Sohn ist 8 Jahre alt.
Mein Ex hat bisher sporadisch Unterhalt gezahlt, das ist noch nie zuvor übers Jugendamt gelaufen. Als ich nun immer seltener und unter Protest von ihm zahlungen erhielt, bin ich zum Jugendamt um mich beraten zu lassen. Daraufhin erhielt ich dann die Aussage, das er keinen Unterhalt mehr zahlen müsse, laut BGH Urteil vom 04.05.2011.
Seti 18.07.2011, 16:35#4
AW: Unterhalt bei behinderten Kindern und Internat

Hallo Gela,

hier erstmal der Link zu diesem Urteil

http://www.dansef.de/index.php/urteile-a-aufsaetze?artid=876&thema=Familienrecht

Der Urteil behandelt eine Abänderungsklage.

So das nächste wenn Dein EX nur zahlt wenn er lustig ist mach das Ding feste diesmal nicht über JA sondern nimm Dir einen Anwalt für Familienrecht und verklagt Ihn.

Das Dein Ex hier nix zahlen muss habt Ihr sicher schriftlich vom JA.

Kindesunterhalt wird nach dem BGB angewandt und nicht nach Urteilen vom BGH .

Gehe zu einem Anwalt , hole Dir ein Beratungsmittelschein vom Amtsgericht .

Oder Du nutzt diesen Vordruck ausdrucken und selbst bei Amtgericht abgeben oder zuschicken

http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/AG_I_1.pdf

Hier noch ein Link zum Kindersunterhalt

http://www.familienrecht-heute.de/kindesunterhalt/minderjaehrige-kinder.html
Krümelmonster 19.07.2011, 09:53#5
AW: Unterhalt bei behinderten Kindern und Internat

Moin Gela!

Auch von mir ein herzliches Willkommen! Ich bin auch alleinerziehend und habe das Problem mit dem Behindertenfreibetrag auch durch. Ging ganz einfach. Meine Ex wollte den Freibetrag auch nicht hergeben. Und das Ganze, obwohl sie wg. geringem Verdienst eh nichts vom Freibetrag hätte. Kosten für Janina hat sie nie übernommen, Unterhalt habe ich auch nie gesehen.

Ich habe das Ganze schon vor Jahren einmal dem Finanzbeamten bei Abgabe der Steuererklärung geschildert. Er regte sich tierisch darüber auf, dass Sie den halben Freibetrag will, obwohl sie keine Kosten trägt. Dann sagte er: Sie schreiben mir einen Dreizeiler, dass ihre Ex keine Kosten trägt und dass Sie deswegen den ganzen Freibetrag beanspruchen. Und sowas legen Sie in Zukunft jedes Mal der Steuererklärung bei, jedenfalls solange die Situation so bleibt. Tja, und seit dem funktioniert das!

Lieben Gruß und viel Erfolg,

vom Krümelmonster
Seti 19.07.2011, 11:07#6
AW: Unterhalt bei behinderten Kindern und Internat

Genau so haben wir es auch gemacht mit dem Behindertenfreibetrag.