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Waisenrente

Ursel.B. 07.07.2011, 13:31#1
Hallo zusammen,

gestern kam ein Brief von der Rentenkasse, das bei meiner 20jährigen Tochter die Voraussetzungen für die Halbwaisenrente nicht mehr gegeben sind und sie die Zahlungen einstellen. Gleichzeitig wurde bei meiner Witwenrente der Kinderfreibetrag gestrichen und die Rente entsprechend gekürzt.

Meine Tochter hat einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis von 100% mit Merkzeichen G,B und H.

Als ich nun da heute angerufen habe, meinte die Sachbearbeiterin:
Der Arzt von der Rentenkasse hätte die Zahlung der Rente befristet gewährt und nun müsste er die Sachlage erneut begutachten. Meinen Einwand, das meine Tochter den Ausweis ja wohl nicht umsonst unbefristet ausgestellt bekommen hat, ließ sie nicht gelten. Wir müssen nun abwarten, bis der Arzt alles neu begutachtet und dann muss die Rente wieder neu errechnet werden.

Das ist mal wieder eine völlig unnötige Verschwendung von Arbeitszeit und Geld...für eine Sache, die eeh klar ist. Und wir können solange schauen, wie wir klar kommen.

LG Ursel
Seti 07.07.2011, 14:02#2
AW: Waisenrente

Erstmal Widerspruch einlegen. Ob die Halbwaisenrente befristet gewährt wurde muss im Bescheid stehen denn Du bekommen hast schau Dir denn mal an

Hier ein Link für Dich http://www.renten-fakten.de/waisenrente
xxwollixx 07.07.2011, 19:44#3
AW: Waisenrente

halbweisenrente gibt es bis zum 27 lebensjahr und kindergeld sollte es ja danne ein lebenlang geben wenn nicht sozialamt einen antrag stellt für das kindergeld

mfg wolli
Ursel.B. 08.07.2011, 09:40#4
AW: Waisenrente

Danke Seti für den Link :-)

In den Bescheiden der letzten Jahre steht nichts von einer Befristung und es ist ja eigentlich auch klar, das ihr die Halbwaisenrente bis zum 27. Lebensjahr zusteht. Ihre Behinderung verschwindet ja nicht mal einfach so ....

Das Ganze ist mal wieder eine völlig unnötige Bürokratie. Ich habe nun einen Widerspruch formuliert, mal sehen wie lange es dauert, bis sie wieder zahlen.
Gut, daß sie auf jeden Fall rückwirkend weiterzahlen müssen.

@Wollixx
Das Sozialamt hat bei uns vor 2 Monaten einen Abzweigungsantrag gestellt. Die Familienkasse meldet sich aber nicht bei uns und bezahlt auch brav weiter das Kindergeld. Ich hatte denen vorsorglich einen Brief geschickt, wo ich sie an ihre eigene Dienstanweisung erinnert habe:

Und weiterhin in der Dienstanweisung der Agentur für Arbeit :

„Ist ein Kind in den Haushalt des Berechtigten aufgenommen (§ 64 Abs. 2 EStG), kann grundsätzlich keine Abzweigung erfolgen.“

Vielleicht hat das ja tatsächlich was genützt, oder sie sind momentan überlastet und melden sich noch ....
Seti 08.07.2011, 19:39#5
AW: Waisenrente
Zitat von Ursel.B.
Danke Seti für den Link :-)

In den Bescheiden der letzten Jahre steht nichts von einer Befristung und es ist ja eigentlich auch klar, das ihr die Halbwaisenrente bis zum 27. Lebensjahr zusteht. Ihre Behinderung verschwindet ja nicht mal einfach so ....

Das Ganze ist mal wieder eine völlig unnötige Bürokratie. Ich habe nun einen Widerspruch formuliert, mal sehen wie lange es dauert, bis sie wieder zahlen.
Gut, daß sie auf jeden Fall rückwirkend weiterzahlen müssen.

@Wollixx
Das Sozialamt hat bei uns vor 2 Monaten einen Abzweigungsantrag gestellt. Die Familienkasse meldet sich aber nicht bei uns und bezahlt auch brav weiter das Kindergeld. Ich hatte denen vorsorglich einen Brief geschickt, wo ich sie an ihre eigene Dienstanweisung erinnert habe:

Und weiterhin in der Dienstanweisung der Agentur für Arbeit :

„Ist ein Kind in den Haushalt des Berechtigten aufgenommen (§ 64 Abs. 2 EStG), kann grundsätzlich keine Abzweigung erfolgen.“

Vielleicht hat das ja tatsächlich was genützt, oder sie sind momentan überlastet und melden sich noch ....

Hallo Ursel,

somit müsste das Recht auf Deiner Seite stehen. Wenn die Bescheide Ohne Fristen sind.

LG Uta
Ursel.B. 08.07.2011, 20:30#6
AW: Waisenrente

Hallo Uta :)

Ja denke auch, daran ist nicht zu rütteln.Die Halbwaisenrente steht ihr, bis sie 27 Jahre ist ,einfach zu. Es ist halt nur ärgerlich...wieder Briefe schreiben und warten aufs Geld...völlig unnötige Bürokratie.

Meine Tochter ist Kanner Autist..was soll sich da ändern :kopfkratz: , warum also immer wieder Überprüfungen?

LG Ursel
zippe 09.07.2011, 09:44#7
AW: Waisenrente

Hallo Ursel,
Zitat von Ursel.B.
Es ist halt nur ärgerlich...wieder Briefe schreiben und warten aufs Geld...völlig unnötige Bürokratie.
das finde ich auch immer so übel.
Du weißt, dass Du Recht hast.
Die Behörde weiß, dass Du Recht hast.
Und trotzdem.... :wand:
Ursel.B. 27.07.2011, 17:02#8
AW: Waisenrente

Hallo,

der neueste Stand ist nun, das ich gestern einen erneuten Brief bekam und der Arzt der Rentenkasse alle ärztlichen Unterlagen einfordert, weil es ja sein könnte, das meine Tochter zwar unbefristet 100% schwerbehindert ist, dies aber nicht dahingehend reicht, um die Waisenrente weiterzuzahlen.
Was reicht denn dann ? :gruebel:

Die Sachbearbeiterin meinte bei meinem erneuten Anruf, sie könne meinen Ärger verstehen, aber sie dürfte die Arztmeinung nicht anzweifeln und beurteilen.

Na toll :grantel:

LG Ursel
Ursel.B. 02.09.2011, 13:25#9
AW: Waisenrente

Hallo :)

Heute haben wir nun den neuen Bescheid über die Weiterzahlung der Halbwaisenrente bekommen. Er ist befristet auf knapp drei Jahre, da ist dann meine Tochter 23 Jahre alt.

Die Begründung dazu lautet:

Der Rentenanspruch ist befristet, weil nach den medizinischen Untersuchungsbefunden begründete Aussicht besteht, dass die Behinderung in absehbarer Zeit behoben sein wird. :kopfkratz:

Keine Ahnung, woraus in den medizinischen Unterlagen, die wir diesem Arzt der Rentenkasse zugesandt haben, er das ersehen konnte.
In diesen Unterlagen stand eindeutig, das bei ihr ein frühkindlicher Autismus vorliegt und sie niemals in der Lage sein wird, sich selbst zu unterhalten.

Aber irgendeine Daseinsberechtigung in der Rentenkasse braucht dieser Arzt wohl auch...also in drei Jahren wieder unnötige Bürokratie :wand:

Oder sollen wir gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen ?

LG Ursel
Seti 02.09.2011, 13:57#10
AW: Waisenrente

Hallo Ursel,
Der Rentenanspruch ist befristet, weil nach den medizinischen Untersuchungsbefunden begründete Aussicht besteht, dass die Behinderung in absehbarer Zeit behoben sein wird.

dieser Satz ist der Hammer deshalb würde ich gegen eine Befristung in Widerspruch gegen