Einen wunderschönen Guten Morgen,
ich habe eine kleine Frage: Ich bin seit längerer Zeit schon Schwerbehindert mit "G". Ich habe den Ausweis seit ca. 2004.
Vor ca. 2 Jahren verlor ich den Ausweis, weil ich mich nicht weiter um diese Angelegenheit gekümmert habe. Bin in ein tiefes depressives Loch gefallen und mir war alles scheißegal. Zwischendrin bekam ich einen gerichtlichen Betreuer. Der erklärte mir, dass mir normalerweise ein Mehrbedarf von ca. 60 Euro zustünde. Dies bestätigte mir auch meine Sachbearbeiterin vom Sozialamt (Ich bekomme nur grundsicherung).
Nun meine Frage: Ich habe den Ausweis ca 5 Jahre gehabt und habe nun einen erneuten Antrag auf einen Behindertenausweis gestellt. Kann ich rückwirkend von 2004 bis jetzt den Mehrbedarf beantragen? Oder geht das nicht?
Vielen Dank =)
AW: Mehrbedarf rückwirkend
Nein das geht nicht mehr. Bis zur neuen Gestzgebung hättest Du das Recht gehabt ein Ü- Antrag § 44 SGB X zu stellen. Dies ist mit der neuen Gesetzgebung geändert wurden
Alte Gesetzgebung rückwirkend 4 Jahre , neue Gestzgebung Rückwirkend nur noch 1 Jahr
AW: Mehrbedarf rückwirkend
Ah, okay. Vielen Dank.
Aber nochmal zum verständnis: Ich kann, sobald mein neuer Ausweis da ist, rückwirkend bis zu einem Jahr Mehrbedarf beantragen?
Naja, besser als gar nichts =)
Vielen Dank für die Info
AW: Mehrbedarf rückwirkend
Zitat von Panthera
Ah, okay. Vielen Dank.
Aber nochmal zum verständnis: Ich kann, sobald mein neuer Ausweis da ist, rückwirkend bis zu einem Jahr Mehrbedarf beantragen?
Naja, besser als gar nichts =)
Vielen Dank für die Info
Aber nur für 1 Jahr , aber Du hast doch ein Betreuer gehabt warum hat der nicht schon erledigt
AW: Mehrbedarf rückwirkend
Danke nochmal für die Info. 1 Jahr - besser als nichts.
Weil mein Betreuer ein verdammter Idiot war. Er hat sich Klienten über Klienten aufgebunden und hatte immer weniger Zeit für seine Betreuten. So wurde ich auch mal 4 Wochen vertröstet, wenn's um Taschengeld ging. Habe Vermögensfürsorge etc eingerichtet, und haben uns 2-Wöchentlich auf Taschengeld auszahlung geeinigt.
Ich habe mittlerweile beschwerde beim Gericht gestellt und der Herr ist seit mitte letzten Monat nicht mehr mein Betreuer.
Deshalb regel ich das nun alles selbst, bis das "BEWO" durch ist. Betreutes Wohnen =)
Liebe Grüße
AW: Mehrbedarf rückwirkend
Hallo Panthera,
ist es nicht möglich, Deinen ehemaligen Betreuer noch für die Versäumnisse haftbar zu machen? Schließlich hat er in dieser Sache nicht in Deinem Sinne gehandelt und es ist Dir ein wirtschaftlicher Schaden entstanden.
Kenne mich allerdings in Betreuungsrecht absolut nicht aus, aber da gibt es doch bestimmt irgendwelche Vorschriften, wie ein Betreuer zu handeln hat.
LG
susemichel
AW: Mehrbedarf rückwirkend
Hier nochmal was zum Betreuungsrecht
http://www.ag-perleberg.brandenburg.de/sixcms/media.php/4302/Betreungsrecht.pdf
Seite 20 ist hier das richtige was Panthera betrifft somit wäre der Betreuer haftbar zu machen
AW: Mehrbedarf rückwirkend
Huhu,
ja, man kann und das mache ich auch. Ich stehe schon mit der Betreuungsstelle der Stadt Duisburg in Kontakt und bekomme zudem juristische Hilfe.
Ich denke es wird einige Zeit dauern. Denn selbst die Betreuungsaufhebung hat fast 3 Monate gedauert.
Liebe Grüße
Panthera

AW: Mehrbedarf rückwirkend
Hallo Panthera,
finde ich toll, wie Du das jetzt in die Hand nimmst! Wünsche Dir viel Erfolg, starke Nerven und guten juristischen Beistand!
LG
susemichel

AW: Mehrbedarf rückwirkend
Zitat von Seti
Nein das geht nicht mehr. Bis zur neuen Gestzgebung hättest Du das Recht gehabt ein Ü- Antrag § 44 SGB X zu stellen. Dies ist mit der neuen Gesetzgebung geändert wurden
Alte Gesetzgebung rückwirkend 4 Jahre , neue Gestzgebung Rückwirkend nur noch 1 Jahr
Hallo,
das gilt doch "nur" für rechtswidrige Bescheide. Einen Antrag kann man doch stellen.
§ 45 SGB I Verjährung
(1) Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind.
Also ich würde den Antrag stellen. Den verlängerten Ausweis kann man da immer noch nachreichen, Dauert ja meist auch ne Weile.
LG Michael