Hallo Zusammen!
Ich habe folgende Frage:
Wir haben für unsere Tochter, 5 Jahre, einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen G und H (70 %). Und wir haben auch einen Parkausweis, den ich gestern verlängern lassen wollte. Bei der Stadt sagte man mir, daß es seit 01.01.2011 ein neues Recht gäbe, nach dem nur noch Parkausweise ausgestellt werden dürfen, wenn das Merkmal aG vorliegt.
Ich gehe mal davon aus, daß das stimmt. Zumal ich von anderer Seite schon gehört hatte, daß es eh ungewöhnlich gewesen wäre, daß wir - obwohl wir nur ein G im Ausweis haben - den Parkausweis erhalten hätten.
Was ich eigentlich wissen möchte: Macht es Sinn, einen Änderugnsantrag bzgl. des Behindertenausweises zu stellen? Der Parkausweis ist für uns schon eine wesentliche Erleichterung. Unsere Tochter kann zwar laufen, aber aufgrund ihrer Spastik dauert das Laufen natürlich sehr lange und ist für sie auch - besonders wenn es längere Strecken sind - sehr anstrengend.
Und wenn ich den Änderungsantrag stelle: Kann ich da als Begründung angeben: ich stelle den Antrag, weil ich das aG brauche? Oder muß ich tatsächlich wieder alles Geforderte an Angaben machen und Arztberichte beifügen etc.?
Ich mache mir eigentlich keine großen Hoffnungen, daß so einem Änderungsantrag stattgegeben wird, weil uns bei der Erstbeantragung schon nur ein H zugebilligt wurde. Nachdem wir dann Widerspruch erhoben hatten, haben wir noch das G dazubekommen (was uns erstmal ja ausreichte, weil wir ja unbedingt den Parkausweis haben wollten).
Vielleicht weiß jemand etwas zu diesem Thema?! Ich würde mich freuen.
Viele Grüße
Stella
Ich habe folgende Frage:
Wir haben für unsere Tochter, 5 Jahre, einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen G und H (70 %). Und wir haben auch einen Parkausweis, den ich gestern verlängern lassen wollte. Bei der Stadt sagte man mir, daß es seit 01.01.2011 ein neues Recht gäbe, nach dem nur noch Parkausweise ausgestellt werden dürfen, wenn das Merkmal aG vorliegt.
Ich gehe mal davon aus, daß das stimmt. Zumal ich von anderer Seite schon gehört hatte, daß es eh ungewöhnlich gewesen wäre, daß wir - obwohl wir nur ein G im Ausweis haben - den Parkausweis erhalten hätten.
Was ich eigentlich wissen möchte: Macht es Sinn, einen Änderugnsantrag bzgl. des Behindertenausweises zu stellen? Der Parkausweis ist für uns schon eine wesentliche Erleichterung. Unsere Tochter kann zwar laufen, aber aufgrund ihrer Spastik dauert das Laufen natürlich sehr lange und ist für sie auch - besonders wenn es längere Strecken sind - sehr anstrengend.
Und wenn ich den Änderungsantrag stelle: Kann ich da als Begründung angeben: ich stelle den Antrag, weil ich das aG brauche? Oder muß ich tatsächlich wieder alles Geforderte an Angaben machen und Arztberichte beifügen etc.?
Ich mache mir eigentlich keine großen Hoffnungen, daß so einem Änderungsantrag stattgegeben wird, weil uns bei der Erstbeantragung schon nur ein H zugebilligt wurde. Nachdem wir dann Widerspruch erhoben hatten, haben wir noch das G dazubekommen (was uns erstmal ja ausreichte, weil wir ja unbedingt den Parkausweis haben wollten).
Vielleicht weiß jemand etwas zu diesem Thema?! Ich würde mich freuen.
Viele Grüße
Stella
