Hallo liebe Forengemeinde,
ich habe vor ca. 2 Monaten einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Ich habe aufgrund einer Epilepsie und einer Minderbegabung bisher einen Behindertengrad von 70 Prozent. Nach einem Unfall wollte ich prüfen, inwieweit die daraus resultierende Bewegungseinschränkung den Grad der Behinderung verändert. Nun kam als Antwort, dass die Neuüberprüfung ergeben habe, dass die Epilepsie aufgrund von unauffälligen EEG-Untersuchungen in letzter Zeit sich "verbessert" habe. Somit wird mir aufgrund der Tatsache, dass beabsichtigt ist, den Grad von 70 auf 60 Prozent zu kürzen, Möglichkeit gegeben. mich zu äußern, bevor ich Widerspruch einlegen kann. Eigentlich ist es eine Gemeinheit, von ein paar unauffälligen EEG-Untersuchungen auf eine Verbesserung der Krankheit zu schließen. Einen Anwalt würde ich dennoch eher ungern dazuziehen. Meint ihr, die Anhörung bringt überhaupt etwas?
Liebe Grüße von Franzi
ich habe vor ca. 2 Monaten einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Ich habe aufgrund einer Epilepsie und einer Minderbegabung bisher einen Behindertengrad von 70 Prozent. Nach einem Unfall wollte ich prüfen, inwieweit die daraus resultierende Bewegungseinschränkung den Grad der Behinderung verändert. Nun kam als Antwort, dass die Neuüberprüfung ergeben habe, dass die Epilepsie aufgrund von unauffälligen EEG-Untersuchungen in letzter Zeit sich "verbessert" habe. Somit wird mir aufgrund der Tatsache, dass beabsichtigt ist, den Grad von 70 auf 60 Prozent zu kürzen, Möglichkeit gegeben. mich zu äußern, bevor ich Widerspruch einlegen kann. Eigentlich ist es eine Gemeinheit, von ein paar unauffälligen EEG-Untersuchungen auf eine Verbesserung der Krankheit zu schließen. Einen Anwalt würde ich dennoch eher ungern dazuziehen. Meint ihr, die Anhörung bringt überhaupt etwas?
Liebe Grüße von Franzi
