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Herabstufung nach Verschlimmerungsantrag

wolfpac 17.06.2011, 20:56#1
Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe vor ca. 2 Monaten einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Ich habe aufgrund einer Epilepsie und einer Minderbegabung bisher einen Behindertengrad von 70 Prozent. Nach einem Unfall wollte ich prüfen, inwieweit die daraus resultierende Bewegungseinschränkung den Grad der Behinderung verändert. Nun kam als Antwort, dass die Neuüberprüfung ergeben habe, dass die Epilepsie aufgrund von unauffälligen EEG-Untersuchungen in letzter Zeit sich "verbessert" habe. Somit wird mir aufgrund der Tatsache, dass beabsichtigt ist, den Grad von 70 auf 60 Prozent zu kürzen, Möglichkeit gegeben. mich zu äußern, bevor ich Widerspruch einlegen kann. Eigentlich ist es eine Gemeinheit, von ein paar unauffälligen EEG-Untersuchungen auf eine Verbesserung der Krankheit zu schließen. Einen Anwalt würde ich dennoch eher ungern dazuziehen. Meint ihr, die Anhörung bringt überhaupt etwas?

Liebe Grüße von Franzi
Kirsten 17.06.2011, 21:20#2
AW: Herabstufung nach Verschlimmerungsantrag

Liebe Franzi,

herzlich Willkommen im Forum. Ich wünsche dir, dass du hier im Forum hilfreiche Antworten finden wirst. Vielleicht ergibt es sich und du kannst mit nützlichen Info`s hier vielleicht auch mal dem einen oder anderen User weiter helfen.

Viele Grüße
Kirsten
Myriam 17.06.2011, 21:28#3
AW: Herabstufung nach Verschlimmerungsantrag

Hallo Franzi,

wie du sicher auch als Selbstbetroffene weißt, muss ein gutes EEG noch lange keine Epilepsie ausschließen und ein schlechtes EEG muss bei weitem keine schwere Epilepsie oder überhaupt Anfälle ausweisen.

Mit der Einstufung hängt es einfach auch von der Anzahl und der Schwere der Anfälle zusammen. Evtl. sprichst du diesbezüglich einfach mal mit deinem Neurologen, denn er wurde ja bestimmt vom zuständigen Versorgungsamt angeschrieben. Von irgendwoher haben die ja die ärztl. Auskunft und ziehen ihre eigenen Rückschlüsse.

Viele Grüße
Myriam