Hallo!
Habe mit Hilfe der Argumente aus dem Forum Widerspruch gegen die neue Regelbedarfsstufe 3 eingelegt. Dieser wurde jetzt allerdings abgelehnt. Ich möchte gerne Klage beim Sozialgericht einreichen, um den Druck auf Ämter und Politik zu erhöhen. Ich weiss sehr wohl, dass in den ersten Instanzen keine Erfolgsaussichten bestehen und es wohl früher oder später auf ein Grundsatzurteil hinauslaufen wird.
Das Problem bei mir: ich habe zur Zeit keinen Anwalt und die Frist zur Einreichung der Klage läuft bald ab. Wie formuliere ich die Klageerhebung korrekt und wo muss man die hinschicken? Die Klagebegründung möchte ich nachreichen und die zusätzliche Zeit (4 Wochen Fristverlängerung) nutzen, um einen vernünftigen Anwalt zu suchen.
Das bringt mich zu Punkt 2: kann mir jemand einen kompeteten, selbständig arbeitenden und engagierten Anwalt im Bereich Sozialrecht aus der Region Ruhrgebiet/NRW empfehlen, der sich auch mit SGB 12/Grundsicherung auskennt? Die meisten scheinen sich eher auf SGB2 spezialisiert zu haben.
Chris20
AW: Klage gg Bedarfsstufe 3 / Suche Anwalt Ruhrgeb
Hallo Chris20,
Klage musst Du bei dem für Deinen Wohnort zuständigen Sozialgericht einreichen. Die Geschäftsstelle des Sozialgerichtes ist Dir bei der Klageformulierung behilflich.
Eine Vorlage habe ich Dir schon in Deiner anderen Anfrage bzgl. Klage gegen Zurückweisung des Überprüfungsantrages nach § 44 geschrieben. Die musst Du dann noch umformulieren (passend auf den Widerspruchsbescheid gegen Regelbedarfsstufe 3).
Einen entspr. Anwalt kann ich Dir leider nicht nennen, wir wickeln alles über den VdK ab ( bisher immer mit Erfolg--TOI,TOI,TOI). Vielleicht kann man Dir bei der Anwaltskammer weiterhelfen.
Lg
susemichel
AW: Klage gg Bedarfsstufe 3 / Suche Anwalt Ruhrgeb
Hallo Chris,
vielleicht findest Du einen Anwalt über das
Netzwerk Artikel 3AW: Klage gg Bedarfsstufe 3 / Suche Anwalt Ruhrgeb
Zitat von Chris20
Hallo!
Habe mit Hilfe der Argumente aus dem Forum Widerspruch gegen die neue Regelbedarfsstufe 3 eingelegt. Dieser wurde jetzt allerdings abgelehnt. Ich möchte gerne Klage beim Sozialgericht einreichen, um den Druck auf Ämter und Politik zu erhöhen. Ich weiss sehr wohl, dass in den ersten Instanzen keine Erfolgsaussichten bestehen und es wohl früher oder später auf ein Grundsatzurteil hinauslaufen wird.
Das Problem bei mir: ich habe zur Zeit keinen Anwalt und die Frist zur Einreichung der Klage läuft bald ab. Wie formuliere ich die Klageerhebung korrekt und wo muss man die hinschicken? Die Klagebegründung möchte ich nachreichen und die zusätzliche Zeit (4 Wochen Fristverlängerung) nutzen, um einen vernünftigen Anwalt zu suchen.
Das bringt mich zu Punkt 2: kann mir jemand einen kompeteten, selbständig arbeitenden und engagierten Anwalt im Bereich Sozialrecht aus der Region Ruhrgebiet/NRW empfehlen, der sich auch mit SGB 12/Grundsicherung auskennt? Die meisten scheinen sich eher auf SGB2 spezialisiert zu haben.
Chris20
Hallo Chris ,
hier ne Liste für Dich.
http://www.my-sozialberatung.de/adressen/@@suche
Wenn Du Klagen willst besprich mit Deinem Anwalt ein Sprungrevisionsverfahren.
zusätzlich
dem BVerfG nach Art. 100 GG die Angelegenheit vorzulegen;
hilfsweise
die Sprungrevision zuzulassen.
Dieser Wortlaut sollte in der Anklageschruft mit stehen
LG Uta
AW: Klage gg Bedarfsstufe 3 / Suche Anwalt Ruhrgeb
Zitat von xxwollixx
guten aben
bekommt man doch automatisch nach dem alter oder sollte ich maich da irren.
hier mal ein link zur liste
[Bild: www.google.de]
http://www.google.de/url?sa=t&source=web&cd=2&sqi=2&ved=0CB8QFjAB&url=http%3A%2F%2Fdejure.org%2Fgesetze%2FSGB_XII%2FAnlage.html&rct=j&q=Bedarfsstufe%203&ei=iqMxTsiENsPMsgba-v3oBg&usg=AFQjCNHeDcWVBG9Ndkfpi5bOh2Qs7urrlg
Hallo Wolli,
viele von unseren Kindern haben nach dem Urteil des BSG 2009 denn vollen Regelsatz bekommen. Aber irgendwie passt dies der Reg nicht mehr deshalb wurde die Regelstufe 3 eingeführt und diese besagt nun mal das Kinder die im Haushalt Ihrer Eltern leben nur noch 291 Euro bekommen. Und das verstößt gegen das GG.
Auch gibt es keine Berechnungsgrundlage so wie es vom Verfassungsgericht gefordert wird. Er solche Berechung soll erst 2013 vorliegen und 2016 soll es dann erst zu Veränderungen kommen . Wenn überhaupt. Und das kann und darf es nicht sein warum sollen unsere Kinder schlechter gestellt werden.
Deshalb wird geklagt
mfg Seti