Ich hoffe, dass mir jemand aus dem Forum weiterhelfen kann.
Ich habe einen Sohn mit geistiger Behinderung, der seit fast 4 Jahren in Maria Bildhausen bzw. seit fast 2 Jahren in einer Außenwohngruppe in Münnerstadt lebt.
Nun kommt er doch immer wieder mal nach Hause. Für diese Zeit beantrage ich beim Bezirk Unterfranken Grundsicherung. Meine Frage ist nun diese: Ab wieviel Tage Abwesenheit von Maria Bildhausen bzw. Münnerstadt kann ich Grundsicherung beantragen. Vor zwei; drei Jahren habe ich schon für 3 bzw. 4 Tage Abwesenheit die Grundsicherung erhalten und ich habe das Gefühl, dass hier die Zeit (Abwesenheitstage) immer weiter nach oben geschraubt wird, um ja keine Grundsicherung zahlen zu müssen. Ich weiß schon dass der An- und Abreisetag als ein Tag gerechnet werden, aber mich würde schon interessieren ob es da eine klare Regelung gibt oder ob es eine "Kann-Bestimmung" ist.
Vorerst mal lieben Dank für Eure Hilfe.
Liebe Grüße Margit
AW: Grundsicherung

Liebe Margit,
erst einmal ein ganz herzliches Willkommen hier bei uns im Forum.
Ich drücke dir die Daumen, dass du hier schnell eine Auskunft zu deiner Anfrage finden wirst. Sicher kann dir hier jemand weiter helfen.
Eine gute Zeit und liebe Grüße an dich,
Kirsten

AW: Grundsicherung
Zitat von Weto
Ich hoffe, dass mir jemand aus dem Forum weiterhelfen kann.
Ich habe einen Sohn mit geistiger Behinderung, der seit fast 4 Jahren in Maria Bildhausen bzw. seit fast 2 Jahren in einer Außenwohngruppe in Münnerstadt lebt.
Nun kommt er doch immer wieder mal nach Hause. Für diese Zeit beantrage ich beim Bezirk Unterfranken Grundsicherung. Meine Frage ist nun diese: Ab wieviel Tage Abwesenheit von Maria Bildhausen bzw. Münnerstadt kann ich Grundsicherung beantragen. Vor zwei; drei Jahren habe ich schon für 3 bzw. 4 Tage Abwesenheit die Grundsicherung erhalten und ich habe das Gefühl, dass hier die Zeit (Abwesenheitstage) immer weiter nach oben geschraubt wird, um ja keine Grundsicherung zahlen zu müssen. Ich weiß schon dass der An- und Abreisetag als ein Tag gerechnet werden, aber mich würde schon interessieren ob es da eine klare Regelung gibt oder ob es eine "Kann-Bestimmung" ist.
Vorerst mal lieben Dank für Eure Hilfe.
Liebe Grüße Margit
Hallo Margit

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herzlich Willkommen bei uns

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ich hab Deine Frage mal weitergeleidet , sobald ich Antwort habe gebe ich bescheid.
LG Uta
AW: Grundsicherung
Hallo miteinander,
normalerweise wird die GS für meine Tochter immer überpünktlich zum Monatsende überwiesen. Mit Weitergewährungsbescheid vom April wurde mir ab 1.6.2011 die GS weiterbewilligt und neu berechnet. Nur leider hat man jetzt nicht mehr überwiesen. Ich hab gestern erfolglos versucht, beim GS-Amt anzurufen - man geht dort einfach nichts ans Telefon. Da war sicher jemanden, weil zwischendrin wieder das Besetztzeichen zu hören war.
Heute ist Feiertag, da kann ich auch nicht nachfragen und wenn ich Pech habe, komme ich bis morgen bis Dienstschluss um 12 h auch nicht mehr durch.

Kann durchaus passieren, dass auch auf Ämtern was schiefläuft, da sitzen auch nur Menschen, denen Fehler unterlaufen. Aber dass man bei einem Amt, dass für Leute da ist, die am Existenzminimum leben und auf das Geld dringend angewiesen sind, kaum noch erreichbar ist, finde ich das schon eine Zumutung.
AW: Grundsicherung
Hallo Rosifi,
in seltenen Fällen liegt es auch an der Bank, wenn die Gutschrift sich verzögert, war bei uns auch schon mal so.
Allerdings hatte man im Juli letzten Jahres ( Beginn neuer Bewilligungszeitraum) meinen Sohn völlig vergessen- keine Zahlung zum 1. Juli, kein Bescheid.
Ich habe noch den 2. Juli abgewartet, danach habe ich dem Sachbearbeiter mit Kopie an den Teamleiter eine email geschrieben und "freundlich" an Bescheid und Zahlung erinnert. Es ging dann ratz-fatz per Eilüberweisung. Bescheid wurde schnell auf Altpapier zusammengestoppelt und kam dann in dreifacher Ausfertigung.
Also ich würde eine email schreiben (und trotzdem versuchen anzurufen).
LG
susemichel
AW: Grundsicherung
Liebe Margit,
vielleicht kennst du schon das Merkblatt vom bvkm (Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.) wenn nicht,
hier findest du die neue Ausgabe zum Thema Grundsicherung.
L.G.
Kirsten
AW: Grundsicherung
Also ich würde eine email schreiben (und trotzdem versuchen anzurufen).
Hallo Susemichel,
ich hab jetzt angerufen. 30 Personen haben ihre GS-Leistungen nicht bekommen und keiner weiss, woran es liegt. Jetzt wird alles einzeln angewiesen - ich kann mir gut vorstellen, wie das GS-Amt jetzt Kopf steht.

AW: Grundsicherung
Hallo Rosifi,
keiner weß, woran es liegt- das gibt es eigentlich nicht. Der Sachbearbeiter erstellt den Bescheid und weist die Kasse an, die Auszahlung zu tätigen.
Im Fall unseres Sohnes im letzten Juli ist die Anweisung an die Kasse zur Zahlung nicht ergangen, wurde einfach vergessen. Bei 30 Personen, die keine Grundsicherungsleistung erhalten haben, hat man aber mächtig geschlafen ( War es der gleiche Sachbearbeiter?)!
LG
susemichel
AW: Grundsicherung
Zitat von susemichel
Hallo Rosifi,
keiner weß, woran es liegt- das gibt es eigentlich nicht. Der Sachbearbeiter erstellt den Bescheid und weist die Kasse an, die Auszahlung zu tätigen.
Im Fall unseres Sohnes im letzten Juli ist die Anweisung an die Kasse zur Zahlung nicht ergangen, wurde einfach vergessen. Bei 30 Personen, die keine Grundsicherungsleistung erhalten haben, hat man aber mächtig geschlafen ( War es der gleiche Sachbearbeiter?)!
LG
susemichel
Hallo Susemichel,
die Dame, die ich heute am Telefon hatte, war nicht die eigentliche Sachbearbeiterin, sondern die Chefin persönlich. Die haben dort ohnehin einen ständigen Wechsel von Sachbearbeitern. Ich habe schon das Gefühl, dass die kaum eingearbeitet sind und schon sind sie auch wieder weg.
Jedenfalls wurde mir hoch und heilig versichert, dass die Zahlungen rausgegangen seien, aber trotzdem nicht ausgezahlt wurden.

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Für uns ist es jetzt aus finanzieller Hinsicht kein Beinbruch, aber diese Telefoniererei nervt. Das GS-Amt ist ja nur eine Behörde/Kasse unter vielen, die ständig etwas vers...beuteln.
Wenn man dann im Gegenzug auch so großzügig über Fehler hinwegsehen würde, wenn sie dem Antragsteller unterlaufen, wäre es noch mal halb so schlimm.
Aber hier darf halt nur eine Seite Fehler ohne Konsequenzen machen.
AW: Grundsicherung
Hallo Rosifi,
wenn die Zahlung rausgegangen wäre, ließe sich dies nachvollziehen. Das glaube ich nach der Erfahrung, die wir letztes Jahr gemacht haben, aber nicht. Wenn sich Eure Bankverbindung oder Kontonummer nicht geändert haben, wäre dann die Frage angebracht, auf welchem Konto dann die Zahlung ( die ja rausgegangen sein soll) gelandet ist.
Ich halte die Äußerung " ist rausgegangen" für eine Schutzbehauptung- hat unsere Sachbearbeiterin als Erstes auch behauptet.
Aber wie Du schon sagtest, dass kann ( darf nicht) passieren, wird die Gegenseite aber nicht zur Großzügigkeit dem Leistungsempfänger gegenüber veranlassen wenn wir etwas vers...beuteln.
Die Sachbearbeiter wechseln bei uns auch in einem "rollierenden System". Dadurch ist in die Akte unseres Sohnes im Laufe der Jahre ein ziemliches Durcheinander geraten ( er war in verschiedenen Maßnahmen). Ich wurde einmal gebeten, eine zeitliche Aufstellung zu machen ( von wann bis wann und wo...).
Dies habe ich dann mit den Worten: "Nö- ich habe Euch immer sofort über alles informiert und ihr habt alle Unterlagen" abgelehnt.
Nun müssen sie es selbst sortieren!
LG
susemichel