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Gez Gebühren?

ela72 30.05.2011, 11:22#1
Hallo

hab schon wieder ne Frage.Meine Tochter (12 Jahre) hat im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen RF.Ich muß aber trotzdem Gez Gebühren zahlen,weil die Gez sagt,das meine Tochter ja keinen eigenen Haushalt führt.Habt Ihr da Kenntnis,ob die Antwort so richtig ist?

LG ela72
Seti 30.05.2011, 11:31#2
AW: Gez Gebühren?
Zitat von ela72
Hallo

hab schon wieder ne Frage.Meine Tochter (12 Jahre) hat im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen RF.Ich muß aber trotzdem Gez Gebühren zahlen,weil die Gez sagt,das meine Tochter ja keinen eigenen Haushalt führt.Habt Ihr da Kenntnis,ob die Antwort so richtig ist?

LG ela72

Das ist richtig
rosifi 30.05.2011, 11:44#3
AW: Gez Gebühren?

Hallo zusammen,

wie ist das aber bei unseren erwachsenen Kindern?
Viele haben zumindest ein Radio im Zimmer und auch das Autoradio in dem auf sie angemeldeten Auto gehört ihnen.
Muß man sie bei der GEZ von den Gebühren freistellen lassen (eine entsprechende Bescheinigung vom Grundsicherungsamt habe ich zugeschickt bekommen).
Seti 30.05.2011, 11:49#4
AW: Gez Gebühren?
Zitat von rosifi
Hallo zusammen,

wie ist das aber bei unseren erwachsenen Kindern?
Viele haben zumindest ein Radio im Zimmer und auch das Autoradio in dem auf sie angemeldeten Auto gehört ihnen.
Muß man sie bei der GEZ von den Gebühren freistellen lassen (eine entsprechende Bescheinigung vom Grundsicherungsamt habe ich zugeschickt bekommen).

Ja , Bescheid über Leistung nach SGB II oder SGB XII der GEZ bitte zuschicken.

Falls Kinder einen Behindertenausweis mit Merkzeichen RF haben . Kopie machen und diese Kopie beglaubigen lassen , diese zusammen mit Freistellung der GEZ zuschicken
susemichel 30.05.2011, 13:46#5
AW: Gez Gebühren?

Hallo Rosifi,

habe das bei unserem Sohn gerade gemacht. Allerdings habe ich die Anmeldung der Geräte unseres Sohnes gleichzeitig mit dem Befreiungsantrag geschickt.
Resultat: Befreiung anerkannt, aber erst für den auf die Anmeldung folgenden Monat.
Zitat:" Eine Befreiung beginnt mit dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag mit dem gültigen Bewilligungsbescheid gestellt wurde und bei der GEZ eingegangen ist. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen hätten." :gruebel:
Man sollte also einen "vorsorglichen Antrag auf Befreiung" stellen, die Anmeldung der Geräte für den Monat später.

Natürlich habe ich gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt- Ergebnis. " Die Rundfunkgebühren für den Monat April 2011 werden wir ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht nicht mehr geltend machen."

Deutschland, Deine Bürokraten......! :hop:

LG

susemichel
xxwollixx 28.06.2011, 14:59#6
AW: Gez Gebühren?

ich werde demnächst einen untermietvertrag mit meinem behinderten sohn machen und meine geräte auf dem papier verschrotten lassen und sein rf beantragen und danne bei ihm schauen.

mal sehen was ich für eine antwort bekomme.

erkann zwar nicht hören aber schaut fern und hat ein b im ausweis was soviel heist

möchte schon wissen was er macht
gero 28.06.2011, 19:02#7
AW: Gez Gebühren?

Hallo Wolli,

mit einer solchen "Trickserei", die genau genommen ein Sozialbetrug ist, wirst Du nicht durchkommen. Zudem sind Äußerungen, dass man sich eine Sozialleistung erschleichen will, äußerst schädlich für alle Menschen, denen diese Leistung zusteht. Diese müssen bei allen Anträgen immer häufiger gegen den Generalverdacht des Sozialbetrugs kämpfen.
Beantrage Leistungen, die Deinem Sohn zustehen, und gut ist. Alles weitere ist ungesetzlich und Betrug.
xxwollixx 28.06.2011, 21:04#8
AW: Gez Gebühren?

also erstmal danke für deinen beitrag den ich nicht so richtig nachvollziehen kann und von wegen betrug. bin auch kein sozialbetrüger aber bin stink sauer über die ämter im moment.
ich sehe das als lücke wie auch viele gesetzgeber die lücken ausnutzen um behinderten das kindergeld abzunehmen.
siehe nur mal die beiträge von denen berichtet wurden ist und das ist dann wohl richtig.
mich haben die angemacht und weil sie nich an mich rankommen zwacken die schnelle mal das kindergeld als strafe vom behinderten ab obwohl alles anders abgesprochen war.

meine frage an dich

bist du von solch einem amt

mfg wolli

sollte ich verkehrt liegen lasse ich mich gerne eines besseren belehren
MichaelK 28.06.2011, 21:24#9
AW: Gez Gebühren?

Hallo,

also ich kann da keinen Betrug erkennen. Das ist eine Gestaltungsmöglichkeit, die der Rundfunkgebührenstaatsvertrag zuläßt.

Innerhalb der Haushaltsgemeinschaft wird Gebührenbefreiung
gewährt,wenn
1. der Haushaltsvorstand selbst zu dem in Satz 1 aufgeführten
Personenkreis gehört,
2. der Ehegatte des Haushaltsvorstandes zu dem in Satz 1 aufgeführten
Personenkreis gehört,
3. ein anderer Haushaltsangehöriger, der zu dem in Satz 1 aufgeführten
Personenkreis gehört, nachweist, dass er selbst
das Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält
.

Warum sollte ein behindertes erwachsenes Kind kein Rundfunkgerät bereithalten? Andernorts wird sich darüber mokiert, dass der Regelbedarf wegen angeblicher Haushaltsersparnisse gekürzt wird und hier wird das dann prinzipiell unterstützt??

LG Michael
Inge 29.06.2011, 08:35#10
AW: Gez Gebühren?

Hallo zusammen,

in der Begründung 15. RAESt V steht
[...] Es bestand die Überzeugung, dass das bisherige geräteabhängige Finanzierungssystem auf Dauer nicht mehr zukunftsfähig ist. [...] Abkehr von dem Bereithalten eines Gerätes als Anknüpfungspunkt für die Zahlungspflicht, [...] Indem nicht mehr an Rundfunkempfangsgeräte angeknüpft wird, wird ein zukunftssicheres Beitragsmodell auf den Weg gebracht und damit der Konvergenz der Medien Rechnung getragen. Hiermit entfällt auch eine gesonderte Gebühr auf neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere PCs). [...]

Im Anhang sind die enstprechenden Passagen zur Befreiung von der Beitragspflicht (3 Seiten)
Wer den kompletten Text lesen möchte: Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Michael, woher stammt der Text von Dir? Ist der noch aktuell?
gero 29.06.2011, 11:54#11
AW: Gez Gebühren?

Hallo Wolli,

die Art und Weise, wie Du das 'rübergebracht hast (die eigenen "Geräte auf dem Papier verschrotten"), kommen bei mir so an, als willst Du die Behinderung Deines Sohnes finanziell ausnutzen. Wäre Dein Sohn nicht behindert, müsstest Du Rundfunkgebühren zahlen - und Dein Sohn auch.
Zitat von xxwollixx
bin auch kein sozialbetrüger aber bin stink sauer über die ämter im moment.
das bin ich auch :unsicher:
ich sehe das als lücke wie auch viele gesetzgeber die lücken ausnutzen um behinderten das kindergeld abzunehmen.
das Kindergeld ist ein eigenes Thema, das steht unseren Kindern zu, und hier stehe ich absolut an Deiner Seite.
meine frage an dich
bist du von solch einem amt
definitiv nein :-) - ich habe ein behindertes Kind und lese und schreibe deshalb hier mit.
sollte ich verkehrt liegen lasse ich mich gerne eines besseren belehren
wenn es eine rechtlich einwandfreie Möglichkeit gibt, dass die ganze Familie auf Grund des Merkzeichens RF für ein volljähriges behindertes Kind eine Gebührenbefreiung bekommt, dann würde ich das auch gerne wissen. Und ich würde es gerne in Anspruch nehmen.
MichaelK 29.06.2011, 11:57#12
AW: Gez Gebühren?

Hallo Inge,

der 15. tritt doch , m. Wissens erst Mitte 2013 in kraft.
Meinen Text habe ich aus dem derzeit gültigen Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Ganz offiziell auf der Seite der GEZ......
http://www.gez.de/e160/e161/e392/Staatsvertrag.pdf

Falsche Hoffnungen möchte ich ausdrücklich nicht wecken. Meiner Ansicht nach ist aber bei volljährigen behinderten Kindern der Umstand gegeben, dass sie Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten können. Natürlich ist das widerlegbar und das wird die GEZ auch versuchen. Einfach wird das nicht, aber was ist schon einfach mit Behinderung?

LG Michael
rosifi 29.06.2011, 12:10#13
AW: Gez Gebühren?
wenn es eine rechtlich einwandfreie Möglichkeit gibt, dass die ganze Familie auf Grund des Merkzeichens RF für ein volljähriges behindertes Kind eine Gebührenbefreiung bekommt, dann würde ich das auch gerne wissen. Und ich würde es gerne in Anspruch nehmen.

Hallo miteinander,

dieses RF wurde bei uns ganz "großzügig" schon auf den ersten Behindertenausweis meiner Tochter gestempelt (sie war damals 2 Jahre alt). Nützen können das Kinder so gut wie gar nichtund die Ermäßigung der Telefongebühren ginge auch ohne, wenn der GdB mal auf 100 % ist. Den Erlass der RF-Gebühren abzulehnen, weil andere Familienmitglieder die Geräte auch nutzen, halte ich für ziemlich kleinlich. Egal ob bei behinderten Kindern oder Erwachsenen mit Behinderung.
Schließlich sind ja auch die Familienmitglieder durch die Behinderung eines Kindes sehr oft ans Haus gebunden und können beispielsweise keine kulturellen Veranstaltungen besuchen.
Die Beantragung des Merkzeichens "RF" für meine betagte und behinderte Mutter, die nicht mehr aus dem Haus kann, wurde abgelehnt.
Ich frage mich da schon manchmal, ob die Merkzeichen nur gewährt werden, wenn man ohnehin weiß, dass man sie überhaupt nicht nutzen kann :wand:

Herzliche Grüße
Rosmarie
MichaelK 29.06.2011, 12:21#14
AW: Gez Gebühren?
Zitat von rosifi
Schließlich sind ja auch die Familienmitglieder durch die Behinderung eines Kindes sehr oft ans Haus gebunden und können beispielsweise keine kulturellen Veranstaltungen besuchen.

Hallo Rosemarie,

das ist ein Argument, kümmert aber die GEZ nicht. Die Nachteilsausgleiche sind nicht übertragbar und somit ist nur der Inhaber auch der Berechtigte.

LG Michael
rosifi 29.06.2011, 12:35#15
AW: Gez Gebühren?
Zitat von MichaelK
Hallo Rosemarie,

das ist ein Argument, kümmert aber die GEZ nicht. Die Nachteilsausgleiche sind nicht übertragbar und somit ist nur der Inhaber auch der Berechtigte.

LG Michael


Lieber Michael,

ein durchgängiges Problem, dass sich niemand für die Angehörigen zu interessieren scheint. ;-)
Inge 29.06.2011, 15:01#16
AW: Gez Gebühren?

Hallo Michael,
Zitat von MichaelK
Meiner Ansicht nach ist aber bei volljährigen behinderten Kindern der Umstand gegeben, dass sie Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten können. Natürlich ist das widerlegbar und das wird die GEZ auch versuchen. Einfach wird das nicht, aber was ist schon einfach mit Behinderung?
natürlich können unsere Kinder diverse Geräte besitzen und auch benutzen. Meine Tochter hat ein eigenes Fernsehgerät (zZ allerdings kaputt), einen eigenen Radio und sogar ein Laptop, mit dem sie ihre geliebte Musik schaut, wenn wir länger als einen Tag außer Haus sind. Sie zahlt auch keine Gebühren, da sie das Merkzeichen RF hat.

Welcher der Verträge im Moment aktuell ist, weiß ich leider nicht. Wobei das im Grunde genommen auch egal sein wird, denn dass eine ganze Familie eine Befreiung durch die GEZ erhält, habe ich noch nie gehört oder gelesen.
gero 29.06.2011, 15:14#17
AW: Gez Gebühren?

Hallo Rosmarie,
Zitat von rosifi
Den Erlass der RF-Gebühren abzulehnen, weil andere Familienmitglieder die Geräte auch nutzen, halte ich für ziemlich kleinlich. Egal ob bei behinderten Kindern oder Erwachsenen mit Behinderung.
natürlich ist das kleinlich, und das regt mich auch auf :grantel:
Trotzdem soll nie der Eindruck entstehen, dass unsere Familie Leistungen beantragt, von denen wir wissen, dass sie uns nicht zustehen.
Schließlich sind ja auch die Familienmitglieder durch die Behinderung eines Kindes sehr oft ans Haus gebunden und können beispielsweise keine kulturellen Veranstaltungen besuchen.
ja, das kann ich aus eigener jahrelanger Erfahrung bestätigen. Man könnte durch die Wand :wand:
Aber Du hast ja schon geschrieben, dass sich niemand für die Angehörigen interessiert. Genau so isses! :grantel:
rosifi 29.06.2011, 15:38#18
AW: Gez Gebühren?
Trotzdem soll nie der Eindruck entsteht, dass unsere Familie Leistungen beantragt, von denen wir wissen, dass sie uns nicht zustehen.

Hallo Gero,

da hast Du sicher recht. Wir sollten in diesem öffentlichen Forum auch vorsichtig damit sein, uns so zu äußern, dass auch nur der Verdacht aufkommen könnte, dass man "betrügen" möchte (auch wenn ich persönlich hier niemanden einen Betrugsversuch unterstelle). Wir kommen dadurch bei uns nicht so gut gesinnten Mitlesern in Verdacht, dass wir auf "krummen Touren" zu Leistungen kommen wollen.
MichaelK 29.06.2011, 16:23#19
AW: Gez Gebühren?
Zitat von Inge
Welcher der Verträge im Moment aktuell ist, weiß ich leider nicht. Wobei das im Grunde genommen auch egal sein wird, denn dass eine ganze Familie eine Befreiung durch die GEZ erhält, habe ich noch nie gehört oder gelesen.

Hallo Inge,

ich nehme doch an, dass die GEZ den momentan gültigen Vertrag auf ihrer Webseite verlinkt hat und zitiere gerne auch nochmal:

"Innerhalb der Haushaltsgemeinschaft wird Gebührenbefreiung
gewährt,wenn
1. der Haushaltsvorstand selbst zu dem in Satz 1 aufgeführten
Personenkreis gehört,
2. der Ehegatte des Haushaltsvorstandes zu dem in Satz 1 aufgeführten
Personenkreis gehört,
3. ein anderer Haushaltsangehöriger, der zu dem in Satz 1 aufgeführten
Personenkreis gehört, nachweist, dass er selbst
das Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält.


Wolli hat sich sicher sehr lax ausgedrückt, was aber nicht heißt, dass dieses Vorgehen, was er beschrieben hatte, ungesetzlich währe. Außerdem prüft die GEZ ohnehin, ob die Gesetzlichkeiten eingehalten werden. Ich sehe jetzt keinen wesentlichen Unterschied zwischen dem Ehegatten des Haushaltsvorstandes und einem erwachsenen Kind innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft, was die Bereithaltung von Rundfunkgeräten betrifft. Sicher, das Kind muß es nachweisen, der Ehegatte nicht. Aber grundsätzlich ist es möglich und legal. Der Teufel steckt natürlich im Detail, aber darüber kann man sich ja im Einzelfall den Kopf zerbrechen. Bei Blinden sieht das wieder anders aus, als bei Gehörlosen und noch ganz anders bei anderen Behinderungen, die auch zur Zuerkennung des RF führen können.

Anders herum gesehen, würde mich interessieren, ob Irgendwer bspw. sein schwerst geistig behindertes erwachsenes Kind wegen eines Radios bei der GEZ angemeldet und aufgrund der Behinderung dann eine Gebührenbefreiung erwirkt hat. Das ist nämlich der viel interessantere Teil der Diskussion. Meines Wissens machen das nichtmal Eltern mit gesunden erwachsenen Kindern. Das währe zuallererst mal Betrug zu nennen, wenn man dies unterlässt. Nicht umsonst, geht man ja weg von der gerätebezogenen Gebühr und hin zu der wohnungsbezogenen Gebühr, weil der Betrug eben schwer nachzuweisen ist und dadurch viele Familien kriminalisiert werden.

LG Michael
Myriam 29.06.2011, 22:57#20
AW: Gez Gebühren?

Anders herum gesehen, würde mich interessieren, ob Irgendwer bspw. sein schwerst geistig behindertes erwachsenes Kind wegen eines Radios bei der GEZ angemeldet und aufgrund der Behinderung dann eine Gebührenbefreiung erwirkt hat. Das ist nämlich der viel interessantere Teil der Diskussion. Meines Wissens machen das nichtmal Eltern mit gesunden erwachsenen Kindern. Das währe zuallererst mal Betrug zu nennen, wenn man dies unterlässt. Nicht umsonst, geht man ja weg von der gerätebezogenen Gebühr und hin zu der wohnungsbezogenen Gebühr, weil der Betrug eben schwer nachzuweisen ist und dadurch viele Familien kriminalisiert werden.

LG Michael


Lieber Michael,

ich habe 2 Kinder, eines mit einem Schwerbehinderten Ausweis 100 % B,aG, G, H, BL, RF und eines welches Bafög bezieht und studiert.

Ersteres wurde bereits im Alter von 7 Jahren seitens des Bay. Rundfunks aufgefordert, seinen Kassettenrecorder, der für Hilfsmittel seitens des Blindeninstitutes im Einsatz war anzumelden, da er aufgrund des Anspruchs auf Blindengeld sich überwiegend selbst unterhalten würde. Täte ich das als Mutter für ihn nicht, würde ich Betrug begehen. Ich musste ihn anmelden und mit dem RF wieder befreien lassen. Ich kam mir durchaus völlig blöd vor, da mein Kind ja noch nicht einmal ein Gerät bedienen kann und konnte und meldete das Gerät wieder ab. Daraufhin kam ein Beamter der GEZ und musste sich selbst überzeugen, das dem so ist. Und es war so und dem Mann war es mehr als peinlich.


Mein 2. studierendes Kind muss immer wieder seine Bafög Bescheide vorlegen, damit er dann wieder neu befreit wird. Die Beiträge, die er während des Genehmigungsbearbeitungszeitraumes abgezogen bekommt, erhält er im nachhinein nicht zurück.

Obwohl wir mit unserem mittlerweile schwerstbehinderten Kind kaum noch aktiv im sozialen Umfeld aufgrund der Schwere der Behinderung teilnehmen können, sind wir stark auf virtuelle Medien, oder auch Radio angewiesen, um überhaupt mitzubekommen, wo was und von wem wieder gekürzt wird. Unser Kind bedarf einer 24 Stunden Betreuung und lebt zuhause. Trotzdem müssen auch wir unsere GEZ Gebühren zahlen und tun es auch.

Es gibt genug Menschen, die verfügen nicht nur über die neuste Technik von TV Geräten, sondern kommen auch ohne Zahlung in den Genuss, diese auch zu benutzen.

Irgendwo muss immer jemand die Zeche bezahlen.
Löwenkind 30.06.2011, 00:12#21
AW: Gez Gebühren?
Zitat von xxwollixx
ich werde demnächst einen untermietvertrag mit meinem behinderten sohn machen und meine geräte auf dem papier verschrotten lassen und sein rf beantragen und danne bei ihm schauen.

mal sehen was ich für eine antwort bekomme.

erkann zwar nicht hören aber schaut fern und hat ein b im ausweis was soviel heist

möchte schon wissen was er macht

Hallo Wolli,

wie wäre es, wenn du von einer Verschrottung deiner Geräte absiehst, (auch wenn nur auf dem Papier) und eine Kampagne starten würdest, in der du daraufhinweist, dass die Menschen mit Behinderung, die ein B, H, RF usw. im Ausweis haben, auch meist nur in Begleitung und/oder Betreuung auch diese Geräte bedienen können, oder bedient bekommen. Dass diese Menschen, die zum Betreuerkreis gehören auch meist Eltern sind, die kaum am sozialen Leben aufgrund der Pflege, bzw. Betreuung teilnehmen und mit fortschreitendem Alter mehr oder weniger in die Einsamkeit rutschen.

Aber auch Rentner mit einer kleinen Rente, gerade mal so eben über der Grenze wo es auch noch einen Zuschuss gäbe, müssen Rundfunkgebüren zahlen.

Mich würde es auch eher mal interessieren, wo all das schöne Geld bleibt und wie viele Haushalte überhaupt Gebühren zahlen (müssen) Es gibt immer wieder Ausnahmen, wo mir Eltern berichten, dass sie befreit sind. Das kann aber meines Erachtens nur am jeweiligen Sachbearbeiter und seiner Entscheidung liegen. Ansonsten verstehe ich es nicht.
Wir zahlen GEZ und haben aufgrund unseres schon sehr betagten TV-Gerätes und Receiver nur noch 2/3 Bild. Ist doch auch was.
MichaelK 30.06.2011, 13:53#22
AW: Gez Gebühren?
Zitat von Myriam
Ersteres wurde bereits im Alter von 7 Jahren seitens des Bay. Rundfunks aufgefordert, seinen Kassettenrecorder, der für Hilfsmittel seitens des Blindeninstitutes im Einsatz war anzumelden, da er aufgrund des Anspruchs auf Blindengeld sich überwiegend selbst unterhalten würde. Täte ich das als Mutter für ihn nicht, würde ich Betrug begehen. Ich musste ihn anmelden und mit dem RF wieder befreien lassen. Ich kam mir durchaus völlig blöd vor, da mein Kind ja noch nicht einmal ein Gerät bedienen kann und konnte und meldete das Gerät wieder ab. Daraufhin kam ein Beamter der GEZ und musste sich selbst überzeugen, das dem so ist. Und es war so und dem Mann war es mehr als peinlich......

Mein 2. studierendes Kind muss immer wieder seine Bafög Bescheide vorlegen, damit er dann wieder neu befreit wird. Die Beiträge, die er während des Genehmigungsbearbeitungszeitraumes abgezogen bekommt, erhält er im nachhinein nicht zurück.

Obwohl wir mit unserem mittlerweile schwerstbehinderten Kind kaum noch aktiv im sozialen Umfeld aufgrund der Schwere der Behinderung teilnehmen können, sind wir stark auf virtuelle Medien, oder auch Radio angewiesen, um überhaupt mitzubekommen, wo was und von wem wieder gekürzt wird. Unser Kind bedarf einer 24 Stunden Betreuung und lebt zuhause. Trotzdem müssen auch wir unsere GEZ Gebühren zahlen und tun es auch..
Zitat von Löwenkind
wie wäre es, wenn du von einer Verschrottung deiner Geräte absiehst, (auch wenn nur auf dem Papier) und eine Kampagne starten würdest, in der du daraufhinweist, dass die Menschen mit Behinderung, die ein B, H, RF usw. im Ausweis haben, auch meist nur in Begleitung und/oder Betreuung auch diese Geräte bedienen können, oder bedient bekommen. Dass diese Menschen, die zum Betreuerkreis gehören auch meist Eltern sind, die kaum am sozialen Leben aufgrund der Pflege, bzw. Betreuung teilnehmen und mit fortschreitendem Alter mehr oder weniger in die Einsamkeit rutschen.

Hallo Myriam, Löwenkind

Der erste Fall, wenn ich richtig vertanden habe, ist ein Fall von unberechtigter Gebührenforderung seitens der GEZ. Man wird genötigt, obwohl offensichtlich das Kind von 7 Jahren kein Gerät bereithalten kann. Das ist umso verwerflicher, als andererseits genau damit argumentiert wird, dass Kinder mindestens bis 15 Jahre kein Gerät bereithalten könnten und somit eine Befreiung der Haushaltsgemeinschaft aufgrund der Eigenschaft RF des Kindes nicht möglich währe. Man legt es aus, wie man es braucht.

Der zweite Fall zeigt auf, wie die GEZ geschickt taktiert und manövriert, um sich auch hier Gebühren zu holen, die unberechtigt sind. Allein aus verspätet gestellten Anträgen wird ein Anspruch abgeleitet, der sachlich nicht im Mindesten gerechtfertigt ist. Die GEZ nutzt Ihre Stellung aus, um eine Sozialleistung zu verkürzen. Währe das Verfahren ein rein sozialrechtliches, könnte man das Geld ohne Weiteres zurückfordern, da die Erhebung sachlich rechtswidrig ist.

Wie schon gesagt, wird die Übertragung des Nachteilsausgleiches auf die Eltern mit dem Argument abgelehnt, dass allein der Inhaber des Merkzeichens berechtigt sei. Der Inhaber (das Kind) wiederrum könne kein Gerät bereithalten. Auch diese Konstruktion verkürzt bzw. verhindert, dass die Sozialleistung bewirkt wird.
Ich habe nicht den Eindruck, dass Ihr als Betroffene die so geforderten Gebühren für uneingeschränkt gerechtfertigt haltet. Genauso sehe ich das auch. Unser Sohn ist seit der letzten Gesundheitsprüfung nicht mehr Inhaber des RF. Das entspricht auch der restriktiven Vorgabe zur Vergabe dieses Merkzeichens und ist insofern hinzunehmen. Theoretisch könne er ja an Veranstaltungen teilnehmen, da er ja schließlich auch die Schule besucht und kein unzumutbares Übel für seine Umgebung darstellt. Theoretisch ist das richtig. In der Praxis geht es uns nicht anders, als euch. Selbstverständlich zahlen auch wir die Gebühren.

Dies alles kann mich aber nicht daran hindern, dafür zu argumentieren, in Fällen, wo dies möglich ist, eine Gebührenbefreiung voranzutreiben. Warum auch? Ich ärgere mich, dass wir zahlen müssen, weil wir eigentlich in hohem Maße eingeschränkt sind, teilzuhaben. Warum sollte ich da anderen die Befreiung nicht gönnen oder gar als Betrug bezeichnen? Wo zwischen Recht und Gerechtigkeit Hürden aufgebaut werden, bin ich sicher für mehr Gerechtigkeit. Ich sehe es nicht ein, dass ein Ehepartner oder eingetragener Partner (weiß nicht genau, wie sich das neudeutsch nennt) die Freistellung der Haushaltsgemeinschaft bewirken kann, aber ein Kind nicht. Im einen Fall wird unterstellt, dass Auswirkungen der Eigenschaft RF auf die Gemeinschaft wirken, im anderen Fall wird dies bestritten. Das kann ich nicht nachvollziehen. Wenn mir das Jemand erklären kann, währe ich bereit, meine Meinung zu ändern.
Von Jemandem jetzt zu fordern, er möge doch für alle Betroffenen eine Kampagne starten, die mehr Gerechtigkeit zum Ziel hat, aber lieber auf eben die Durchsetzung dieser Gerechtigkeit im Einzelfall zu verzichten, weil man es selbst für "anrüchig" oder "nicht rechtens" hält, scheint mir irrational.
Zitat von Löwenkind
Es gibt immer wieder Ausnahmen, wo mir Eltern berichten, dass sie befreit sind. Das kann aber meines Erachtens nur am jeweiligen Sachbearbeiter und seiner Entscheidung liegen. Ansonsten verstehe ich es nicht..

Das liegt daran, dass in der gesetzlichen Grundlage (Rundfunkgebührenstaatsvertrag) nicht geregelt ist, wie man im Einzelfall nachweist, dass man ein Gerät bereithält. Rechtsprechung dazu gibt es, aber die ist kaum zu verallgemeinern und überdies auch kaum verständlich. Die GEZ selbst sagt in Ihren Formularen nur, dass Inhaber des MZ RF ohne eigenes Einkommen nicht befreit werden könnten. Demnach ist das Kriterium für "Bereithalten eines Gerätes", dass ein eigenes Einkommen vorhanden ist. Weist man in dem Fall ein eigenes Einkommen nach, aus dem ja bspw. ein Fernsehgerät oder Radio finanziert werden könnte, ist eine Befreiung möglich. In den meisten Fällen werden aber dann weitere Kriterien "dazuerfunden", um die Befreiung zu verhindern.

Da kann ich gern auch eine Kostprobe liefern:

Zitat Anfang+++
"Das Bereithalten zum Empfang bzw. die Eigenschaft als RundfunkteilnehmerIn setze nach Auffassung der Gerichte zwar weder das bürgerlich-rechtliche Eigentum am jeweiligen Empfangsgerät noch die volle Geschäftsfähigkeit der betreffenden Person voraus, wohl aber die tatsächliche, von einem entsprechenden natürlichen Willen getragene rechtlich abgesicherte Befugnis, innerhalb der Haushaltsgemeinschaft, aber auch mit Außenwirkung, über die Haltung und Nutzung von Empfangsgeräten zu bestimmen. Bedeutsam sei außerdem, wer innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft die Entscheidung verbindlich treffe, überhaupt das Rundfunk- oder Fernsehgerät anzuschaffen bzw. ggf. auch wieder abzuschaffen, und wer nach außen mit der verantwortlichen Wahrnehmung der mit der Eigenschaft eines Rundfunkteilnehmers verbunden Rechtspflichten wie die Entrichtung der Rundfunkgebühr oder der Anzeige empfangbereiter Geräte betraut ist. Diese aus der Rundfunkteilnehmereigenschaft erwachsenen Rechte und Pflichten könnten neben dem Hauhaltsvorstand oder dessen Ehegatten/Ehegattin regelmäßig nur volljährige Personen oder bereits wirtschaftlich selbständige Jugendliche außenwirksam und verantwortlich wahrnehmen, nicht aber Kinder. "
Zitat Ende+++

Also, Eigentum am Gerät ist keine Voraussetzung, Geschäftsfähigkeit auch nicht, aber eine "tatsächliche, von einem entsprechenden natürlichen Willen getragene rechtlich abgesicherte Befugnis, innerhalb der Haushaltsgemeinschaft, aber auch mit Außenwirkung, über die Haltung und Nutzung von Empfangsgeräten zu bestimmen" schon.

So, und jetzt können wir mal drüber nachdenken, ob ein erwachsenes behindertes Kind mit der Eigenschaft RF im Einzelfall die Vorgaben für eine Befreiung der Haushaltsgemeinschaft erfüllen kann? Meiner Meinung nach schon!


LG Michael
susemichel 30.06.2011, 15:19#23
AW: Gez Gebühren?

@ Myriam

zum Fall Deines studierenden Kindes: einen Monat vor Ablauf des BAföG- Bewilligungszeitraumes einen VORSORGLICHEN Befreiungsantrag stellen! Die GEZ hat die Bearbeitungszeit des zust. Studentenwerkes bzw. Ausbildungsförderungsamtes zu berücksichtigen und zwar bis zu vier Monate nach Stellung des vorsorglichen Antrags.
Dies wurde mir gerade gestern von der GEZ mitgeteilt, da dies unseren zweiten, studierenden Sohn ebenso betrifft.



LG
susemichel
xxwollixx 03.07.2011, 17:58#24
AW: Gez Gebühren?
Zitat von Löwenkind
Hallo Wolli,

wie wäre es, wenn du von einer Verschrottung deiner Geräte absiehst, (auch wenn nur auf dem Papier) und eine Kampagne starten würdest, in der du daraufhinweist, dass die Menschen mit Behinderung, die ein B, H, RF usw. im Ausweis haben, auch meist nur in Begleitung und/oder Betreuung auch diese Geräte bedienen können, oder bedient bekommen. Dass diese Menschen, die zum Betreuerkreis gehören auch meist Eltern sind, die kaum am sozialen Leben aufgrund der Pflege, bzw. Betreuung teilnehmen und mit fortschreitendem Alter mehr oder weniger in die Einsamkeit rutschen.

Aber auch Rentner mit einer kleinen Rente, gerade mal so eben über der Grenze wo es auch noch einen Zuschuss gäbe, müssen Rundfunkgebüren zahlen.

Mich würde es auch eher mal interessieren, wo all das schöne Geld bleibt und wie viele Haushalte überhaupt Gebühren zahlen (müssen) Es gibt immer wieder Ausnahmen, wo mir Eltern berichten, dass sie befreit sind. Das kann aber meines Erachtens nur am jeweiligen Sachbearbeiter und seiner Entscheidung liegen. Ansonsten verstehe ich es nicht.
Wir zahlen GEZ und haben aufgrund unseres schon sehr betagten TV-Gerätes und Receiver nur noch 2/3 Bild. Ist doch auch was.

lach must du auch nur noch soviel bezahlen aber spass beiseite

hatte das schon beantragt und die anwort war er müste einen eigene wohnung haben oder zimmer haben dann würden die seinen fernseher oder so befreien.
also ein changse da was zu erwirken gleich null. ich habe das ja noch nicht gemacht weil ich mir ja bisher nichts erschlichen weder voll ausgeschöpft habe was wenn das aber so weitergeht mit dem kindergeld alles ausschöpfen werde was ich kann.
die ämter wollen das so und machen uns es ja vor

mfg wolli
MichaelK 03.07.2011, 20:55#25
AW: Gez Gebühren?
Zitat von xxwollixx
die ämter wollen das so und machen uns es ja vor

mfg wolli

Auch vom Feinde lernen ist Recht (Ovid). Der Spruch ist 2000 Jahre alt.

LG Michael