AW: Gez Gebühren?
Zitat von Myriam
Ersteres wurde bereits im Alter von 7 Jahren seitens des Bay. Rundfunks aufgefordert, seinen Kassettenrecorder, der für Hilfsmittel seitens des Blindeninstitutes im Einsatz war anzumelden, da er aufgrund des Anspruchs auf Blindengeld sich überwiegend selbst unterhalten würde. Täte ich das als Mutter für ihn nicht, würde ich Betrug begehen. Ich musste ihn anmelden und mit dem RF wieder befreien lassen. Ich kam mir durchaus völlig blöd vor, da mein Kind ja noch nicht einmal ein Gerät bedienen kann und konnte und meldete das Gerät wieder ab. Daraufhin kam ein Beamter der GEZ und musste sich selbst überzeugen, das dem so ist. Und es war so und dem Mann war es mehr als peinlich......
Mein 2. studierendes Kind muss immer wieder seine Bafög Bescheide vorlegen, damit er dann wieder neu befreit wird. Die Beiträge, die er während des Genehmigungsbearbeitungszeitraumes abgezogen bekommt, erhält er im nachhinein nicht zurück.
Obwohl wir mit unserem mittlerweile schwerstbehinderten Kind kaum noch aktiv im sozialen Umfeld aufgrund der Schwere der Behinderung teilnehmen können, sind wir stark auf virtuelle Medien, oder auch Radio angewiesen, um überhaupt mitzubekommen, wo was und von wem wieder gekürzt wird. Unser Kind bedarf einer 24 Stunden Betreuung und lebt zuhause. Trotzdem müssen auch wir unsere GEZ Gebühren zahlen und tun es auch..
Zitat von Löwenkind
wie wäre es, wenn du von einer Verschrottung deiner Geräte absiehst, (auch wenn nur auf dem Papier) und eine Kampagne starten würdest, in der du daraufhinweist, dass die Menschen mit Behinderung, die ein B, H, RF usw. im Ausweis haben, auch meist nur in Begleitung und/oder Betreuung auch diese Geräte bedienen können, oder bedient bekommen. Dass diese Menschen, die zum Betreuerkreis gehören auch meist Eltern sind, die kaum am sozialen Leben aufgrund der Pflege, bzw. Betreuung teilnehmen und mit fortschreitendem Alter mehr oder weniger in die Einsamkeit rutschen.
Hallo Myriam, Löwenkind
Der erste Fall, wenn ich richtig vertanden habe, ist ein Fall von unberechtigter Gebührenforderung seitens der GEZ. Man wird genötigt, obwohl offensichtlich das Kind von 7 Jahren kein Gerät bereithalten kann. Das ist umso verwerflicher, als andererseits genau damit argumentiert wird, dass Kinder mindestens bis 15 Jahre kein Gerät bereithalten könnten und somit eine Befreiung der Haushaltsgemeinschaft aufgrund der Eigenschaft RF des Kindes nicht möglich währe. Man legt es aus, wie man es braucht.
Der zweite Fall zeigt auf, wie die GEZ geschickt taktiert und manövriert, um sich auch hier Gebühren zu holen, die unberechtigt sind. Allein aus verspätet gestellten Anträgen wird ein Anspruch abgeleitet, der sachlich nicht im Mindesten gerechtfertigt ist. Die GEZ nutzt Ihre Stellung aus, um eine Sozialleistung zu verkürzen. Währe das Verfahren ein rein sozialrechtliches, könnte man das Geld ohne Weiteres zurückfordern, da die Erhebung sachlich rechtswidrig ist.
Wie schon gesagt, wird die Übertragung des Nachteilsausgleiches auf die Eltern mit dem Argument abgelehnt, dass allein der Inhaber des Merkzeichens berechtigt sei. Der Inhaber (das Kind) wiederrum könne kein Gerät bereithalten. Auch diese Konstruktion verkürzt bzw. verhindert, dass die Sozialleistung bewirkt wird.
Ich habe nicht den Eindruck, dass Ihr als Betroffene die so geforderten Gebühren für uneingeschränkt gerechtfertigt haltet. Genauso sehe ich das auch. Unser Sohn ist seit der letzten Gesundheitsprüfung nicht mehr Inhaber des RF. Das entspricht auch der restriktiven Vorgabe zur Vergabe dieses Merkzeichens und ist insofern hinzunehmen. Theoretisch könne er ja an Veranstaltungen teilnehmen, da er ja schließlich auch die Schule besucht und kein unzumutbares Übel für seine Umgebung darstellt. Theoretisch ist das richtig. In der Praxis geht es uns nicht anders, als euch. Selbstverständlich zahlen auch wir die Gebühren.
Dies alles kann mich aber nicht daran hindern, dafür zu argumentieren, in Fällen, wo dies möglich ist, eine Gebührenbefreiung voranzutreiben. Warum auch? Ich ärgere mich, dass wir zahlen müssen, weil wir eigentlich in hohem Maße eingeschränkt sind, teilzuhaben. Warum sollte ich da anderen die Befreiung nicht gönnen oder gar als Betrug bezeichnen? Wo zwischen Recht und Gerechtigkeit Hürden aufgebaut werden, bin ich sicher für mehr Gerechtigkeit. Ich sehe es nicht ein, dass ein Ehepartner oder eingetragener Partner (weiß nicht genau, wie sich das neudeutsch nennt) die Freistellung der Haushaltsgemeinschaft bewirken kann, aber ein Kind nicht. Im einen Fall wird unterstellt, dass Auswirkungen der Eigenschaft RF auf die Gemeinschaft wirken, im anderen Fall wird dies bestritten. Das kann ich nicht nachvollziehen. Wenn mir das Jemand erklären kann, währe ich bereit, meine Meinung zu ändern.
Von Jemandem jetzt zu fordern, er möge doch für alle Betroffenen eine Kampagne starten, die mehr Gerechtigkeit zum Ziel hat, aber lieber auf eben die Durchsetzung dieser Gerechtigkeit im Einzelfall zu verzichten, weil man es selbst für "anrüchig" oder "nicht rechtens" hält, scheint mir irrational.
Zitat von Löwenkind
Es gibt immer wieder Ausnahmen, wo mir Eltern berichten, dass sie befreit sind. Das kann aber meines Erachtens nur am jeweiligen Sachbearbeiter und seiner Entscheidung liegen. Ansonsten verstehe ich es nicht..
Das liegt daran, dass in der gesetzlichen Grundlage (Rundfunkgebührenstaatsvertrag) nicht geregelt ist, wie man im Einzelfall nachweist, dass man ein Gerät bereithält. Rechtsprechung dazu gibt es, aber die ist kaum zu verallgemeinern und überdies auch kaum verständlich. Die GEZ selbst sagt in Ihren Formularen nur, dass Inhaber des MZ RF ohne eigenes Einkommen nicht befreit werden könnten. Demnach ist das Kriterium für "Bereithalten eines Gerätes", dass ein eigenes Einkommen vorhanden ist. Weist man in dem Fall ein eigenes Einkommen nach, aus dem ja bspw. ein Fernsehgerät oder Radio finanziert werden könnte, ist eine Befreiung möglich. In den meisten Fällen werden aber dann weitere Kriterien "dazuerfunden", um die Befreiung zu verhindern.
Da kann ich gern auch eine Kostprobe liefern:
Zitat Anfang+++
"Das Bereithalten zum Empfang bzw. die Eigenschaft als RundfunkteilnehmerIn setze nach Auffassung der Gerichte zwar weder das bürgerlich-rechtliche Eigentum am jeweiligen Empfangsgerät noch die volle Geschäftsfähigkeit der betreffenden Person voraus, wohl aber die tatsächliche, von einem entsprechenden natürlichen Willen getragene rechtlich abgesicherte Befugnis, innerhalb der Haushaltsgemeinschaft, aber auch mit Außenwirkung, über die Haltung und Nutzung von Empfangsgeräten zu bestimmen. Bedeutsam sei außerdem, wer innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft die Entscheidung verbindlich treffe, überhaupt das Rundfunk- oder Fernsehgerät anzuschaffen bzw. ggf. auch wieder abzuschaffen, und wer nach außen mit der verantwortlichen Wahrnehmung der mit der Eigenschaft eines Rundfunkteilnehmers verbunden Rechtspflichten wie die Entrichtung der Rundfunkgebühr oder der Anzeige empfangbereiter Geräte betraut ist.
Diese aus der Rundfunkteilnehmereigenschaft erwachsenen Rechte und Pflichten könnten neben dem Hauhaltsvorstand oder dessen Ehegatten/Ehegattin regelmäßig nur volljährige Personen oder bereits wirtschaftlich selbständige Jugendliche außenwirksam und verantwortlich wahrnehmen, nicht aber Kinder. "
Zitat Ende+++
Also, Eigentum am Gerät ist keine Voraussetzung, Geschäftsfähigkeit auch nicht, aber eine "tatsächliche, von einem entsprechenden natürlichen Willen getragene rechtlich abgesicherte Befugnis, innerhalb der Haushaltsgemeinschaft, aber auch mit Außenwirkung, über die Haltung und Nutzung von Empfangsgeräten zu bestimmen" schon.
So, und jetzt können wir mal drüber nachdenken, ob ein erwachsenes behindertes Kind mit der Eigenschaft RF im Einzelfall die Vorgaben für eine Befreiung der Haushaltsgemeinschaft erfüllen kann? Meiner Meinung nach schon!
LG Michael